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Krankenkassenwechsel: Wann ist ein Wechsel sinnvoll?

vom 05.01.2015

Zum 01.01.2015 haben sich die Beitragssätze der Krankenkassen geändert. Jede Kasse darf einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, der prozentual aus dem beitragspflichtigen Einkommen berechnet wird. Diesen Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitnehmer alleine. Den Grundbeitragssatz von 14,6%, der bei allen Kassen gleich ist, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Durch einen Wechsel kann man - je nach Einkommen - mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.

Zahnzusatzversicherungen in der gesetzlichen Krankenkasse

Zusatzbeiträge unterscheiden sich deutlich

Viele der großen Krankenkasse müssen 0,9% Zusatzbeitrag erheben. Dazu gehören zum Beispiel die DAK, Barmer GEK, KKH und viele AOKen.

Einige kleinere Kassen, wie zum Beispiel die BKK Pfalz und die BKK Family verlangen sogar 1,2%.

Demgegenüber gibt es etliche Kassen mit niedrigem Zusatzbeitrag. Die günstigsten, bundesweit geöffneten Kassen, sind hkk (0,4%) und Salus-BKK (0,5%). Eine Liste der Zusatzbeiträge von allen bundesweit geöffneten Kassen finden Sie hier (PDF).

Nur zwei regional geöffnete Kassen verlangen derzeit keinen Zusatzbeitrag: die Metzinger BKK (nur für Baden-Württemberg) und die BKK Euregio (nur für Hamburg und Nordrhein-Westfalen).

Ersparnis kann beachtlich sein

Ein Arbeitnehmer, der mehr als 4125 Euro pro Monat verdient und damit den Höchstbeitrag bezahlen muss, hat Kosten in Höhe von 594 Euro, wenn er bei einer Kasse mit 1,2% Zusatzbeitrag Mitglied ist. Wechselt er z.B. zur hkk oder Salus-BKK, dann spart er jährlich 396 Euro (hkk) bzw. 346,44 Euro (Salus). Da ist es naheliegend, über einen Wechsel nachzudenken. Doch auch bei geringerem Einkommen kann die Ersparnis fast 200 Euro betragen. Vergleichen lohnt sich also auf jeden Fall!

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Leistungsunterschiede der Kassen

Vielen sind auch die Leistungen einer Krankenkasse wichtig und deshalb entscheiden sie nicht ausschließlich nach dem Kriterium Zusatzbeitrag. Die wesentlichen Leistungen einer Kasse sind gesetzlich festgeschrieben und daher bei jeder Kasse gleich. Das sind etwa 95% des gesamten Leistungsumfangs. Etwa 5 % der Leistungen darf jede Kasse individuell gestalten und als Satzungsleistung definieren. So zahlen einige Kassen zum Beispiel einen Zuschuss für Osteopathie, andere für Homöopathie. Einige Kassen haben auch Bonusprogramme aus denen die Mitglieder Geldleistungen bekommen, wenn sie bestimmte Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten oder Gesundheitskurse oder ähnliches nachweisen. Die oben erwähnten günstigen Kassen hkk und Salus-BKK zum Beispiel haben Programme, mit denen Sie auf einfache Weise jährliche Geldleistungen von 150 Euro und mehr bekommen können. Wem solche Zusatzleistungen wichtig sind, der sollte vor dem Kassenwechsel prüfen, was die neue Kasse zu bieten hat.

Kassenwechsel geht ganz leicht

Nimmt Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können im Januar die Mitgliedschaft bei Ihrer Kasse auf Ende März kündigen und zum 01.04.2015 bei der günstigeren Kasse Mitglied werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ihre bisherige Kasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung zuschicken, die sie dann zusammen mit dem Antrag bei Ihrer neuen Kasse einreichen.

Unabhängig von diesem Sonderkündigungsrecht haben Sie immer das Recht, mit Frist von zwei Monaten zum Monatsende die Mitgliedschaft zu kündigen, sofern Sie mindestens 18 Monate Mitglied bei der Kasse waren.

Mit der Ersparnis durch einen Kassenwechsel können Sie sich privat zusatzversichern und sich schöne Zähne ohne finanzielle Lücken leisten.

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