Zahnzusatzversicherung trotz Zahnersatz abschließen
Zahnzusatzversicherung trotz Zahnersatz abschließen - Zahnersatz (Kronen, Prothesen) versichern - passend für Ihr Gebiss! Das müssen Sie unbedingt beachten!
Sie haben bereits Zahnersatz und möchten eine Zahnzusatzversicherung abschließen? In diesem Fall müssen Sie zwei Dinge beachten:
- Die Zusatzversicherung sollte Ihren bestehenden Zahnersatz versichern.
- Die Nachteile durch den bestehenden Zahnersatz sollten nicht zu erheblich sein.
Versicherung für bestehenden Zahnersatz
Zahnarzt übernimmt in den ersten 2 Jahren Gewähr für Zahnersatz
Wussten Sie, dass Ihnen Ihr Zahnarzt für die Versorgung mit Zahnersatz 2 Jahre Gewähr leisten muss? „Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen“, heißt es nach § 137 Absatz 4 SGB V Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Besonders wichtig für Patienten dabei ist der Satz: „Der Eigenanteil der Versicherten bei Zahnersatz bleibt unberührt.“
Ein Segen bzw. eine gute Rechtsgrundlage für alle, die sich an die Höhe der Eigenbeiträge für ihre Kronen, Brücken und Implantate erinnern. In diesem Fall benötigen Sie somit noch keine Zusatzversicherung für Ihren Zahnersatz.
In den meisten Fällen hält der Zahnersatz ebenso wie Teil- und Vollprothesen länger als die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist. Wenn nach dieser Frist Probleme mit dem Zahnersatz auftauchen, müssen Sie die Kosten zum großen Teil selbst tragen.
Da die Kosten gerade bei Zahnersatz sehr hoch sein können, empfehlen wir bei vorhandenem Zahnersatz immer den Abschluss einer guten Zahnzusatzversicherung. Die Zahnzusatzversicherung sollte optimal auf Ihren Gebisszustand angepasst sein und gerade Ihren bestehenden Zahnersatz gut absichern.
Zahnersatz durch Zusatzversicherung absichern: Rechtzeitig vorsorgen
Auch der beste Zahnersatz hält nicht ewig
Wenn Sie feststellen, dass die seit 10 Jahren vorhandene Keramikverblendung Ihrer Zahnbrücke schadhaft wird, ist es möglicherweise bereits zu spät eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Sobald Ihr Zahnarzt in Ihrer Patientenakte den Behandlungsbedarf des Zahnersatzes notiert, ist dies eine „angeratene“ Behandlung und damit bei allen Versicherern vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Schon bei anfänglicher Verfärbung und Anzeichen von mechanischer Beanspruchung zahlt zwar die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen der Regelversorgung. Die Regelversorgung deckt aber nur einen sehr geringen Teil der Kosten ab. Die darüber hinaus gehenden Kosten in beträchtlicher Höhe müssen Sie dann selbst tragen.
Auch der beste Zahnersatz hält nicht ewig - also besser rechtzeitig vorsorgen.
Sie haben Parodontitis, Kronen, Brücken, Implantate oder andere kritische Vorbehandlungen? Dann gibt es trotzdem zwei gute Nachrichten:
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und finden den für Sie passenden Tarif.
Begrenzung der Erstattungshöhen bei Zahnersatz beachten
Ein weiterer Grund rechtzeitig vorzusorgen, besteht in den Erstattungshöhen der Versicherungen. Alle Versicherungen definieren Zahnstaffeln und oftmals auch Wartzeiten in Ihren Versicherungsbedingungen. Dadurch sind die Erstattungshöhen in den ersten Jahren nach Abschluss der Zahnversicherung begrenzt. Erst nach 3-5 Jahren sind die Erstattungen bei einer guten Zahnversicherung nicht mehr begrenzt.
Hochwertiger Zahnersatz ist kostspielig, sodass der Abschluss einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung gerade bei bereits vorhandenem Zahnersatz sinnvoll ist. Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Zahnersatz in den nächsten Jahren erneuert werden muss, sollten Sie nicht lange zögern
Schließen Sie noch zum 01.12.2024 eine Zahnzusatzversicherung ab!
Viele Versicherungen berechnen die Zahnstaffeln anhand des Kalenderjahres. Für Sie bedeutet das, dass Sie ab Januar 2025 bereits im 2. Versicherungsjahr sind und dann von höheren Erstattungen profitieren.
Achtung: Die Frist für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zum 01.12.2024 ist fast abgelaufen. Rufen Sie uns direkt unter der Festnetznummer 040 / 357 358 48 an, wenn Sie noch den Versicherungsbeginn 01.12.2024 wünschen. Wir finden für Sie eine passende Zahnzusatzversicherung und garantieren Ihnen einen Versicherungsstart zum 01.12.2024.
Am besten funktioniert eine Zahnzusatzversicherung, wenn Sie individuell an Ihre Zähne angepasst ist. Gern beraten wir Sie, welche Zahnsatzversicherung für Sie und Ihren Zahnstatus die größten Vorteile bietet.
Nachteile bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Zahnersatz
Sofern Sie nicht schon vor dem Einsatz von Zahnersatz eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, die auch die Erneuerung von Brücken, Kronen, Inlays und Prothesen übernimmt, müssen Sie bei Vertragsabschluss teilweise erhebliche Nachteile in Kauf nehmen.
