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Zahnzusatzversicherungen in der gesetzlichen Krankenkasse

Kann ich mich auch versichern, wenn ich im Ausland lebe?

Voraussetzung für die Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich immer, dass Sie Mitglied einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse sind. Bei einigen Tarifen sind auch Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (z.B. Polizisten) versicherbar.

Wenn Sie bei Antragstellung bereits Ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, dann lehnen die Versicherer den Antrag ab. In vielen Versicherungsbedingungen steht inzwischen unter der Regelung zur „Versicherungsfähigkeit“: es können nur Personen versichert werden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Versicherer, die dies in den Bedingungen nicht stehen haben, regeln es über ihre Annahmerichtlinien.

Wer also plant, in naher Zukunft ins europäische Ausland zu ziehen und weiß, dass er Mitglied in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, der sollte die Zusatzversicherung abschließen, bevor er den Wohnsitz verlegt.

Natürlich ist in diesem Fall nur ein Zahntarif sinnvoll, in dessen Bedingungen geregelt ist, dass der Versicherungsschutz erhalten bleibt, wenn der ständige Wohnsitz ins europäische Ausland verlegt wird.

Haben Sie weitere Fragen? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! Unsere Experten freuen sich auf Ihre Anfrage.

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Welche Zahnzusatzversicherung für Sie die richtige ist, hängt stark von Ihrem Zahnstatus ab. Wir begleiten Sie bei der Suche und finden gemeinsam
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