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Amalgam-Verbot für Kinder und Schwangere

vom 05.07.2018

Amalgam besteht zu einem hohen Anteil aus Quecksilber, das zu den schädlichen Schwermetallen gehört. Einige Länder wie zum Beispiel Norwegen, Schweden und Dänemark haben den Einsatz von Amalgam für Zahnfüllungen bereits verboten. In Deutschland ist Amalgam umstritten - aber noch erlaubt. Mit wenigen Ausnahmen.

Amalgam vermeiden mit guten Zahnzusatzversicherungen

EU-Quecksilberverordnung seit 01.Juli 2018 in Kraft

Bereits in der Vergangenheit wurde auf Amalgamfüllungen verzichtet, wenn bei einem Patient eine Amalgamallergie festgestellt wurde oder wenn der Patient an einer schweren Niereninsuffizienz litt. Seit 01. Juli 2018 dürfen nun auch bei Schwangeren und bei Kindern unter 15 Jahren keine Amalgamfüllungen mehr gemacht werden. Hintergrund des Verbots ist die Quecksilber-Konvention (auch als Minamata-Abkommen bekannt), die Gesundheit und Umwelt vor Quecksilber-Emissionen schützen soll.

50,8 Millionen Füllungen im Jahr 2016 - Amalgam rückläufig

Über die gesetzliche Krankenversicherung wurden 2016 ca. 50,8 Millionen Füllungen abgerechnet (Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung). Das heißt aber nicht, dass genauso oft Amalgam verwendet wurde. Gesetzlich Versicherte entscheiden sich häufig für zahnfarbene Kunststoff- oder Kompositfüllungen. Entweder, weil sie gesundheitsbewusst sind oder weil ihnen die Ästhetik wichtig ist. Dafür nehmen sie Mehrkosten in Kauf: sie zahlen die Differenz zwischen den Kosten für eine hochwertige Füllung und dem Amalgamzuschuss, den der Zahnarzt über die Versichertenkarte abrechnet aus eigener Tasche, auch wenn der Betrag beträchtlich sein kann. Oder sie reichen die Mehrkosten bei ihrer privaten Zahnzusatzversicherung ein.

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Private Zahnzusatzversicherungen: verschiedene Regelungen für Füllungen

Die Erstattung von Füllungen gehört innerhalb der Zahnzusatzversicherungen in der Regel zum Leistungsbereich "Zahnbehandlung". Die älteren Zahntarife, die ausschließlich für Zahnersatz-Maßnahmen (wie Kronen, Brücken, Prothesen) zahlen, übernehmen keine Kosten für Füllungen.

Die neueren Zahnzusatzversicherungen erstatten die Mehrkosten für zahnfarbene Füllungen meist zu 100 %, sofern die Abrechnung im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erfolgt und dabei der Höchstsatz (3,5 facher Satz) nicht überschritten wurde. Versicherte haben dann gar keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen. Dazu gehören zum Beispiel die Tarife der AXA, Stuttgarter, HALLESCHE, Janitos und die Tarife ZAHN Komfort und ZAHN Prestige der Bayerischen. Andere, wie zum Beispiel die uniVersa, machen die Erstattung vom Nachweis der regelmäßigen zahnärztlichen Vorsorge abhängig. Je nachdem, über wie viele Jahre hinweg Sie das Bonusheft vorlegen können, bekommen Sie 80 bis 90 % für Füllungen erstattet.

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Wenn Sie gesetzlich versichert sind und schon seit ein paar Jahren eine Zahnzusatzversicherung haben und gar nicht sicher sind, ob für Füllungen und sonstige zahnerhaltende Maßnahmen Versicherungsschutz besteht oder nicht - rufen Sie uns an. Wir können Ihnen sagen, ob und wie eine Erweiterung möglich ist. Auf unserem Vergleichsportal finden Sie ausschließlich solche Tarife oder Tarifkombinationen, bei denen hochwertige Füllungen immer mitversichert sind.

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