Zähneknirschen durch Stress: Wann zahlt die Krankenkasse eine Schiene?
Morgens Kieferschmerzen, verspannte Gesichtsmuskeln oder abgeschliffene Zähne: Kann Stress dahinterstecken – und bezahlt die Krankenkasse eine Knirscherschiene?
Zähneknirschen und starkes Zusammenpressen der Zähne werden unter dem Begriff Bruxismus zusammengefasst.
Viele Betroffene merken zunächst gar nicht, was nachts passiert.
Erst der Partner hört Geräusche oder der Zahnarzt stellt typische Veränderungen fest.
Eine Aufbiss- beziehungsweise Knirscherschiene kann die Zähne vor weiterer mechanischer Belastung schützen.
Aber:
Eine Schiene beseitigt nicht automatisch die Ursache des Knirschens. Und nicht jede zusätzlich angebotene Funktionsdiagnostik oder besonders aufwendige Schienenversorgung ist vollständig GKV-Leistung.
Was ist Bruxismus?
Bruxismus bezeichnet wiederholtes Knirschen oder Pressen mit den Zähnen.
Es kann:
- während des Schlafes oder
- im Wachzustand
auftreten.
Beim Pressen werden die Zähne teilweise mit erheblichen Kräften aufeinander gedrückt, auch wenn gar nicht gegessen wird.
Kann Stress Zähneknirschen verursachen?
Psychischer Stress kann ein wichtiger Einflussfaktor sein.
Bruxismus ist jedoch nicht bei jedem Patienten ausschließlich psychisch bedingt.
Die Ursachen und verstärkenden Faktoren können komplex sein.
Deshalb sollte man eine Schiene nicht mit der Aussage verwechseln:
„Damit ist das Stressproblem behandelt.“
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Woran erkenne ich Zähneknirschen?
Mögliche Hinweise sind:
- abgeschliffene Zahnflächen,
- kleine Risse oder Abplatzungen,
- empfindliche Zähne,
- morgendliche Kieferschmerzen,
- verspannte Kaumuskulatur,
- Kopf-, Gesichts- oder Nackenbeschwerden und
- Schmerzen im Bereich der Kiefergelenke.
Nicht jedes dieser Symptome beweist Bruxismus. Die Diagnose sollte zahnärztlich erfolgen.
Warum können Zähne durch Knirschen beschädigt werden?
Zähne sind für hohe Kaukräfte ausgelegt.
Beim normalen Essen entstehen diese Kräfte jedoch nur zeitweise.
Wer über längere Zeit stark presst oder knirscht, kann Zähne und vorhandenen Zahnersatz wiederholt belasten.
Mögliche Folgen können sein:
- stärkerer Zahnabrieb,
- Abplatzungen,
- Beschädigung von Füllungen,
- Probleme an Kronen und
- Muskel- beziehungsweise Gelenkbeschwerden.
Was macht eine Knirscherschiene?
Eine Aufbissschiene wird meist aus Kunststoff hergestellt und über eine Zahnreihe getragen.
Sie kann unter anderem:
- Zähne voneinander trennen,
- Zahnsubstanz vor direktem Abrieb schützen und
- die Belastung des Kausystems verändern.
Welche Schiene sinnvoll ist, hängt vom individuellen Befund ab.
Zahlt die GKV eine Knirscherschiene?
Bei medizinischer Notwendigkeit können bestimmte Aufbissbehelfe Bestandteil der gesetzlichen Versorgung sein.
Das bedeutet aber nicht, dass jede denkbare Zusatzleistung rund um die Schiene von der Krankenkasse übernommen wird.
Gerade bei besonderen Materialien oder zusätzlichen funktionsanalytischen beziehungsweise funktionstherapeutischen Leistungen können private Kosten entstehen.
Was ist Funktionsdiagnostik?
Hier wird das Zusammenspiel von:
- Zähnen,
- Kiefergelenken und
- Kaumuskulatur
genauer untersucht.
Je nach Situation können zusätzliche diagnostische Verfahren angeboten werden.
Solche Leistungen sollten nicht automatisch mit der einfachen GKV-Schiene gleichgesetzt werden.
Was bedeutet CMD?
CMD steht für craniomandibuläre Dysfunktion.
Der Begriff beschreibt funktionelle Beschwerden des Kau- beziehungsweise Kiefergelenksystems.
Mögliche Symptome können Kiefergelenk-, Muskel- oder andere funktionelle Beschwerden sein.
Bruxismus und CMD können zusammen auftreten, sind aber nicht dasselbe.
Was kostet eine Knirscherschiene?
Das hängt stark davon ab, welche Art von Schiene hergestellt wird und welche zusätzlichen Leistungen durchgeführt werden.
Allianz nennt aktuell für unterschiedliche Knirscherschienen eine breite Größenordnung von etwa 150 bis 1.000 Euro.
Gerade aufwendige Schienen können daher deutlich über einer einfachen gesetzlichen Versorgung liegen.
Was zahlt eine Zahnzusatzversicherung?
Hier lohnt sich ein genauer Blick.
Bei manchen Tarifen werden:
- Aufbissbehelfe,
- Knirscherschienen und
- bestimmte funktionsanalytische Leistungen
ausdrücklich im Bedingungswerk berücksichtigt.
Andere Tarife sind bei diesem Thema wesentlich schwächer.
AXA: 100 Prozent für Aufbissbehelfe und Schienen
Auch die neue AXA-Tarifgeneration ist hier ein sehr passendes Beispiel.
