Leistungen über dem Höchstsatz der GOZ hinaus
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Leistungen über dem Höchstsatz der GOZ hinaus
Der Zahnarzt ist verpflichtet vor der Durchführung der Behandlung darüber aufzuklären, dass er den 3,5-fachen Satz der GOZ in der Abrechnung der Behandlung überschreiben wird. Insofern besteht eine gewisse Planungssicherheit.
Es gibt Tarife, die auch über dem Höchstsatz mit den vereinbarten Erstattungssätzen bezahlen. Bei den meisten Verträgen ist aber beim 3,5-Fachen Satz das Limit erreicht und damit werden anteilige Rechnungsbeträge darüber hinaus bei der Erstattung gar nicht berücksichtigt.
Sie interessieren sich für eine Zahnzusatzversicherung, die über dem Höchstsatz der GOZ weiterhin zuverlässig leistet? Kommen Sie gern auf uns zu.
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