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Finanztest: Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung

vom 16.01.2014

In der Ausgabe Finanztest 01/2014 wird darüber berichtet, welche gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung (PZR) zahlen und wie hoch dieser ausfällt. Das klingt zunächst mal erfreulich in den Ohren von gesetzlich Versicherten. Bei genauer Betrachtung jedoch erkennt man auch Einschränkungen.

Gute Zahnzusatzversicherungen zahlen für Zahnprophylaxe

Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung nicht verbindlich

Was gesetzliche Krankenkassen zahlen dürfen und müssen, ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) festgelegt. Ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung gehört nicht zu den Pflichtleistungen.

Die Krankenkassen haben aber die Möglichkeit, in ihren jeweiligen Satzungen Leistungen aufzunehmen, die sie ihren Versicherten gewähren wollen. Über solche Satzungsleistungen entscheiden die Kassen jedes Jahr aufs Neue, und zwar in Abhängigkeit ihrer Finanzlage. Eine Garantie, dass diese Leistungen dauerhaft gewährt werden, hat der Versicherte nicht. So kann es passieren, dass der Versicherte die Kasse wechselt, weil die neue Kasse bestimmte Satzungsleistungen hat – und kaum ist er Mitglied, werden Leistungen wieder gestrichen.

Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung im Trend

Jeder wünscht sich gesunde und gepflegte Zähne bis ins hohe Alter. Deshalb gehen immer mehr Menschen regelmäßig zur professionellen Zahnreinigung und zahlen dafür jedes Mal ca. 80 bis 150 Euro.

Einige gesetzliche Krankenkassen gewähren derzeit einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung. Je nach Krankenkassen beträgt er 10 bis 50 Euro. Dabei darf der Versicherte den Zahnarzt frei wählen.

Bei vielen gesetzlichen Krankenkassen gibt es Einschränkungen: der Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung wird nur bezahlt, wenn diese bei bestimmten Zahnärzten vorgenommen wird. So hat zum Beispiel die Techniker Krankenkasse für Versicherte, die in einer TruDent-Praxis behandelt werden, ein Parodontitis-Präventions-Programm aufgelegt, im Rahmen dessen sie 50% der Kosten für die Prophylaxe übernimmt, und zwar zwei Mal pro Jahr.

Andere Krankenkassen zahlen den Zuschuss, wenn die Zahnreinigung bei einem Zahnarzt gemacht wird, der zu einem bestimmten Netzwerk gehört (z.B. dent-net, quality-smile, u.a.). Der Versicherte sollte sich also genau erkundigen, unter welchen Bedingungen er Anspruch auf einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung hat und überlegen, ob er tatsächlich bereit ist, gegebenenfalls den Zahnarzt zu wechseln – zumindest für die professionelle Zahnreinigung.

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Mir ist besonders wichtig:

Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung - garantiert

Gesetzlich Versicherte, die eine private Zahnzusatzversicherung haben, sind besser dran. Vorausgesetzt, sie haben eine wirklich gute Zahnzusatzversicherung, die auch Leistungen für Prophylaxe gewährt. Dann können sie ihren Zahnarzt frei wählen. Und sie bekommen die Zahnreinigung in der Höhe erstattet, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist. Das ist dauerhaft garantiert, denn der private Versicherer darf die einmal zugesagten Leistungen während der Vertragsdauer nicht reduzieren oder gar streichen.

Moderne und qualitativ gute Zahnzusatzversicherungen zahlen häufig zwei Mal pro Jahr zwischen jeweils 60 bis 100 Euro pro Zahnreinigung.

Vergleichen lohnt sich

Da die Leistungen von Zahnzusatzversicherungen sehr unterschiedlich sind, lohnt sich ein Vergleich der Tarife auf jeden Fall. Und wer seit langem eine Zahnzusatzversicherung hat, die lediglich für Zahnersatz (wie Kronen, Brücken, Prothesen) bezahlt, der sollte sich von Fachleuten beraten lassen, wie er seinen Versicherungsschutz optimieren kann.

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