

Beitragserhöhungen bei privaten Zahnzusatzversicherungen
Bei praktisch allen Zahnzusatzversicherungen kommt es im Laufe der Zeit immer wieder zu Beitragsanpassungen, wobei es sich meist um Beitragserhöhungen handelt. Eine Senkung der Tarife ist eher eine Seltenheit. Das hat folgenden Grund:
Die Zahnmedizin macht rasante Fortschritte. Neue Versorgungsformen und Behandlungsmöglichkeiten ermöglichen es, die natürlichen Zähne heute viel länger zu erhalten als in früheren Generationen. Falls z.B. ein Zahnersatz erforderlich wird, kann er mittlerweile qualitativ so hochwertig gemacht werden, dass die ersetzten Zähne von natürlichen nicht zu unterscheiden sind. Das alles hat seinen Preis und so steigen die Kosten für die zahnmedizinische Versorgung permanent an. Für die Anbieter von Zahnzusatzversicherungen bedeutet das: höhere Ausgaben im Leistungsfall. Diese steigenden Kosten wirken sich früher oder später als Beitragserhöhung auf die Beiträge zur Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung aus.
Regelmäßige Überprüfung der Beiträge durch die Versicherer
In allen Versicherungsbedingungen werden die „Spielregeln“ für die Beitragsanpassung beschrieben. Hier beispielhaft eine Formulierung:
„Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers zum Beispiel wegen steigender Behandlungskosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ändern.
Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jeden Zahntarif die erforderlichen Leistungen mit denen, die in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkuliert wurden. Ergibt die Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als 10 %, werden die Beiträge vom Versicherer genau überprüft und mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders angepasst. Beiträge können auch bereits dann überprüft und mit Zustimmung eines Treuhänders angepasst werden, wenn die Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als 5 % ergibt.“
Das bedeutet im Klartext: der Versicherer einer Zahnzusatzversicherung hat nur einen kleinen Spielraum. Bei Abweichung zwischen 5,01% und 10 % kann er entscheiden, ob er das Beitragsanpassungsverfahren zur Beitragserhöhung durchzieht oder noch etwas zurückstellt. Ab 10% muss er anpassen – es sei denn, nach übereinstimmender Beurteilung durch Versicherer und Treuhänder wäre die Veränderung der Versicherungsleistungen als nur vorübergehend anzusehen.
Selten passiert es, dass die Gegenüberstellung bei der Beitragsanpassung eine Senkung der Beiträge zur Folge hat – der Versicherer also höhere „Schäden“ kalkuliert hat als tatsächlich bezahlt werden mussten.
Über Zeitpunkt und Umfang der Beitragserhöhungen entscheiden die Versicherer
Da die Spielregeln für alle Anbieter von Zahnzusatzversicherungen gleichermaßen gelten, trifft es somit auch alle Versicherten. Unterschiede gibt es nur im Turnus und im Zeitpunkt, wann der einzelne Versicherer die Beitragserhöhung durchführt. Manche Versicherer passen die Beiträge häufiger an und warten nicht ab, bis die 10%-Marke übersprungen ist. Andere Anbieter warten und passen seltener an – dafür oft umso höher.
Viele Versicherer haben einen festen Zeitpunkt für Beitragsanpassungen. Häufig ist es der 1. Januar eines Jahres, an dem die neuen Beiträge gelten. Als Versicherungsnehmer einer Zahnzusatzversicherung werden Sie natürlich darüber im Voraus informiert. Die Erhöhung wird wirksam zu Beginn des zweiten Monats, der auf die Benachrichtigung folgt. Die Mitteilung geht Ihnen somit spätestens Ende November zu. Ein paar Versicherer passen unterjährig an (zum Beispiel DKV zum 01.07.).
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Der Vergleich von Zahnzusatztarifen ist kompliziert, da jeder Versicherer eigene Verträge und Bedingungen verwendet. In den Bedingungen werden die Leistungen der Tarife teilweise beschränkt, was auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist. Daher ist es wichtig, auch die Verträge der Versicherer genau zu prüfen. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen zu vertraglichen Themen haben.