AXA weist aktuell für Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium jeweils 100 Prozent für Aufbissbehelfe und Schienen aus.
Das ist bemerkenswert, weil sich die Tarife beim hochwertigen Zahnersatz mit 80, 90 und 100 Prozent unterscheiden, der Schienenbereich aber in allen drei Hauptstufen stark ausgestaltet ist.
uniVersa: 75, 90 oder 100 Prozent für Knirscherschienen
Auch uniVersa uni-dent|Top nennt Aufbissbehelfe und Knirscherschienen ausdrücklich.
Die Leistung folgt dort den drei Hauptstufen:
- 75 Prozent in Top 75,
- 90 Prozent in Top 90,
- 100 Prozent in Top 100.
Dadurch lässt sich die Absicherung bewusst an die gewünschte Eigenbeteiligung anpassen.
Wichtig: Nicht erst nach der Schienenempfehlung abschließen
Dieser Punkt ist versicherungstechnisch entscheidend.
Wenn der Zahnarzt bereits vor Vertragsabschluss festgestellt hat, dass eine konkrete Schiene benötigt wird, darf man nicht davon ausgehen, dass der danach abgeschlossene Normaltarif diese bekannte Behandlung übernimmt.
Versicherungsschutz dient zukünftigen Risiken und nicht der nachträglichen Finanzierung bereits angeratener Behandlung.
Hilft die Schiene auch gegen Stress?
Nein.
Sie kann Zähne schützen und je nach Befund Beschwerden beeinflussen.
Ist Stress ein wesentlicher Auslöser, kann zusätzlich sinnvoll sein, die eigentliche Stressbelastung anzugehen.
Dazu können je nach Situation beispielsweise gehören:
- Entspannungstechniken,
- Schlafhygiene,
- Bewegung,
- Physiotherapie bei funktionellen Beschwerden oder
- bei erheblicher psychischer Belastung professionelle Unterstützung.
Kann Botox gegen Zähneknirschen helfen?
Botulinumtoxin wird teilweise zur Reduktion besonders starker Kaumuskelaktivität eingesetzt.
Das ist jedoch keine Standard-GKV-Schienenversorgung und muss medizinisch sorgfältig beurteilt werden.
Auch sollte ein solcher Ansatz nicht unkritisch als kosmetische Standardlösung verstanden werden.
Was passiert, wenn die Zähne bereits stark abgenutzt sind?
Dann reicht eine Schutzschiene möglicherweise nicht aus, um bereits entstandene Schäden zu beheben.
Je nach Situation können später notwendig werden:
- Kompositaufbauten,
- Onlays,
- Teil- oder Vollkronen oder
- eine umfangreichere Wiederherstellung der Bisssituation.
Solche Behandlungen können erheblich teurer sein als eine frühzeitige Schienentherapie.
Praxisfall: 32 Jahre und erste Schlifffacetten
Der Zahnarzt erkennt typische Abnutzung, obwohl der Patient selbst keine Beschwerden hat.
Jetzt kann frühes Eingreifen sinnvoll sein, bevor größere Zahnsubstanzverluste entstehen.
Praxisfall: morgens Kopfschmerzen und verspannter Kiefer
Bruxismus kann eine mögliche Ursache sein, ist aber nicht die einzige.
Eine gründliche Diagnostik ist sinnvoll.
Praxisfall: Schiene ist bereits angeraten
Dann sollte eine vorhandene Versicherung geprüft werden.
Ein Neuabschluss sollte nicht mit der Erwartung erfolgen, die bereits bekannte Schiene nachträglich zu versichern.
FAQ: Zähneknirschen und Knirscherschienen
Kann Stress Zähneknirschen verursachen?
Stress kann Bruxismus verstärken beziehungsweise einen wichtigen Einflussfaktor darstellen. Die Ursachen können jedoch komplex sein.
Zahlt die Krankenkasse eine Knirscherschiene?
Medizinisch notwendige einfache Aufbissbehelfe können grundsätzlich GKV-Leistung sein. Zusätzliche beziehungsweise höherwertige Leistungen können privat berechnet werden.
Was kostet eine Knirscherschiene?
Die Kosten hängen stark von Art und Aufwand ab. Für private beziehungsweise hochwertigere Schienen können mehrere hundert Euro entstehen.
Welche Zahnzusatzversicherung zahlt Knirscherschienen?
Unter anderem Allianz, AXA und uniVersa weisen in ihren aktuellen Zahntarifen ausdrücklich Leistungen für Aufbissbehelfe beziehungsweise Knirscherschienen aus.
Kann ich nach der Diagnose noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Ein Abschluss kann grundsätzlich möglich sein. Eine bereits vor Vertragsbeginn angeratene konkrete Schienenbehandlung wird dadurch jedoch nicht automatisch versichert.
Fazit: Eine Knirscherschiene schützt Zähne – Stress behandelt sie nicht
Zähneknirschen ist mehr als ein störendes Geräusch in der Nacht.
Über Jahre können Zahnsubstanz, Füllungen, Kronen, Muskeln und Kiefergelenke belastet werden.
Eine passende Schiene kann deshalb eine sehr sinnvolle Schutzmaßnahme sein.
Bei den Kosten muss jedoch zwischen gesetzlicher Standardversorgung und zusätzlichen privaten Leistungen unterschieden werden.
Wer Zahnzusatzschutz sucht, sollte gerade bei Bruxismus darauf achten, dass Aufbissbehelfe und funktionsbezogene Leistungen im Tarif tatsächlich mitversichert sind – und nicht erst nach der konkreten Behandlungsempfehlung abschließen.
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