

Zahnstaffel bei Leistungen der Zahnzusatzversicherung
Die Tarife von Zahnzusatzversicherungen beinhalten Höchstgrenzen für die Erstattung von Leistungsfällen in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss. Über diese Leistungsstaffel als Summenbegrenzung behalten die Versicherer ihr Kostenrisiko im Blick und schützen die Versichertengemeinschaft vor Personen, die eine Zahnzusatzversicherung erst dann abschließen, wenn sie ahnen, dass jetzt teure Behandlungen anstehen.
Aufgabe einer Versicherung ist es, den Versicherten Schutz gegen ungewisse, zukünftige Ereignisse zu bieten. Bei bereits bestehenden Schäden stellt die Versicherung keine Leistungen bereit. Verursachen die Versicherten gleich nach Vertragsabschluss hohe Kosten und der Tarif der Zahnzusatzversicherung hat keine Summenbegrenzung für die Erstattung, wäre die Versichertengemeinschaft über Gebühr belastet. Für die Vermeidung solcher Entwicklungen ist die Zahnstaffel als Leistungsstaffel ein wichtiges Steuerungsinstrument.
Dem von Ihnen gewählten Versicherungstarif entsprechend, gilt die Zahnstaffel zum Beispiel nur für den Leistungsbereich „Zahnersatz“ – also für Inlays, Kronen, Brücken und Implantate. Der Anbieter einer Zahnzusatzversicherung kann aber auch eine Zahnstaffel übergreifend für alle Leistungsbereiche zugrunde legen, also auch für Zahnbehandlung und Prophylaxe. Einige Versicherer entwickeln sogar für jeden Leistungsbereich eine eigene Zahnstaffel fest.
Varianten und Beispiele für Zahnstaffeln
Die Zahnstaffel wird in den Versicherungsbedingungen der Zahnzusatzversicherung beschrieben. Sie gilt je nach Tarif meist für 3 bis 5 Jahre. Es gibt grundsätzlich vier Varianten von Zahnstaffeln, die wir Ihnen im Folgenden anhand von konkreten Beispielen erläutern wollen:
Beispiel 1: Stuttgarter Zahn-Premium-Tarif
In den Bedingungen steht unter der Überschrift „Leistungsstaffel“:
„Leistungen…sind insgesamt begrenzt auf einen Betrag von höchstens
- 1000 EUR in den ersten 12 Monaten
- 2000 EUR in den ersten 24 Monaten
- 3000 EUR in den ersten 36 Monaten
- 4000 EUR in den ersten 48 Monaten – jeweils gerechnet ab Vertragsbeginn.“
In diesem Beispiel wird klar, dass der unbegrenzte Versicherungsschutz ab dem 49. Monat gilt. Bis dahin werden alle Auszahlungen aufaddiert. Braucht man in den ersten 12 Monaten nur 100 EUR für die Zahnreinigung, dann hat man vom 13. bis zum 24. Monat 1900 EUR zur Verfügung (2000 EUR minus ausgezahlte 100 EUR).
Beispiel 2: Bayerische Zahntarife
In den Bedingungen steht unter der Überschrift „Leistungsbegrenzungen“:
„Falls Sie bei Vertragsabschluss keinen oder einen fehlenden Zahn haben, begrenzen wir die Erstattung nach den Ziffern 2.1 (Zahnbehandlung) und 2.3 (Zahnersatz) ab Versicherungsbeginn auf maximal
Beispiel 3: AXA Premium-Tarif
In den Bedingungen steht unter der Überschrift „Zahnstaffel“:
„Die Leistungen des Versicherers….. sind in den ersten vier Versicherungsjahren wie folgt begrenzt:
- 1. Jahr: 1000 EUR
- 1.-2. Jahr: 2000 EUR
- 1.-3. Jahr: 3000 EUR
- 1.-4. Jahr: 4500 EUR.“
An anderer Stelle der Versicherungsbedingungen steht: „Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und endet am 31.12. des dort angegebenen Jahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.“
Das ist dieselbe Regelung wie bei der Bayerischen (siehe Beispiel 2) – nur anders formuliert. Nur einen kleinen Unterschied gibt es noch: bei AXA werden auch Auszahlungen für Prophylaxe aufaddiert.
Es gibt aber auch Zahntarife (zum Beispiel bei ARAG), die bei der Zahnstaffel „Jahr“ oder „Versicherungsjahr“ schreiben und an anderer Stelle der Bedingungen erläutern, dass ein Versicherungsjahr volle 12 Monate umfasst. Das wäre dann die gleiche Regelung wie bei der Stuttgarter.
Beispiel 4: R+V Premium-Tarif Zahnersatz
In den Bedingungen steht unter der Überschrift „Leistungsstaffel“:
„Innerhalb der ersten 4 Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn sind die Leistungen für Zahnersatz…. insgesamt auf folgende Beträge begrenzt:
- Im 1. Kalenderjahr 1000 EUR
- Im 2. Kalenderjahr 2000 EUR
- Im 3. Kalenderjahr 3000 EUR
- Im 4. Kalenderjahr 4000 EUR.“
Das erste Kalenderjahr zählt auch hier vom Vertragsbeginn bis 31.12. desselben Jahres. Der Unterschied zu den Beispielen 1 bis 3 liegt darin, dass die Leistungen nicht aufsummiert werden. Vielmehr steht jedes Jahr maximal der festgelegte Betrag für medizinisch notwendigen Zahnersatz zur Verfügung. Beginnt eine Behandlung im November und wird im Februar des nächsten Jahres erst abgeschlossen, dann werden die Kosten der einzelnen Behandlungstage dem alten bzw. dem neuen Jahr zugerechnet.
Weitere Informationen finden Sie in unserer FAQ unter Was ist eine Zahnstaffel.
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Für den Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung zahlen Sie regelmäßig Beiträge. Durch diese Beiträge sind bei billigen Zahnzusatzversicherung nur wenige Kosten abgedeckt. Gerade im Leistungsfall erkennen Sie die Unterschiede zwischen guten und günstigen Zahnzusatzversicherungen. Zahnstaffeln haben inzwischen alle Zahntarife. Dadurch sind die Erstattungen in den ersten Jahren begrenzt. Spätestens fünf Jahre nach Abschluss sollte der Versicherungsschutz unbegrenzt sein. Das bieten nicht alle Produkte. Daher ist es wichtig, bei dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf die Leistung des Tarifs zu achten.