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Festzuschuss der Krankenkassen auch 2023 gering

vom 11.03.2023

Für gesetzlich Versicherte ist Zahnersatz teuer, da die Krankenkassen lediglich einen befundorientierten Festzuschuss bezahlen. Und dieser wurde auch für 2023 nur geringfügig erhöht. Für eine Krone zum Beispiel stieg der Festzuschuss um knapp 4%, während Material- und Laborkosten sowie das zahnärztliche Honorar deutlich teurer wurden. Folgende Beispiele zeigen Ihnen, mit welchem Eigenanteil Sie aktuell rechnen müssen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen bei Zahnzusatzversicherungen

Beispiel Überkronung eines Backenzahns

Wenn Ihnen im Unterkiefer der drittletzte Backenzahn links abbricht und eine Krone erforderlich wird, dann müssen Sie aktuell mit folgenden Kosten rechnen:

  • zahnärztliches Honorar rund 500 EUR
  • Material-und Laborkosten (Vollverblendete Metallkeramikkrone) ca.300 EUR
  • insgesamt also rund 800 EUR.

Die Krankenkasse zahlt Ihnen den Festzuschuss von 201,69 EUR, sofern Sie die jährliche Vorsorge nicht nachweisen können. Ihr Eigenanteil: 598,31 EUR.

Können Sie fünf Jahre Vorsorge nachweisen, reduziert sich Ihr Eigenanteil auf 554,19 EUR. Beim Nachweis der Vorsorge über die letzten zehn Jahre müssen Sie noch 536,64 EUR aus eigener Tasche bezahlen.

Beispiel Backenzahn muss gezogen werden

Noch viel teurer wird es für Sie, wenn der abgebrochene Backenzahn gezogen werden muss. Egal, ob Sie die Lücke mit einer Brücke schließen oder ein Implantat setzen lassen, die Kasse zahlt den Festzuschuss in Höhe von (ohne Nachweis Vorsorge) 487,04 EUR. Bei 5-jähriger Vorsorge sind es 568,22 EUR, bei 10-jähriger steigt der Festzuschuss auf 608,81 EUR. Hinzu kommt noch ein Zuschuss von 70,88 EUR bis max. 88,60 EUR - je nach Vorsorgenachweis - da die Lücke im "Verblend-Bereich" liegt, für den die Kasse den Extra-Betrag für eine Verblendung nach außen hin zahlt. Im günstigsten Fall bekommen Sie den maximalen Festzuschuss von 697,41 EUR.

Entscheiden Sie sich für eine Brücke, dann liegen die Gesamtkosten in etwa bei 2500 EUR. Ihr Eigenanteil demnach bei rund 1800 EUR.

Wählen Sie das Implantat, dann belaufen sich die Gesamtkosten auf 3000 EUR bis 4500 EUR - je nachdem, ob ein Knochenaufbau erforderlich wird oder nicht. Und Ihr Eigenanteil würde zwischen 2300 EUR und 3800 EUR liegen.

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Festzuschuss orientiert sich an Regelversorgung

Die hohen Eigenanteile rühren daher, dass die Krankenkassen gemäß § 12 Sozialgesetzbuch V nur Leistungen erbringen dürfen, die zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Darunter fallen eben nur Metallkronen und Metallbrücken: sie erfüllen ihren Zweck. Auf dieser Basis wurde die Höhe der Festzuschüsse berechnet. Wer nun aber glaubt, er hätte keinen Eigenanteil, wenn er Kronen und Brücken aus Metall, also die Regelversorgung wählt - der irrt. Denn der Festzuschuss berechnet sich prozentual aus den Kosten der Regelversorgung. Ohne Nachweis regelmäßiger Vorsorge bekommt man 60% der Kosten einer Regelversorgung, mit Nachweis über fünf Jahre sind es 70% und bei zehn Jahren 75%. Ihr Eigenanteil beträgt also selbst bei der billigsten Versorgung zwischen 25% und 40%.

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