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Zahnzusatzversicherungen: Testergebnisse zuverlässig?

vom 24.07.2018

Etwa alle zwei Jahre - zuletzt im Mai 2018 - nimmt Stiftung Warentest die Zahnzusatzversicherungen unter die Lupe. Dieses Jahr wurde bei Finanztest 05/2018 veröffentlich, dass von 220 geprüften Angeboten fast ein Drittel sehr gut abschnitt. Das klingt zunächst erfreulich. Schaut man dann genauer hin, was nach welchen Kriterien bewertet wurde, ist die Enttäuschung – zumindest unter Fachleuten – groß. Grund: wie bereits bei den letzten Tests wurde nur die Erstattung von Zahnersatzmaßnahmen (Kronen, Inlays, Implantate) bewertet.

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Bewertung nur für Zahnersatz-Leistungen

Getestet wurden die Leistungen der Zahntarife für die Regelversorgung, für Inlays, für Implantate und für sonstige Privatversorgung mit Zahnersatz. Wichtige Leistungen wie Kostenerstattung für Wurzelbehandlungen, Kompositfüllungen, sonstige konservierende Maßnahmen, professionelle Zahnreinigung und vieles mehr wurde nicht bewertet. Begründung: „Meist geht es um Behandlungen, die nicht oft vorkommen oder nicht so teuer sind“ (Finanztest Seite 79). Im Zahlenbericht des Verbandes der privaten Krankenversicherung liest man dagegen, dass bereits 34,3% der erbrachten Zahnleistungen auf Zahnbehandlungen entfallen (Zahlenbericht 2016). Gar so selten kommen sie also nicht vor.

Geringe Anforderungen bei Zahnersatz für Höchstnote

Die Hürden für die Zahntarife, ein „sehr gut“ zu bekommen, sind bei Stiftung Warentest relativ gering. Bei Inlays zum Beispiel wird nur gefordert, dass alle fünf Jahre mindestens drei Inlays im Kalenderjahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Inlay pro Jahr. Ähnliches findet sich bei Implantaten: alle fünf Jahre sollten mindestens zwei Implantate im Kalenderjahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Implantat pro Jahr. Das kann für Patienten, die drei Jahre nach Vertragsabschluss eine Brückenversorgung mit zwei Implantaten brauchen, ganz schön teuer werden – trotz einer mit „sehr gut“ bewerteten Zahnzusatzversicherung. Auch Tarife, die bei Zahnersatz nur den gleichen Betrag zahlen wie die Krankenkasse („Verdopplung Festzuschuss“), sind noch mit „gut“ bewertet worden (z.B. ERGO Direkt Tarif ZZP+ZBB: Festzuschuss für Zahnersatz plus 500 EUR pro Implantat; Inlays werden zu 100% erstattet).

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Laborkosten und Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren

Wenn Sie Zahnersatz brauchen, zum Beispiel Kronen, Brücken oder Implantate, dann fallen neben den Behandlungskosten des Zahnarztes auch Labor- und Materialkosten an. Die Erstattung der Laborkosten berücksichtigt Stiftung Warentest nicht. Zahntarife, die Laborkosten nur in der Höhe erstatten, wie sie im Preisverzeichnis des Versicherers ausgewiesen werden (zum Beispiel HUK, Signal, Hanse Merkur) bekommen bei Stiftung Warentest ebenso ein "sehr gut" wie Zahntarife, die die tatsächlich anfallenden Laborkosten prozentual erstatten. Dabei können Laborpreislisten für Versicherte bedeuten, dass sie im Behandlungsfall noch einiges draufzahlen müssen.

Bei den Höchstbeträgen wird nur ein grobes Bewertungsraster angelegt. Dies führt dazu, dass ein Tarif mit max. 4000 Euro Erstattung in den ersten vier Jahren (z.B. Hanse Merkur) die gleiche Bewertung, nämlich „sehr gut (0,5)“ erhält wie ein Tarif mit 5000 Euro Erstattung in den ersten vier Jahren (z.B. Bayerische). Ein Tarif mit 90% Erstattung des Eigenanteils und insgesamt maximal 8100 Euro innerhalb von vier Jahren bekommt ebenso ein „sehr gut (1,0)“ (Versicherungskammer Bayern und Union) wie der Premiumtarif der ERGO Direkt mit 90% Erstattung inklusive Kassenleistung und maximal 2000 Euro für Zahnersatz innerhalb von vier Jahren.

Natürlich müssen jedem Test bestimmte Bewertungskriterien zugrunde gelegt werden. Daher sollten sich Verbraucher nicht nur auf Testergebnisse verlassen, sondern zumindest genau nachlesen, was denn eigentlich wie geprüft wurde.

Fehlende Zähne fehlen

Der Zahnstatus wird bei Stiftung Warentest verständlicherweise gar nicht berücksichtigt – nicht mal als Randbemerkung. Das bedeutet für Sie folgendes: haben Sie Zahnlücken (also fehlende Zähne, die noch nicht durch Brücken, Implantate oder Prothesen ersetzt sind), dann sind diese zum Beispiel bei der Deutschen Familienversicherung, ERGO Direkt und anderen gar nicht mitversichert, wenn Sie die Lücken eines Tages schließen lassen wollen. Trotz Bewertung "sehr gut" wären das nicht die optimal passenden Zahntarife für Sie.

Parodontitis-Betroffenen helfen Testergebnisse kaum weiter

Wurde bei Ihnen eine Parodontitis diagnostiziert? Dann helfen Ihnen die Testergebnisse nicht viel: Von den 70 „sehr guten“ Zahntarifen bei Stiftung Warentest versichern rund ein Drittel Parodontitis-Patienten gar nicht. Testergebnisse helfen allenfalls, sich einen ersten Überblick über die Vielzahl von Zahnzusatzversicherungen zu verschaffen. Aus Testergebnissen kann ein gesetzlich Versicherter, der bereits Zahnschäden hat, aber nicht erkennen, ob ein mit „sehr gut“ bewerteter Tarif auch tatsächlich „sehr gut“ für ihn selbst ist. Daher lohnt es sich immer, mehr Informationen zu sammeln als ein Testergebnis. Gesetzlich Versicherte sind gut beraten, wenn sie die Zahnzusatzversicherungen vergleichen, die zu ihrem Gebisszustand optimal passen. Dann bringt Ihnen die Zahnzusatzversicherung den größten Nutzen.

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