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Leistungsabrechung bei Zahnzusatzversicherungen

Was bedeutet „privatärztliche Abrechnung“?

Die Regelversorgung wird nach festgelegten „Kassensätzen“ abgerechnet. Alle zahnmedizinischen Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen – zum Beispiel Kunststofffüllungen, Inlays, Implantate, Verblendschalen u.v.m. müssen nach der Gebührenordnung der Zahnärzte abgerechnet werden. Diesen Teil nennt man „privatärztliche Abrechnung“.

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Welche Zahnzusatzversicherung für Sie die richtige ist, hängt stark von Ihrem Zahnstatus ab. Wir begleiten Sie bei der Suche und finden gemeinsam
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So funktioniert die Abrechnung mit Zahnarzt und Versicherung

Als gesetzlich Versicherter sind Sie es gewohnt, dass Ihr Zahnarzt direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Da es sich bei einer Zahnzusatzversicherung um eine private Versicherung handelt, zahlt die Versicherung nicht direkt an den Zahnarzt. Stattdessen zahlen Sie den Betrag und erhalten das Geld von der Zahnzusatzversicherung zurück.

Die gesetzlichen Regelungen rund um die Zähne

Die Abrechnung zwischen Zahnarzt und den gesetzlichen Krankenkassen ist über die Regelversorgung festgelegt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die Einfluss auf das Thema Zahnzusatzversicherungen haben. Mit den folgenden Artikeln können Sie tiefer in die Materie einsteigen.

Gute Gründe für eine Zahnzusatzversicherung

Für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung gibt es zahlreiche gute Gründe. Das wichtigste Argument ist die Übernahme von hohen Kosten beim Zahnarzt. Gerade beim hochwertigen Zahnersatz entstehen Kosten von einigen tausend Euro. Die Zahnzusatzversicherung nimmt Ihnen das Risiko, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben. Es gibt noch weitere gute Gründe.


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