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Kieferorthopädie und Zahnzusatzversicherungen

Kieferorthopädie (KfO)

Die Kieferorthopädie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin. Sie befasst sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers.

Früher wurden medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen gezahlt, sofern der Patient zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Zum 01.01.2002 änderte sich das. Die verschiedenen Arten von Zahnfehlstellungen werden nun nach Schweregrad unterschieden und in sog. „kieferorthopädische Indikationsgruppen“ (KIG) eingeteilt. Es gibt fünf Gruppen: KIG 1, KIG 2, KIG 3, KIG 4 und KIG 5. Anhand des Befundes, den der Facharzt für Kieferorthopädie erhebt, erfolgt die Zuordnung zu einer der 5 Gruppen.

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Kinder und Jugendliche die Kosten für die Regelversorgung der Gruppen KIG 3 bis KIG 5. Damit wurde erreicht, dass die Kassen nur noch für die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen aufkommen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Fehlstellungen mit geringem Schweregrad müssen von den Patienten selbst bezahlt werden. Bei KIG 3 bis 5 fallen Mehrkosten an, die ebenfalls aus eigener Tasche bezahlt werden müssen (z.B. für Brackets).

Unter https://www.g-ba.de/richtlinien/28/ finden Sie bei Bedarf weitere Informationen zu den einzelnen kieferorthopädischen Indikationsgruppen.

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