Bei Neuverträgen gelten Richtlinien für die Annahme von Anträgen. Und diese sind bei den einzelnen Versicherern sehr unterschiedlich. Teilweise werden Antragsteller nur mit ungünstigen Konditionen angenommen. Dazu erfragen die Versicherungsunternehmen in den Antragsformularen die genaue Anzahl von bereits ersetzten Zähnen und welche Zahnersatzmaßnahmen in Ihrem Gebiss schon vorgenommen wurden.
Beispiel:
Befinden sich in Ihrem Mund nur 2 fehlende Zähne bzw. Zahnlücken, können Sie bei bis zu 8 Kronen mit „erschwernisfreier“
Versicherungsleistung rechnen. Wenn Sie aber 3 Zahnlücken haben, setzen manche Versicherer in den Aufnahmebedingungen die
Maximalgrenzen bereits bei einer Krone auf 72 Monate! Sie haben dann erst nach 6 Jahren den vollen Versicherungsschutz.
Abschlussvarianten bei bestehendem Zahnersatz
Bei dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit vorhandenem Zahnersatz, verwenden die Versicherer verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Nachteilen für den Patienten.
- Variante 1: Der Beitragszuschlag
Einige Zahnzusatzversicherungen verlangen ab der 4. Krone einen Zuschlag von z. B. 2,- Euro pro ersetztem Zahn und Monat. Bei herausnehmbarem Zahnersatz wird manchmal auch ein Beitragszuschlag in Prozent des Monatsbeitrages verlangt. Sie zahlen somit zwar einen höheren monatlichen Beitrag, dafür ist Ihr bestehender Zahnersatz sehr gut abgesichert. - Variante 2: Die reduzierte Maximalerstattung pro Jahr
Dieses Modell sieht eine weitere Reduzierung der normalerweise in den ersten 4 Beitragsjahren greifenden Leistungsbegrenzung vor. Der Versicherer erstattet dann beispielsweise im ersten Jahr nur maximal 1.000,- Euro anstatt 2.000,- Euro. Bei dieser Variante tragen Sie ein hohes Risiko während der Zahnstaffel, da Sie bei Leistungsfällen in diesem Zeitraum einen hohen Eigenanteil zahlen. - Variante 3: Der verlängerte Maximalerstattungszeitraum
Abweichend von der Norm nur in den ersten 4 Beitragsjahren die Leistungen zu begrenzen, gibt es auch Anbieter, die diese Frist für ihre Zahnzusatzversicherung heraufsetzen. Auch so verringert sich die maximale Summe der jährlich abrufbaren Maximalerstattung. Diese Variante können Sie wählen, wenn Ihr Zahnersatz noch gut erhalten ist und Sie innerhalb der Leistungsbegrenzung nicht mit einem Leistungsfall rechnen.
Grundsätzlich sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die möglichst schnell Ihre maximale Leistungshöhe erreicht. In den Varianten 2 und 3 tragen Sie ein höheres Risiko, da Ihr Eigenanteil im Leistungsfall höher ist als in der ersten Variante. Dafür zahlen Sie in der ersten Variante höhere Monatsbeiträge, was gerade bei einer langen Laufzeit auch finanziell ins Gewicht fällt.
Um die für Sie optimale Lösung zu finden, müssen Sie die einzelnen Tarife genau unter die Lupe nehmen und die Vor- und Nachteile gegeneinander abwiegen. Keine einfache Aufgabe bei der Fülle der vorhandenen Zahnversicherungen.
Unsere Experten haben alle Tarife des deutschen Marktes analysiert und beraten Sie gern, welche Zahnzusatzversicherungen für Sie am besten geeignet sind.
Zahnzusatzversicherungen: Gute Angebote trotz Zahnersatz möglich
Manche private Zahnzusatzversicherungen haben ihr Aufnahmelimit auf 8 ersetzte Zähne festgesetzt. Wir bekommen regelmäßig Anrufe von aufgeregten Patienten, die große Angst haben, bei diesen Voraussetzungen überhaupt keinen Versicherungsschutz mehr zu finden.
Zusätzlich verunsichert werden sie zuweilen von ihrem eigenen Zahnarzt, der meint, man könne diesen Gebisszustand nicht mehr versichern.
Dabei gibt es sehr wohl Zahnzusatzversicherungen, die Patienten trotz vorhandenem Zahnersatz ein gutes Angebot machen. Wichtig ist hierbei, die jeweiligen Besonderheiten genau zu prüfen, um im Leistungsfall ausreichend versichert zu sein und keine zu hohen Beiträge zu bezahlen.
Auch für Sie gibt es eine passende Zahnzusatzversicherung
Damit Sie in dem „Dschungel“ dieser unterschiedlichen Annahmeregelungen den Tarif finden, der Ihnen die größtmögliche Absicherung gewährt, stehen Ihnen unsere Experten zur Beratung gern zur Verfügung. Wir finden für Sie anhand Ihres Zahnstatus die richtige Zahnzusatzversicherung und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Auch für Sie gibt es eine zu Ihrer Gebisslage passende Zahnzusatzversicherung!
Fragen zum Artikel?
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Artikel? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Unsere Experten freuen sich auf Sie und unterstützen Sie gern.
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