Was ist eine Zahnstaffel?
Die meisten Tarife begrenzen die Leistungen in den ersten Jahren auf Höchstbeträge. Das nennt man Zahnstaffel, Leistungsstaffel oder auch Summenbegrenzung.
In den jeweiligen Versicherungsbedingungen wird beschrieben, wie hoch die Zahnstaffel ist und wie lange sie gilt. In der Regel gelten Höchstgrenzen nur in den ersten 2 bis 5 Jahren. Zum Beispiel ist bei der Württembergische zu lesen, dass in den ersten 12 Monaten die Erstattung aus einem maximalen Rechnungsbetrag von 1000 Euro berechnet wird. Leistet der Tarif bei Zahnersatz 90% aus dem Rechnungsbetrag, so bekommt der Versicherte in den ersten 12 Monaten maximal 900 Euro ausbezahlt. Bei Janitos dagegen steht, dass die Erstattung in den ersten 12 Monaten auf 1000 Euro begrenzt ist. Das bedeutet, dass in diesem Fall wirklich 1000 Euro ausbezahlt werden können.
Andere Versicherer legen für jedes Jahr bestimmte Grenzen fest. So zahlt die R+V bei Zahnersatz
- im 1. Kalenderjahr 1000 Euro,
- im 2. Kalenderjahr 2000 Euro,
- im 3. Kalenderjahr 3000 Euro und
- im 4. Kalenderjahr 4000 Euro.
Insgesamt stehen dem Versicherten also bereits in den ersten 4 Jahren 10000 Euro zur Verfügung.
Schließen Sie noch in 2024 eine Zahnzusatzversicherung ab. Viele Versicherungen berechnen die Zahnstaffeln anhand des Kalenderjahres. Für Sie bedeutet das, dass Sie ab Januar 2025 bereits im 2. Versicherungsjahr sind und dann von höheren Erstattungen profitieren.
Vorsicht bei preiswerten Zahnzusatzversicherungen
Einige preiswerte Zahnzusatzversicherungen sehen auch dauerhaft eine Begrenzung auf einen jährlichen Höchstbetrag vor. Hier ist Vorsicht geboten! Dieser Höchstbetrag bleibt konstant. Und da niemand vorhersagen kann, wie sich die Preise im Gesundheitswesen entwickeln, kann es sein, dass man eines Tages trotz Zusatzversicherung auf hohen Zahnarztrechnungen sitzen bleibt.
Zahnstaffel schützt die Versichertengemeinschaft
Eine Zahnstaffel dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft. Manche Patienten denken erst dann über eine Zahnzusatzversicherung nach, wenn der Zahnarzt bereits festgestellt hat, dass ein oder mehrere Zähne behandelt werden müssen. Eine Versicherung ist jedoch dazu da, gegen ungewisse, in der Zukunft liegende Ereignisse Schutz zu bieten. Steht der „Schadenfall“ bereits fest, gewähren die Versicherer dafür keine Leistungen mehr.
Die Beweislast dafür, dass der Behandlungsfall bereits vor Antragstellung feststand, tragen die Versicherer. Dazu fordern sie Auszüge aus der Patientenakte des Zahnarztes an. Der Versicherte ist verpflichtet, diese zu beschaffen und alle geforderten Nachweise vorzulegen.
Passiert es nun, dass viele Versicherte unmittelbar nach Vertragsabschluss hohe Kosten verursachen und hat der Zahntarif keine Höchstgrenzen für die Erstattung, dann wird die Versichertengemeinschaft über Gebühr belastet. Denn wenn der Versicherer höhere Leistungen zahlen muss als er für den Tarif kalkuliert hat, dann muss er die Beiträge erhöhen. Alle Versicherten zahlen dann mehr für ihre Zahnzusatzversicherung. Um solche Fehlentwicklungen zu vermeiden, ist die Zahnstaffel ein gutes und wichtiges Steuerungsinstrument.
Bei den Zahnzusatzversicherungen entfallen die Höchstgrenzen üblicherweise, wenn die zahnärztliche Behandlung durch einen Unfall erforderlich wird.
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Eigenanteil, Beiträge, Höchstgrenzen: Diese Kosten tragen Sie selbst
Für den Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung zahlen Sie regelmäßig Beiträge. Durch diese Beiträge sind bei billigen Zahnzusatzversicherung nur wenige Kosten abgedeckt. Gerade im Leistungsfall erkennen Sie die Unterschiede zwischen guten und günstigen Zahnzusatzversicherungen. Zahnstaffeln haben inzwischen alle Zahntarife. Dadurch sind die Erstattungen in den ersten Jahren begrenzt. Spätestens fünf Jahre nach Abschluss sollte der Versicherungsschutz unbegrenzt sein. Das bieten nicht alle Produkte. Daher ist es wichtig, bei dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf die Leistung des Tarifs zu achten.