Vorsicht bei Zahnzusatzversicherungen mit Leistungsausschluss
Bestehen bei Antragstellung bereits Zahnschäden, eine Zahnfleischerkrankung oder Kiefergelenksprobleme, dann kann es passieren, dass die Zahnzusatzversicherung mit einem Leistungsausschluss angeboten wird. Die Versicherer agieren unterschiedlich - daher sollten Sie solche Angebote sorgfältig prüfen. Worauf zu achten ist, erklären wir Ihnen anhand einiger konkreter Beispiele.
Antrag auf Zahnzusatzversicherung bei Parodontitis
Wenn Sie erst dann eine Zahnzusatzversicherung beantragen, nachdem der Zahnarzt eine Parodontitis diagnostiziert hat, dann können Sie bei etlichen Versicherern leider nicht mehr versichert werden. Das Risiko für häufige Behandlungen und Zahnverlust schätzen viele Versicherer als hoch ein und lehnen deshalb solche Anträge ab (zum Beispiel AXA, HALLESCHE, Bayerische, Janitos).
Teilweise machen Versicherer ein Angebot mit Leistungsausschluss. Oftmals steht der Leistungsausschluss bereits im Antragsformular. Beispiel Union Krankenversicherung: sie fragt im Antrag, ob eine Parodontose/Parodontitis besteht. Und gleich unterhalb der Frage steht: "Wird die Frage mit "ja" beantwortet gilt: Ich bin damit einverstanden, dass für Parodontosebehandlungen kein Versicherungsschutz besteht."
Einen so klar und eindeutig formulierten Leistungsausschluss können Parodontitis-Betroffene akzeptieren, falls kein anderes (besseres) Angebot gefunden werden kann. Denn hier ist klar: es wird lediglich die Kostenerstattung für Parodontitisbehandlungen abgelehnt. Alle anderen tariflichen Leistungen werden gewährt. Ganz anders wäre die Sachlage bei folgendem Angebot: "vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind parodontale Erkrankungen und darauf beruhende Zahnbehandlungen und Zahnersatzversorgungen". Dieser Leistungsausschluss ist viel umfassender und bedeutet zum Beispiel auch, dass bei Zahnverlust durch Parodontitis der Zahnersatz nicht erstattet wird.
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Antrag auf Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung
Viele gesetzlich Versicherte bemerken erst aufgrund einer aktuellen Behandlung, wie hoch ihre Eigenbeteiligung ist und beschließen, für die Zukunft mit einer Zahnzusatzversicherung vorzubeugen. Das ist auch problemlos machbar, wenn der Versicherer folgenden Leistungsausschluss anbietet: „Für alle bei Vertragsabschluss bereits begonnenen oder angeratenen Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.“ Diese Vereinbarung steht z.B. in den Anträgen der Bayerischen, Janitos, Stuttgarter und Württembergische. Es gab aber auch schon Fälle, bei denen ein Versicherer anbot „ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind die in Behandlung befindlichen Zähne 25, 27 und 36“. Das bedeutet dann, dass diese Zähne dauerhaft nicht versichert sind. Ein derartiges Angebot sollten Sie nicht unterschreiben, sondern entweder den Anbieter wechseln oder mit dem Abschluss warten, bis alle aktuell erforderlichen Behandlungen abgeschlossen sind.
Spezialisten für Zahnzusatzversicherungen finden bestmögliche Lösungen
Fachleute, die sich auf Zahnzusatzversicherungen spezialisiert haben und unabhängig von Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften agieren, können bei bestehenden Zahnschäden und laufenden Behandlungen prüfen, welche Zahntarife den bestmöglichen Schutz bieten. Bevor Sie Erschwernisangebote der Versicherer unterschreiben - manchmal auch als "Besondere Vereinbarung" betitelt, sollten Sie nochmals kritisch prüfen lassen, ob es für Sie vielleicht doch noch andere Zahnzusatzversicherungen gibt, die Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz bieten.
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