Stiftung Warentest Vergleich Zahnzusatzversicherungen 2016
Stiftung Warentest hat Zahnzusatzversicherungen verglichen. Die Anzahl sehr guter und guter Zahnzusatzversicherungen hat sich seit 2014 erhöht. Auf unserem Vergleichsportal finden Sie nur Top-Tarife. Aber nicht alle Tarife, die Stiftung Warentest mit "sehr gut" bewertet, erfüllen unsere Mindeststandards.
Leistungen für Zahnersatz im Fokus
Stiftung Warentest hat 2016 erneut Zahnzusatzversicherungen verglichen. Wie bereits 2014 lagen die Leistungen für Zahnersatz im Fokus. Andere wichtige Leistungen wie Kostenübernahme für hochwertige Füllungen, Prophylaxe, Wurzel- und Parodontosebehandlungen blieben bei der Bewertung außen vor. Solche Leistungen werden in der Ergebnistabelle nur informatorisch aufgelistet und in den Fußnoten erklärt (vgl. Finanztest 11/2016). Dabei sind diese Leistungen für Sie als Patient wichtig.
Vier Versorgungsvarianten als Beispiel
Stiftung Warentest hat vier Versorgungsvarianten gewählt zur Veranschaulichung der Testergebnisse. Untersucht wurde, welcher Anteil der Zahnarztrechnung im Durchschnitt zusammen mit der Kassenleistung bei folgenden Versorgungsvarianten ersetzt wird :
- Regelversorgung für eine Krone
- Krone mit privatzahnärztlichen Gebührenanteilen
- Inlay
- Implantat
Für die verschiedenen Versorgungsvarianten wurden Modellannahmen getroffen. Beispielsweise ging man davon aus, dass bei der Variante "Krone mit privatzahnärztlichen Gebührenanteilen" 50% des Rechnungsbetrages auf das Zahnarzthonorar entfallen und 50% auf Material- und Laborkosten. Ferner nahm man an, dass 30% des Zahnarzthonorars mit dem Höchstsatz der Gebührenordnung (3,5-facher Satz) berechnet wurde und 70% mit dem 2,3-fachen Satz.
Unsere leistungsstarken Top-Tarife erstatten einen Großteil der Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe. Überzeugen Sie sich selbst und vergleichen Sie jetzt.
Besondere Kriterien für Implantate
Bei der Untersuchung zur Frage "was leisten die Zahntarife für Implantate" wurde in der Bewertung auch berücksichtigt, ob die Kosten für Knochenaufbau mitversichert sind. Außerdem war die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate wichtig: mindestens zehn Implantate sollten während der Vertragslaufzeit erstattet werden. Außerdem mindestens alle fünf Jahre zwei Implantate im Kalenderjahr, ansonsten wenigstens eines pro Jahr. Das kann für Versicherte problematisch werden! Bei implantatgetragenen Brückenversorgungen sind immer mindestens zwei Implantate zeitgleich erforderlich. Hier müssten sie bei Tarifen, die Implantate nicht nur in der Anzahl sondern auch pro Kalenderjahr begrenzen, zuerst prüfen, ob sie ausreichenden Versicherungsschutz haben.
Jährliche Obergrenzen für Zahnersatz
Bei der Bewertung wurde auch die sogenannte "Zahnstaffel" beachtet. Sie regelt, wie hoch die Gesamterstattung in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss ist. Berücksichtigt wurden die Höchstgrenzen in den ersten sechs Vertragsjahren bis 1.000 EUR pro Jahr, eine dauerhafte Begrenzung bis zu 20.000 EUR pro Kalenderjahr und der Wegfall der Erstattungsgrenzen bei Unfallereignissen.
Hohe Qualitätsstandards für Sie
Mit Ausnahme des Tarifs ARAG Z100 (Bewertung 1,6 (gut)) wurden alle Zusatztarife unseres Vergleichsportals durch die Stiftung Warentest mit "sehr gut" bewertet. Aber nicht alle Tarife, die Stiftung Warentest mit "sehr gut" bewertet hat, finden Sie auf unserem Portal. Der Grund hierfür sind unsere hohen Qualitätsstandards, die über die Betrachtung des reinen Zahnersatzes hinaus gehen. Für Sie als Patient ist auch wichtig, welche Erstattungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe erbracht werden. Außerdem zeigen wir keine Tarife an, die Laborkosten nur nach Preisverzeichnis erstatten, da wir Ihnen nie genau sagen könnten, wie viel der Gesamtkosten Sie tatsächlich bekommen würden. Aus diesen Gründen finden Sie auf unserem Vergleichsportal nur Top-Tarife, die bei Zahnersatz-, Zahnbehandlung- und Prophylaxe-Leistungen überzeugen.
Die vollständige Übersicht über unsere Qualitätsstandards finden Sie in to:dent.ta Qualitätsstandards.
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Im Internet gibt es eine Reihe von Vergleichsseiten für Zahnzusatzversicherungen. Oftmals ist leider nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien die Zahnzusatztarife bewertet und verglichen werden. Günstige Tarife wirken auf den Besucher verlockend und verleiten zum Abschluss. Die Versicherungen kalkulieren die Beiträge jedoch genau, sodass geringe Beiträge immer auch geringe Leistung bedeutet. Wir machen unsere Bewertungskriterien und Mindeststandards transparent, damit Sie einen guten Versicherungsschutz genießen und im Leistungsfall nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben.