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Zahnzusatzversicherung: mehr Leistung mit Bonusheft

vom 01.08.2017
Regelmäßige Zahnvorsorge erhöht den Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz - und manchmal auch die Erstattung der privaten Zahnzusatzversicherung. Mehr Geld durch regelmäßige Zahnvorsorge? Lesen Sie hier wie das funktioniert und welche Auswirkung die Zahnvorsorge auf die Auswahl der Zahnzusatzversicherung hat. Eigenanteile bei Zahnzusatzversicherungen

Seit 1989: Bonusheft zum Nachweis regelmäßiger Zahnvorsorge

Vermutlich gibt es kaum einen gesetzlich Versicherten, der das "Bonusheft" nicht kennt. Schließlich wurde es bereits 1989 durch das Gesundheitsreform-Gesetz eingeführt. Es bedeutet nichts anderes als einen Nachweis dafür, dass man bei der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung (Kontrolle der Zähne und Zahnsteinentfernung) war. Erwachsene ab Alter 18 sollten einmal jährlich zu dieser Vorsorge gehen, Kinder und Jugendliche zwei Mal pro Jahr. Im Bonusheft wird der Termin der Vorsorge notiert und mit einem Stempel der Praxis bestätigt. Die regelmäßige Vorsorge kann bares Geld wert sein.

Höherer Festzuschuss bei Zahnersatz

Wenn ein gesetzlich Versicherter Zahnersatz - z.B. eine Krone - braucht, bekommt er von seiner Krankenkasse einen sogenannten Festzuschuss. Aktuell zahlt die Krankenkasse für die Überkronung eines Backenzahns einen Festzuschuss von 142,22 EUR (Festzuschussliste 2020). Kann der Versicherte nachweisen, dass er in den letzten 5 Kalenderjahren vor der Behandlung jährlich regelmäßig bei der Zahnvorsorge war, zahlt die Krankenkasse 20% mehr - also 170,66 EUR. Bei Nachweis über die letzten 10 Kalenderjahre erhöht sich der Festzuschuss um 30% und Sie bekommen 184,89 EUR. Wichtig ist, dass sich die Nachweispflicht auf Kalenderjahre bezieht. Wenn Sie 2017 eine Krone brauchen, müssen Sie die Zahnvorsorge für die Jahre 2012 - 2016 nachweisen, um 20% Bonus zu bekommen bzw. für den Bonus von 30 % für die Jahre 2007 bis 2016.

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Private Zahnzusatzversicherungen haben teilweise auch eine Bonusregelung

Jeder Versicherer kann frei entscheiden, ob er bei seinen Zahnzusatzversicherungen eine Bonusregelung aufnimmt oder nicht. Viele Zahntarife machen die Erstattung vom Nachweis der Vorsorgeuntersuchung abhängig. Hier einige Beispiele:

  • die Hallesche gewährt für Zahnersatz eine Kostenübernahme von 90%, wenn die Zahnvorsorge für die letzten 5 Kalenderjahre nachgewiesen wird. Ohne Vorsorgenachweis beträgt die Erstattung 80%.
  • bei Janitos werden im neuen Tarif JA dental max 90% erstattet beim Nachweis der Vorsorge für die letzten 5 Kalenderjahre. Ohne Nachweis bekommt man 85%.
  • die Bayerische hat in ihrem Zahntarif VIP dental Prestige eine 3-stufige Skalierung: 90% bei Bonus für 10 Jahre, 85% bei Bonus für 5 Jahre und 80%, wenn die Zahnvorsorge für weniger als 5 Jahre oder gar nicht nachgewiesen werden kann.

Volle Leistung - auch ohne Bonus-Regelung

Wer nicht jedes Jahr zur Vorsorge geht, sollte sich bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung auf jeden Fall auch Zahntarife anschauen, die die volle Erstattung unabhängig von Bonusregelungen gewähren. Dazu gehören zum Beispiel die Zahnzusatzversicherungen von Stuttgarter, Württembergische und R+V, die für Zahnersatz 90% der Gesamtkosten erstatten. Bei der Württembergischen wird allerdings im Antrag nachgefragt, ob in den letzten 5 Jahren zahnärztliche Untersuchungen oder Behandlungen stattgefunden haben. Muss dies verneint werden, wird ein Antrag zwar angenommen, aber die "Zahnstaffel" (= Erstattungsgrenzen in den ersten 48 Monaten) wird auf 96 Monate verlängert. Erst danach hat man für Zahnersatz den vollen tariflichen Versicherungsschutz unbegrenzt.

Berufliche Auslandsaufenthalte

Auch wer beruflich immer mal wieder längere Zeit im Ausland weilt, ist mit einer Zahnzusatzversicherung ohne Bonusregelung besser dran. Denn eine im Ausland ausgeführte zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wird für das Bonusheft nicht anerkannt. Dasselbe gilt natürlich für Personen, die nach jahrelangem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren.

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Eigenanteil, Beiträge, Höchstgrenzen: Diese Kosten tragen Sie selbst

Für den Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung zahlen Sie regelmäßig Beiträge. Durch diese Beiträge sind bei billigen Zahnzusatzversicherung nur wenige Kosten abgedeckt. Gerade im Leistungsfall erkennen Sie die Unterschiede zwischen guten und günstigen Zahnzusatzversicherungen. Zahnstaffeln haben inzwischen alle Zahntarife. Dadurch sind die Erstattungen in den ersten Jahren begrenzt. Spätestens fünf Jahre nach Abschluss sollte der Versicherungsschutz unbegrenzt sein. Das bieten nicht alle Produkte. Daher ist es wichtig, bei dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf die Leistung des Tarifs zu achten.

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