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Zahnzusatzversicherung für Kinder – nur mit kieferorthopädischen Leistungen lohnenswert

Jedes 2. Kind braucht eine Zahnspange. Die Krankenkasse trägt die Kosten nur zum Teil oder gar nicht. Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Ihr Kind?

Gesunde und schöne Zähne sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheit und des Wohlbefindens – ein Leben lang. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist dann sinnvoll, wenn sie für die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen leistet. Und das ist nicht bei allen Zahnzusatzversicherungen der Fall.

Kieferorthopädie und Zahnzusatzversicherungen

Jedes zweite Kind braucht eine Zahnspange

Ungefähr jedes zweite Kind braucht im Laufe des Heranwachsens eine Zahnspange. Man spricht hier von Orthodontie, sogenannter Zahnregulierung. Diese soll Fehlstellungen der Zähne verhüten oder behandeln. Die Behandlung beginnt häufig im Alter zwischen 10 und 11 Jahren und zieht sich oft über 3 bis 5 Jahre hin. Früher übernahmen die Krankenkassen die Behandlungskosten. Seit 2002 gelten strengere Regelungen. Die Krankenkassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss.

Begrenzte Leistungen der Krankenkassen

Der Zuschuss der Krankenkassen richtet sich nach dem Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Man spricht hier von der Einteilung in insgesamt fünf Kieferorthopädische Indikationsgruppen, kurz KIG genannt. Es gilt: je größer die Fehlstellung, desto höher die KIG.

Ausschlaggebend für die Kostenübernahme der Krankenkassen ist die Einstufung in KIG 3, 4 oder 5. Behandlungskosten für KIG 1 und 2 werden von den Krankenkassen gar nicht übernommen – auch dann nicht, wenn der Kieferorthopäde eine Behandlung für medizinisch notwendig erachtet. Zum Beispiel wird die Behandlung bei Rücklage des Unterkiefers nur noch dann bezahlt, wenn die Rückverlagerung mehr als 6 mm beträgt. Dabei sollte schon eine Rücklage ab 3 mm in der Regel aus funktionellen Gründen therapiert werden. Diese "leichte Ausprägung" einer Fehlstellung fällt aber noch in KIG 2 und muss daher selbst bezahlt werden.

Die Krankenkassen haben außerdem Vorgaben, welche Leistungen durch die „Regelversorgung“ übernommen werden. Es gibt Einschränkungen bei der Kostenübernahme. Die Verwendung bestimmter Materialien sowie einige Behandlungsmaßnahmen gelten als Zusatzleistungen und werden von den gesetzlichen Krankenkassen auch dann nicht übernommen, wenn Ihr Kind in KIG 3, 4 oder 5 eingestuft wurde. Insbesondere fest sitzende Zahnspangen, sogenannte „Brackets“, verursachen zusätzliche Kosten, die nicht von den Krankenkassen bezahlt werden. Die passende kieferorthopädische Zahnzusatzversicherung für Kinder erstattet viele dieser Zusatzleistungen.

Ohne Zusatzversicherung müssen Sie bei KIG 3 bis 5 mit Mehrkosten von ca. 1.500,- bis 2.500,- EUR rechnen, bei KIG 1 und 2 mit Behandlungskosten von 4.000,- bis 5.000,- EUR, die Sie alleine aufbringen müssen.

Zahnzusatzversicherungen für Kieferorthopädie

Nur leistungsstarke Tarife bieten eine wirklich sinnvolle Absicherung. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sinken jährlich. Dadurch steigt Ihr Eigenanteil, was gerade bei Kieferorthopädie schnell teuer werden kann. Finden Sie hier einen Top-Tarif, der Ihr Risiko gut abdeckt.

Mir ist besonders wichtig:

Einstufung der KIG durch den Kieferorthopäden

Die Einstufung des Schweregrades einer Fehlstellung, also KIG 1 – 5, erfolgt durch den Kieferorthopäden.

Vor dem Beginn einer Behandlung stellt der Kieferorthopäde einen Heil- und Kostenplan auf. Dieser wird bei der Krankenkasse eingereicht. Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen abgeschlossen haben, dann reichen Sie parallel den Heil- und Kostenplan beim Versicherer ein.

Es ist nie zu früh für eine Zahnzusatzversicherung

Kosten für Behandlungen, die bei Abschluss einer kieferorthopädischen Zusatzversicherung für Kinder bereits vom Zahnarzt angeraten waren, werden von den Versicherungen nicht übernommen. Sobald also ein kieferorthopädischer Behandlungsbedarf erkennbar ist, ist es für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu spät.

Viele Versicherungen begrenzen außerdem die Leistungen in den ersten Jahren. Der volle Versicherungsschutz tritt meist nach Ablauf von drei bis fünf Jahren ein. Um den Versicherungsschutz in vollem Umfang ausschöpfen zu können, ist ein frühzeitiger Versicherungsabschluss daher sehr wichtig.

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