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Inter erhöht Beiträge für Zahnzusatztarif Qualimed Z90

vom 01.09.2018

Die Inter Krankenversicherung muss den Beitrag für die Zahnzusatzversicherung Qualimed Z90 (Zahnersatz) erhöhen. Auch der Tarifbaustein ZPro (Zahnbehandlung) wird in der Altersgruppe 21 bis 44 teurer. Die höheren Beiträge gelten ab 01.01.2019.

Das Kleingedruckte: Vertragliches in der Zahnzusatzversicherung

Teils kräftige Beitragserhöhung im Zahntarif Z90

Auf ihren Webseiten weist die Inter Krankenversicherung bereits jetzt auf die Beitragserhöhung im Premium-Zahntarif hin. Die Altersgruppe 21 bis 44 zahlte bislang für Tarif Z90 monatlich 9 EUR. Ab 01.01.2019 kostet er 16,69 EUR. Diese Altersgruppe trifft es besonders. Im Alter zwischen 45 und 64 Jahren zahlen Versicherte künftig 31,36 EUR statt 26,45 EUR. Ab Alter 65 beträgt der monatliche Beitrag 35,22 EUR statt 29,73 EUR. Die Erhöhung betrifft alle Versicherten. Egal, wie lange sie in diesem Tarif versichert sind. Es macht auch keinen Unterschied, ob Sie Leistungen in Anspruch genommen haben oder nicht. Der Zahntarif Z90 übernimmt 75% bis 90% der Kosten für Zahnersatz (inklusive Kassenleistung). Die Höhe der Leistung hängt davon ab, ob Sie die jährliche Zahnvorsorge nachweisen können. Außerdem leistet dieser Zahntarif für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Erwachsenen.

Beitrag ZPro ändert sich geringfügig

Für Zahnbehandlungen und Prophylaxe leistet der Tarifbaustein ZPro. Hier fällt die Erhöhung für die Altersgruppe 21 - 44 vergleichsweise moderat aus: der Beitrag steigt von 9,83 EUR auf 11,51 EUR. Versicherte dieser Altersgruppe, die sinnvollerweise beide Zahntarife abgeschlossen haben, zahlen also künftig statt 18,83 EUR ab 01.01.2019 28,20 EUR. In der Altersgruppe 45 - 64 kann der Beitrag für ZPro von 11,07 EUR auf 10,44 EUR gesenkt werden, in der Altersgruppe ab 65 reduziert sich der Beitrag von 9,69 EUR auf 7,23 EUR.

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Wie kommt es zu Beitragsanpassungen?

Die Spielregeln, wann der Versicherer seine Beiträge ändern kann oder sogar muss, werden in den jeweiligen Versicherungsbedingungen beschrieben. Alle Versicherer prüfen einmal im Jahr ihre tatsächlichen Leistungsausgaben und vergleichen sie mit den kalkulierten Leistungen. Ergibt die Gegenüberstellung, dass die tatsächlichen Leistungen um mehr als 10% höher oder niedriger liegen, als ursprünglich kalkuliert wurde, führt der Versicherer eine Beitragsanpassung durch. Ein unabhängiger Treuhänder überprüft das ganze Verfahren und die einzelnen Berechnungen. Der Versicherer führt die Beitragsanpassung durch, wenn der Treuhänder zustimmt.

Ergibt die Gegenüberstellung der tatsächlichen und der kalkulierten Leistungen eine Abweichung von mehr als 5% aber nicht mehr als 10%, kann der Versicherer entscheiden, ob er die Beiträge gleich anpasst oder erst später. Die Überprüfung erfolgt übrigens pro "Beobachtungseinheit". Es ist also nicht ungewöhnlich, dass sich die Beiträge für unterschiedliche Altersgruppen unterschiedlich entwickeln.

Welche Rechte haben Versicherte bei Beitragsanpassungen?

Gleich vorneweg: einer Beitragsanpassung - auch wenn es eine kräftige Beitragserhöhung ist - können Sie nicht widersprechen. Sie haben nur zwei Möglichkeiten:

  1. in einen anderen Tarif beim gleichen Versicherer wechseln. Meistens bieten die Versicherer ihre Zahntarife mit unterschiedlichen Erstattungssätzen an. Ist Ihnen der Premium-Zahntarif zu teuer, prüfen Sie, welche Alternativen der Versicherer anbietet. Machen Sie sich bewusst, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und worauf Sie verzichten würden.
  2. Sie können auch prüfen, ob der Wechsel zu einem anderen Versicherer sinnvoll ist. Sie haben bei Beitragserhöhungen - auch bei geringfügigen - immer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Versicherer teilt Ihnen die Beitragserhöhung vorab mit. Die Erhöhung wird wirksam zu Beginn des zweiten Monats, der auf die Benachrichtigung folgt. Im Fall der jetzigen Beitragsanpassung der Inter geht Ihnen die Mitteilung spätestens Ende November zu. Sie haben dann das Recht, Ihren Vertrag zum 31.12. zu kündigen.

Tipps zum Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Von der Ankündigung bis zum Wirksamwerden der Beitragserhöhung haben Sie mindestens einen Monat Zeit, sich eine neue Zahnzusatzversicherung zu suchen. Fällt Ihnen bereits vorab die Ankündigung auf - umso besser. Dann können Sie in aller Ruhe nach einer neuen Zahnzusatzversicherung Ausschau halten. Bereits jetzt liegt uns von etlichen Versicherern die Information vor, dass der Beitrag in 2019 stabil gehalten wird. Inzwischen gibt es auch einige Zahntarife, bei denen Sie keine Wartezeit haben. Ihr Versicherungsschutz besteht nahtlos weiter. Lediglich die Zahnstaffel (Höchstgrenzen der Erstattung in den ersten Jahren) können Sie nicht völlig umgehen.

Verkürzte Zahnstaffel für Versicherte, die wechseln wollen

Die Gothaer wird zum 01.10.2018 eine neue Zahnzusatzversicherung auf den Markt bringen, die folgenden "Wechsel-Bonus" enthält:

Wer bislang eine Zahnzusatzversicherung hat, die Kosten für Zahnersatzmaßnahmen zu mindestens 80% erstattet, hat im neuen Tarif der Gothaer eine verkürzte Zahnstaffel. Die Leistungen für Zahnersatz sind nur in den ersten zwei Kalenderjahren begrenzt: im ersten Kalenderjahr auf 2000 EUR, in den ersten zwei Kalenderjahren auf 3000 EUR. Danach gibt es keine Höchstgrenzen mehr. Dieser Wechsel-Bonus gilt, sofern der Vertrag nahtlos an die Vorversicherung anschließt. Für Zahnbehandlungen gilt der tarifliche Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn voll - ohne Staffelung. Der Tarif sieht auch keine Wartezeiten vor.

Ein interessantes Angebot! Was die Zahnzusatzversicherung der Gothaer sonst noch zu bieten hat, lesen Sie in der News Neuer Zahnzusatztarif MediZ Duo/Gothaer mit Wechselbonus. Pünktlich zum Markteintritt am 01.10.2018 werden Sie den Zahntarif natürlich in unserem Vergleichsportal finden. Detaillierte Informationen können Sie auch telefonisch oder per Email jederzeit bei uns anfordern.

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Der Vergleich von Zahnzusatztarifen ist kompliziert, da jeder Versicherer eigene Verträge und Bedingungen verwendet. In den Bedingungen werden die Leistungen der Tarife teilweise beschränkt, was auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist. Daher ist es wichtig, auch die Verträge der Versicherer genau zu prüfen. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen zu vertraglichen Themen haben.

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