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Wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung wechseln?

Früher – als die Zahnzusatzversicherungen noch mit Alterungsrückstellungen versehen waren – rieten alle vom Wechsel einer Zahnzusatzversicherung ab. Heute ist das kein Thema mehr. Die Zahntarife, die seit 2012 auf den Markt gekommen sind, haben in der Regel eh keine Alterungsrückstellungen mehr. Und die ganz alten Zahntarife leisten oft nur für Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Prothesen. Deshalb denken viele über einen Wechsel in eine zeitgemäße leistungsstarke Zahnzusatzversicherung nach.

Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung wechseln oder kündigen möchten, gibt es einiges zu beachten.

Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

Ordentliche Kündigung der Zahnzusatzversicherung

Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren. In dieser Zeitspanne kann man die Zusatzversicherung nicht wechseln. Danach kann die Zahnzusatzversicherung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Man spricht dabei von einer „ordentlichen“ Kündigung. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und fristgerecht zugehen.

Tipp:

Beides wird als Nachweis über den Zugang der Kündigung anerkannt.

Außerordentliches Kündigungsrecht der Zahnzusatzversicherung

Wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung vornimmt, dann haben Sie ein „außerordentliches“ Kündigungsrecht und können die Zahnzusatzversicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragserhöhung wirksam wird.

Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Der Wechsel in eine neue Zahnzusatzversicherung ist recht einfach. Zunächst prüfen Sie, welche Zahnzusatzversicherung Ihren aktuellen Zahnstatus am besten berücksichtigt und Ihre Anforderungen im Hinblick auf das Preis-Leistungsverhältnis erfüllt. Bei der Suche helfen Ihnen unsere Fachleute gerne. Dann prüfen Sie, zu welchem Zeitpunkt Sie eine ordentliche Kündigung vornehmen können. Die neue Zahnzusatzversicherung kann oftmals vier bis sechs Monate im Voraus beantragt werden. Idealerweise kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn Sie eine Bestätigung der neuen Zahnzusatzversicherung vorliegen haben.

Beispiel: Sie haben Ihre alte Zahnzusatzversicherung mit Beginn 01.09.2012 abgeschlossen. Dann muss Ihre Kündigung im Mai der Versicherung vorliegen, damit der Vertrag zum 01.09. endet. Ihre neue Zahnzusatzversicherung können Sie bereits im März oder April mit Beginn 01.09. beantragen. Dann liegt Ihnen der neue Versicherungsschein bereits vor, bevor Sie den alten Vertrag kündigen.

Tipp:

Einen Wechsel der Zahnzusatzversicherung sollten Sie sich in folgenden Fällen gut überlegen:

Haben Sie weitere Fragen? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! Unsere Experten freuen sich auf Ihre Anfrage.

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Gut beraten - besser versorgt

Welche Zahnzusatzversicherung für Sie die richtige ist, hängt stark von Ihrem Zahnstatus ab. Wir begleiten Sie bei der Suche und finden gemeinsam
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Am deutschen Markt gibt es eine große Bandbreite an Zahnzusatzversicherungen. Leider gibt es viele Versicherungen, die Ihnen im Leistungsfall wenig helfen. Wenn Sie bei einer Gesamtrechnung von 5.000,- Euro einen Eigenanteil von 2.500,- Euro haben, ist der Ärger schnell groß. Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Zahnzusatzversicherung sind, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Wir beraten Sie gern und bieten Ihnen leistungsstarke Alternativen an.

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