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Zahnzusatzversicherung Die Stuttgarter ZahnPremium

In der Tarifbeschreibung der Zahnzusatzversicherung Die Stuttgarter ZahnPremium haben wir die Details des Tarifs übersichtlich für Sie dargestellt. Überzeugen Sie sich von der hohen Qualität unserer Tarife und berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Top-Tarif.

Zahnzusatzversicherung Die Stuttgarter Top-Tarife der Stuttgarter

Zahnersatz Die Stuttgarter ZahnPremium

Erstattungshöhe

Zusammen mit der GKV-Leistung bekommen Sie 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige Behandlungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Der Tarif erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOZ.

Inlays

Zusammen mit der GKV-Leistung bekommen Sie 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige Behandlungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Der Tarif erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOZ.

Implantate

Zusammen mit der GKV-Leistung bekommen Sie 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Zu den implantologischen Leistungen gehören auch chirurgische Leistungen (z.B. für Aufbau des Kieferknochens) sowie Vor- und Nachbehandlungen. Der Tarif beschränkt die Anzahl der Implantate nicht.

Höchstgrenzen

Während der ersten 4 Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn des Tarifes gelten folgende Höchstgrenzen für die Erstattung: im ersten Kalenderjahr 1500 EUR, in den ersten 2 Kalenderjahren 3000 EUR, in den ersten 3 Kalenderjahren 4500 EUR und in den ersten 4 Kalenderjahren 6000 EUR. Danach gibt es keine Höchstgrenzen mehr. Für unfallbedingte Zahnersatzmassnahmen gelten keine Höchstgrenzen, wenn sich der Unfall nach Abschluss des Vertrages ereignet hat.

Ist das Ihr Top-Tarif?

Finden Sie heraus, ob der Tarif ZahnPremium für Sie der beste ist. Vergleichen Sie hier unsere Top-Tarife.

Mir ist besonders wichtig:

Zahnbehandlung Die Stuttgarter ZahnPremium

Erstattungshöhe

Zur Zahnbehandlung zählen konservierende Leistungen (z.B. Füllungen, Wurzelbehandlungen), chirurgische und parodontologische Leistungen. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zusammen mit der GKV-Leistung zu 100% erstattet.

Höchstgrenzen

In den ersten 4 Kalenderjahren gelten auch für Zahnbehandlung die unter Zahnersatz genannten Höchstgrenzen.

Zahnvorsorge Die Stuttgarter ZahnPremium

Professionelle Zahnreinigung

Die erstattungsfähigen Aufwendungen für professionelle Zahnreinigungen werden zu 100% übernommen. Es gibt keine Begrenzung auf einen Höchstbetrag.

Kieferorthopädie Die Stuttgarter ZahnPremium

Kieferorthopädie für Kinder (KfO)

Der Tarif ersetzt 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige Maßnahmen, sofern kein Anspruch gegenüber der GKV besteht. Dies ist bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dann der Fall, wenn eine Einstufung in KIG1 oder KIG2 vorgenommen wurde. Die maximale Erstattung beträgt 4000 EUR. Bezahlt die GKV einen Teil der Behandlung (KIG 3, 4 oder 5), so erstattet dieser Tarif max. 2000 EUR während der gesamten Laufzeit. Auch für Kieferorthopädie gelten für die Erstattung in den ersten Kalenderjahren die unter Zahnersatz genannten Höchstbeträge.

Kieferorthopädie für Erwachsene (KfO)

nicht versichert

Sonstige Leistungen Die Stuttgarter ZahnPremium

Wartezeit

In diesem Tarif gibt es keine Wartezeiten.

Fehlende Zähne

Ein fehlender Zahn wird ohne besondere Vereinbarung mitversichert, sofern der Ersatz bei Antragstellung nicht bereits angeraten oder beabsichtigt war. Ab vier fehlenden Zähnen wird Antrag abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wird ein Antrag, wenn mehr als 3 Zähne durch herausnehmbare Teilprothesen ersetzt sind.

Preisverzeichnis für Material- und Labor

Dem Tarif liegt kein Preis-/Leistungsverzeichnis für Laborleistungen zugrunde.

Alterungsrückstellungen

Bei diesem Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Ab Vollendung des 21. Lebensjahres zahlt man alle 10 Jahre den für die neue Altersgruppe höheren Beitrag.

Zusatzleistungen

Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung, wie Vollnarkose, Dämmerschlaf, Akupunktur und Hypnose werden zu 100% übernommen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit Zahnersatz- oder Zahnbehandlungsmaßnahmen stehen. Als weitere Zusatzleistung werden Kosten einer Zahnersatzmaßnahme, die ausschließlich wegen eines Unfalls erforderlich wird, zu 100% übernommen. Zusätzlich wird - quasi als "Schmerzensgeld" - ein Einmal-Betrag von 1000 EUR ausgezahlt.

Sonstige Besonderheiten

Wenn vor Vertragsabschluss bei der Stuttgarter bereits bei einem anderen Versicherer mindestens 6 Monate lang eine Zahnersatzversicherung bestand und der Versicherungsschutz nahtlos übergeht, dann gelten nur in den ersten beiden Kalenderjahren Erstattungsgrenzen. Ab dem dritten Jahr entfällt die Begrenzung.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie unter AVB_ZahnPremium.

Häufige Fragen zum Tarif Die Stuttgarter ZahnPremium

Die Antworten zu den häufigsten Fragen zum Tarif Die Stuttgarter ZahnPremium finden Sie unter FAQ Die Stuttgarter ZahnPremium.

Zahnzusatzversicherung Die Stuttgarter
Top-Tarife trotz Vorerkrankungen?

Vorsicht bei Vorerkrankungen wie Parodontities oder Zahnersatz! Sie sind nicht in jedem Tarif versicherbar.
Hier finden Sie trotzdem einen Top-Tarif, der zu Ihnen
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Einfacher mit Beratung - Wir unterstützen Sie gern

Die Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung kann anspruchsvoll sein. Die Tarifbeschreibungen sind umfangreich und die Versicherungsbedingungen sind für Laien schwer verständlich. Beide enthalten Informationen, die für den Vergleich von Tarifen relevant sind. Zudem ist das Wissen von zahnmedizinischen Zusammenhängen für den Vergleich hilfreich. Unsere Experten kennen sich in diesen Bereichen aus und helfen Ihnen gern weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.


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