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Zähneknirschen sollte behandelt werden

vom 23.06.2014

Normalerweise berühren sich Ober- und Unterkieferzähne nur beim Kauen. Beim Zähneknirschen - auch als Bruxismus bezeichnet - findet eine Kau- und Pressbewegung statt mit hoher Druckausübung auf die Zähne. Dadurch kommt es zu Schäden an der Zahnsubstanz, zu keilförmigen Defekten am Zahnhals und zu Verspannungen der Kiefermuskulatur.

Behandlungsformen in der Zahnzusatzversicherung

Ursachen für Bruxismus

Es gibt verschiedene Ursachen für Bruxismus. In erster Linie gehen Ärzte und Zahnärzte davon aus, dass Stress und psychische Belastungen wesentliche Ursachen für Zähneknirschen sind. "Zähne zusammenbeißen", "sich durchbeißen", "etwas zähneknirschend hinnehmen", "verbissen an einer Aufgabe arbeiten" und viele weitere Redewendungen zeigen, dass es zwischen Zähnen und Psyche eine Verbindung gibt.

Auch Zahnfehlstellungen, Biss-Anomalien, nicht passender Zahnersatz oder überstehende Füllungen können ursächlich für Bruxismus sein.

Behandlung von Bruxismus

Grundsätzlich richtet sich die Behandlung nach den Ursachen. Ist Stress der Auslöser fürs Zähneknirschen, helfen Entspannungstechniken. Bei ungünstigem Zahnersatz muss dieser saniert bzw. erneuert werden.

Zum Schutz der Zahnsubstanz verordnen Zahnärzte Schienen, die die Patienten nachts tragen müssen. Einfache Miniplastschienen (dünne Kunststoffschienen) zahlen die Krankenkasse. Für aufwendige, individuell eingeschliffene Entspannungsschienen entstehen gesetzlich Versicherten Kosten. Etliche Zahnzusatzversicherungen gewähren dafür Versicherungsschutz.

Verspannte Muskulatur im Kiefer-, Hals- und Nackenbereich behandelt am besten ein Physiotherapeut.

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Aufwendige Funktionsanalyse

Bei dauerhaften Schmerzen im Kiefer, bei eingeschränkter Mundöffnung und bei Störungen im Zusammenbiss sind aufwendige funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen erforderlich, die von Krankenkassen gar nicht oder nur eingeschränkt bezahlt werden. Sofern gesetzlich Versicherte eine gute Zahnzusatzversicherung haben, bekommen sie die Kosten je nach tariflichem Umfang ganz oder teilweise erstattet. In den Versicherungsbedingungen der einzelnen Zahntarife wird das unterschiedlich geregelt. Manche zahlen für Funktionsanalyse im Zusammenhang mit Zahnersatz uneingeschränkt, andere Zahntarife erstatten die Maßnahmen, wenn eine bestimmte Mindestanzahl von Zähnen zeitgleich mit Zahnersatz versorgt wird.

Ein Vergleich vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnt sich. Informieren Sie sich vorab, ob Knirscherschienen und Aufbissbehelfe mitversichert sind und in welchem Umfang die Funktionsanalyse erstattet wird.

Vorhandene Knirscherschiene bei Antragstellung

Gesetzlich Versicherte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Knirscherschiene tragen, müssen dies bei manchen Versicherern angeben. In den entsprechenden Anträgen wird explizit die Frage nach Knirscherschienen bzw. Schienentherapie gestellt. Wird diese Frage mit "ja" beantwortet, dann machen die Versicherer ein Angebot mit einem Leistungsausschluss für Knirscherschienen und Schienentherapie.

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Hinweise zu verschiedenen Behandlungsformen

Der medizinische Fortschritt kommt gesetzlich Versicherten in der Regel erst verspätet zu Gute. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung kommen Sie in den Genuss neuer Behandlungsformen, die schonender oder effizienter als die bisherigen Maßnahmen sind. Klären Sie in jedem Fall vor einer Behandlung, ob Ihre Zahnzusatzversicherung die Kosten trägt.

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