Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Die Antragstellung für eine Zahnzusatzversicherung ist ganz einfach. Manche Versicherer verzichten auf Fragen zum Zustand der Zähne, so dass nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geschlecht anzugeben ist. Bei Anträgen, die Fragen zu fehlenden Zähnen, Zahnbetterkrankungen und Kieferanomalien oder ähnliches stellen, ist wichtig, dass Sie wahrheitsgemäße Angaben machen. Stellt der Versicherer im Leistungsfall fest, dass Fragen im Antrag fehlerhaft beantwortet wurden, so kann er unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten. Sie bekommen dann keine Erstattung – auch wenn Sie den Beitrag ordnungsgemäß bezahlt haben. Zum Glück sind es in der Regel nur 2 bis 3 Fragen, die leicht zu beantworten sind.
Wichtig zu wissen: wenn Sie bei Antragstellung gerade in laufender Behandlung sind oder eine Behandlung angeraten oder geplant ist, dann erbringt der Versicherer dafür keine Leistungen. Für alle Behandlungen, die zukünftig erforderlich werden, gilt dann der vereinbarte Versicherungsschutz.
Haben Sie weitere Fragen? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! Unsere Experten freuen sich auf Ihre Anfrage.
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Besonderheiten bei der Antragstellung einer Zahnzusatzversicherung
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, reichen Sie zunächst einen Antrag beim Versicherer ein. Die Versicherung prüft Ihre Angaben und stimmt dem Antrag zu oder lehnt ihn ab. Wenn die Versicherung Ihren Antrag ablehnt, helfen wir Ihnen gern bei der Suche eines neuen Anbieters.