Zahnzusatz: Stiftung Warentest prüft nur wenige Kriterien
Bietet Stiftung Warentest eine sinnvolle Entscheidungshilfe für die Auswahl einer guten Zahnzusatzversicherung? Häufig ist das leider nicht der Fall.
Stiftung Warentest prüft seit vielen Jahren Zahnzusatzversicherungen. Der neueste Test stammt vom Mai 2022 - veröffentlicht in der Zeitschrift Finanztest 06/2022. Geprüft wurden 267 Tarife. 111 Zahntarife erhielten ein "sehr gut", darunter 26 mit der Bestnote 0,5. Diese 26 Zahntarife dürfen jetzt mit dem Siegel "Testsieger" werben.
Unter so vielen vermeintlich "sehr guten" Zahntarifen den "richtigen" zu finden, ist für gesetzlich Versicherte eine Mammutaufgabe. Zumal sich die Zahntarife nicht nur im Preis, sondern auch in den Versicherungsbedingungen und den Annahmekriterien der Anbieter sehr stark unterscheiden. Stiftung Warentest prüft aber nur wenige Kriterien.
Zahnersatz als Prüfkriterium
Fachleute kritisieren die Testergebnisse hauptsächlich deshalb, weil in die Bewertung nur Zahnersatz einfließt. Um genau zu sein: bewertet wird, wie viel ein Zahntarif für Kronen, Inlay, Implantate und Zahnersatz nach Regelversorgung (wirtschaftlich günstigste Versorgung wie zum Beispiel Brücken aus Metall) erstattet. Berücksichtigt wird dann noch die Leistungsstaffel, also die maximale Erstattung in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss. Mehr nicht. Nicht einmal die Erstattung der Material- und Laborkosten wird geprüft. So bekommt ein Zahntarif, der Laborkosten nur nach einem vom Versicherer vorgegebenen Preisverzeichnis erstattet (zum Beispiel Hanse Merkur, Signal Iduna Zahn Top, HUK ZZ Pro 90) ebenso ein "sehr gut" wie Tarife, die keine Preisvorgaben für Material- und Laborkosten machen. Es müssen nur "angemessene" oder "ortsübliche" Preise sein.
Um nach den aktuellen Kriterien "Testsieger" zu werden, genügt es also, wenn der Zahntarif für Zahnersatz 100% Kostenübernahme vorsieht und Abrechnungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) akzeptiert.
Auch Besonderheiten in den Versicherungsbedingungen werden nicht berücksichtigt. So passiert es, dass ein Zahntarif "Testsieger" wird, der in seinen Bedingungen die erstmalige Versorgung von Zähnen, die bei Antragstellung erkrankt sind, vom Versicherungsschutz ausschließt. Ohne weiter zu beschreiben, was denn als "erkrankter" Zahn gilt. Üblicherweise schliessen Bedingungen lediglich bereits "angeratene, geplante und laufende Behandlungen" aus. Das ist etwas anderes. Und es ist auch leicht nachweisbar, da jeder Behandlungsbedarf in der Patientenakte dokumentiert ist.
Zahnerhaltende Maßnahmen spielen bei Stiftung Warentest gar keine Rolle
Der eigene Zahn ist besser als der beste Zahnersatz - so denken viele. Und auch bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten fand in den letzen Jahren eine enorme Entwicklung statt. Natürliche Zähne werden so lange wie möglich erhalten. Deshalb werden Zähne nicht gleich gezogen, wenn sich eine Zahnwurzel entzündet hat. Vielmehr haben sich moderne, hochwirksame Wurzelbehandlungen etabliert, mit denen die Wurzelkanäle bearbeitet, desinfiziert und neu befüllt werden können. Diese aufwendige Behandlung kostet mehrere hundert, in manchen Fällen auch über tausend Euro und wird von den Krankenkassen nur in wenigen Ausnahmefällen bezuschusst. Für die gesetzlich Versicherten ist der Versicherungsschutz daher wichtig. Stiftung Warentest dagegen listet Wurzelbehandlungen als "nicht bewertete Leistung" auf.
Auch andere zahnerhaltende Maßnahmen wie Füllungen, Zahnreinigung und Prophylaxemaßnahmen werden bei Stiftung Warentest nicht bewertet, sondern nur der Vollständigkeit halber aufgelistet.
Unsere leistungsstarken Top-Tarife erstatten einen Großteil der Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe. Überzeugen Sie sich selbst und vergleichen Sie jetzt.
Testergebnisse freut Versicherer
In erster Linie freuen sich die Versicherer über die Testergebnisse, da die Bewertung "Testsieger" und die Note "sehr gut" entsprechend vermarktet werden können. Sie werden es in den kommenden Monaten wieder in vielen Fernsehspots, in den sozialen Medien und in großflächigen Zeitungsannoncen sehen.
Worauf es wirklich ankommt
Für die Auswahl eines Zahntarifes sind die Testergebnisse wenig hilfreich für Sie. Denn: Sie profitieren am meisten von einer Zahnzusatzversicherung, die zu Ihrem individuellen Zahnzustand am besten passt.
Unter den 26 "Testsiegern" sind beispielsweise zehn Zahntarife, die Parodontitis-Betroffene gar nicht annehmen und drei weitere, die einen Leistungsausschluss für Parodontitisbehandlungen verlangen. Auch Zahnlücken oder prothetisch versorgte Gebisse werden nicht überall versichert. Es gibt sogar Versicherer, die Antragsteller mit Knirscherschienen ablehnen. Aufgrund der gravierenden Unterschiede in den Annahmerichtlinien ist die Unterstützung von Fachleuten, die sich auf Zahnzusatzversicherungen spezialisiert haben, unerlässlich, wenn man die individuell bestmögliche Zahnzusatzversicherung wünscht.
...oder für später einen Beratungstermin buchen!
Fragen zur News?
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Artikel? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Unsere Experten freuen sich auf Sie und unterstützen Sie gern.
Zurück zu den Neuigkeiten rund um Zahnzusatzversicherungen
...oder für später einen Beratungstermin buchen!
Verwandte Themen zu diesem Artikel
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann könnten folgende Empfehlungen für Sie auch von Interesse sein.
Finanzielle Vorteile durch Zahnzusatzversicherungen
Eine Behandlung beim Zahnarzt mag niemand. Achten Sie darauf, dass Sie nicht auch noch auf hohen Kosten sitzen bleiben. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Ihre Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für hochwertigen Zahnersatz und zahlt die regelmäßige professionelle Zahnreinigung. Am besten halten Ihre Zähne ein Leben lang. Wenn Sie sich darauf nicht verlassen wollen, entscheiden Sie sich für eine gute Zahnzusatzversicherung.