
Wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung wechseln?
Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung wechseln oder kündigen möchten, gibt es einiges zu beachten.

Ordentliche Kündigung der Zahnzusatzversicherung
Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren. In dieser Zeitspanne kann man die Zusatzversicherung nicht wechseln. Danach kann die Zahnzusatzversicherung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Man spricht dabei von einer „ordentlichen“ Kündigung. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und fristgerecht zugehen.
Tipp:
- schicken Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder
- faxen Sie die Kündigung und drucken Sie sich anschließend den Faxbericht aus.
Beides wird als Nachweis über den Zugang der Kündigung anerkannt.
Außerordentliches Kündigungsrecht der Zahnzusatzversicherung
Wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung vornimmt, dann haben Sie ein „außerordentliches“ Kündigungsrecht und können die Zahnzusatzversicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragserhöhung wirksam wird.
Wechsel der Zahnzusatzversicherung
Einen Wechsel der Zahnzusatzversicherung sollten Sie sich gut überlegen.
- Wenn Sie zum Beispiel gerade in einer zahnärztlichen Behandlung wie z.B. einem teuren Zahnersatz sind, dann warten Sie mit dem Wechsel lieber ab. Denn der Versicherungsschutz endet sofort mit dem Ende des Vertrages – auch wenn Sie noch mitten in der Behandlung sind.
- Auch wenn eine Behandlung bereits geplant oder angeraten ist, wäre ein Wechsel von Nachteil. Beim neuen Versicherer wären nämlich solche Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der neue Versicherer überprüft im Leistungsfall, was am Tag der Antragstellung bereits in der Patientenakte als geplante oder angeratene Behandlung eingetragen ist.
- Manche Versicherer stellen im Antrag auch die Frage „finden zur Zeit Behandlungen statt oder sind solche geplant, beabsichtigt oder angeraten“? Wenn Sie diese Frage mit „ja“ beantworten müssen, dann wird Ihr Antrag gar nicht angenommen.
- Bitte beachten Sie außerdem beim Wechsel, dass Sie in den Tarifen der neuen Zahnzusatzversicherung unter Umständen wieder eine Wartezeit haben. Und dass die Erstattung in den ersten Jahren begrenzt sein kann.
Haben Sie weitere Fragen? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! Unsere Experten freuen sich auf Ihre Anfrage.
Zurück zu den häufigen Fragen zu Zahnzusatzversicherungen
Verwandte Themen zu diesem Artikel
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann könnten folgende Empfehlungen für Sie auch von Interesse sein.
Wechsel der Zahnzusatzversicherung
Am deutschen Markt gibt es eine große Bandbreite an Zahnzusatzversicherungen. Leider gibt es viele Versicherungen, die Ihnen im Leistungsfall wenig helfen. Wenn Sie bei einer Gesamtrechnung von 5.000,- Euro einen Eigenanteil von 2.500,- Euro haben, ist der Ärger schnell groß. Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Zahnzusatzversicherung sind, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Wir beraten Sie gern und bieten Ihnen leistungsstarke Alternativen an.