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Bonusheft 2026: Wann gibt es 70 oder 75 Prozent Zuschuss zum Zahnersatz?

vom 18.08.2026

Wie viel bringt das Bonusheft beim Zahnersatz 2026? Wer regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolle geht, kann seinen Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse deutlich erhöhen.

Grundsätzlich gelten:

  • ohne Bonus: 60 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgungskosten,
  • nach fünf Jahren: 70 Prozent,
  • nach zehn Jahren: 75 Prozent.

Neu besonders interessant ist die aktuelle Rechtsprechung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar ein einmalig versäumter Kontrolltermin innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums unschädlich bleiben.

Wie funktioniert das Bonusheft 2026?

Die gesetzliche Krankenkasse belohnt regelmäßige zahnärztliche Vorsorge mit einem höheren Festzuschuss für Zahnersatz.

Die normale GKV-Leistung beträgt:

60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung.

Wer die vorgesehenen Kontrollen über fünf Jahre lückenlos nachweist, erhält:

70 Prozent.

Bei zehn Jahren regelmäßig nachgewiesener Vorsorge sind es:

75 Prozent.

Was bedeutet das konkret in Euro?

Die KZBV zeigt für 2026 das Beispiel einer fehlenden Eckzahnlücke im Oberkiefer.

Dort ergeben sich:

Bonus Festzuschuss
kein Bonus 791,34 €
5 Jahre 923,25 €
10 Jahre 989,19 €

Zwischen keinem Bonus und zehn Jahren Bonus liegen in diesem konkreten Beispiel fast 200 Euro Unterschied.

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Mir ist besonders wichtig:

Zahlt die Krankenkasse mit Bonus 75 Prozent meiner tatsächlichen Rechnung?

Nein.

Das ist auch beim Bonusheft der wichtigste Punkt.

Die 75 Prozent beziehen sich auf die durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung.

Sie beziehen sich nicht automatisch auf den Preis eines Implantats, einer Vollkeramikkrone oder anderer hochwertiger Versorgung.

Was passiert, wenn im Bonusheft ein Jahr fehlt?

Bislang wurde häufig sehr pauschal gesagt:

„Ein Jahr fehlt – der Zehn-Jahres-Bonus ist weg.“

So pauschal ist das nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr richtig.

Die KZBV weist inzwischen ausdrücklich darauf hin, dass ein einmaliges Versäumnis innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums ausnahmsweise unschädlich sein kann.

Aktuelle BSG-Rechtsprechung von 2026

Das Bundessozialgericht hat am 28. Mai 2026 entschieden, dass eine einmalige Lücke innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums unter bestimmten Voraussetzungen nicht zwingend zum Verlust des 75-Prozent-Bonus führen muss.

Voraussetzung ist insbesondere, dass der Versicherte gegenüber seiner Krankenkasse ausreichend begründet, warum der Zahnarzttermin in dem betreffenden Jahr beziehungsweise Zeitraum nicht wahrgenommen werden konnte.

Das Aktenzeichen lautet:

B 1 KR 22/25 R.

Ist es wichtig, in welchem Jahr die Lücke war?

Nach der aktuellen KZBV-Darstellung ist es grundsätzlich unerheblich, an welcher Stelle innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums die einmalige Lücke entstanden ist.

Entscheidend ist vielmehr, ob die Voraussetzungen für die Ausnahme erfüllt sind.

Heißt das, dass man jetzt einfach jedes zehnte Jahr auslassen darf?

Nein.

Die Rechtsprechung ist kein Freifahrtschein, Kontrolltermine absichtlich auszulassen.

Es geht um eine Ausnahme bei einem einmaligen Versäumnis, das gegenüber der Krankenkasse ausreichend begründet werden muss.

Regelmäßige Vorsorge bleibt deshalb die sicherste Strategie.

Was gilt für das Corona-Jahr 2020?

Für 2020 besteht eine besondere gesetzliche Regelung.

Ein ausgefallener Zahnarztbesuch im Jahr 2020 ist sowohl für den Fünf-Jahres- als auch für den Zehn-Jahres-Bonus grundsätzlich unschädlich.

Ein besonderer individueller Grund muss dafür nicht zusätzlich angegeben werden.

Muss das Bonusheft noch aus Papier bestehen?

Entscheidend ist der Nachweis der regelmäßigen Vorsorge.

Fehlt ein Eintrag im klassischen Bonusheft, kann es sinnvoll sein, die frühere Zahnarztpraxis zu kontaktieren.

Wenn die Untersuchung tatsächlich stattgefunden hat, kann sie unter Umständen anhand der Praxisunterlagen nachgewiesen werden.

Wie oft muss ich zum Zahnarzt?

Für Erwachsene ist für den Bonus grundsätzlich der regelmäßige jährliche Vorsorgenachweis entscheidend.

Bei Kindern und Jugendlichen gelten altersabhängig andere Untersuchungsintervalle.

Warum lohnt sich das Bonusheft trotz Zahnzusatzversicherung?

Auch wer eine gute Zahnzusatzversicherung besitzt, sollte das Bonusheft weiterführen.

Der höhere GKV-Festzuschuss reduziert den verbleibenden Kostenanteil.

Darüber hinaus gibt es sogar Zahnzusatztarife, die den Bonus zusätzlich in ihrer eigenen Leistungsberechnung berücksichtigen.

LKH ZahnUpgrade: Bonusheft erhöht sogar die Tarifleistung

Ein besonders interessantes Beispiel ist LKH ZahnUpgrade.

Beim ZahnUpgrade 70+ beträgt die grundsätzliche Kostenübernahme 70 Prozent.

Bei mindestens fünf Jahren Bonus erhöht sie sich über BonusPlus auf:

75 Prozent.

Beim ZahnUpgrade 90+ gilt:

  • ohne entsprechenden Bonus: 90 Prozent,
  • mit mindestens fünf Jahren Bonus: 95 Prozent,
  • mit mindestens zehn Jahren Bonus: 100 Prozent.

Damit wirkt ein gepflegtes Bonusheft hier auf zwei Ebenen:

  1. höherer GKV-Festzuschuss und
  2. höherer Erstattungssatz der Zusatzversicherung.

Ist ein Bonustarif automatisch besser?

Nein.

Ein Tarif kann unabhängig vom Bonusheft dauerhaft 90 oder 100 Prozent leisten.

Ein anderer Tarif erreicht sein maximales Leistungsniveau erst mit entsprechender Vorsorge.

Beide Konzepte können sinnvoll sein.

Entscheidend ist das Gesamtpaket aus:

  • Beitrag,
  • Zahnersatzquote,
  • Zahnstaffel,
  • Zahnbehandlung,
  • GOZ-Regelung und
  • Bonusmechanik.

Barmenia/Gothaer als zusätzliche Vergleichsoption

Wer sich nicht bewusst für ein bonusabhängiges Konzept entscheiden möchte, sollte den Gesamtmarkt vergleichen.

Dazu können neben LKH unter anderem die Zahntarife von Barmenia/Gothaer gehören.

Entscheidend ist nicht, welcher Versicherer den höchsten Werbeprozentsatz nennt, sondern wie der Tarif den tatsächlichen Eigenanteil bei hochwertigem Zahnersatz reduziert.

Beispiel: Warum der Bonus bei einem Implantat trotzdem nicht reicht

Angenommen, ein Implantat kostet insgesamt 3.500 Euro.

Die GKV berechnet ihren Festzuschuss weiterhin anhand der Regelversorgung.

Auch mit zehn Jahren Bonus kann deshalb ein erheblicher Eigenanteil verbleiben.

Das Bonusheft ist also wertvoll – aber es ersetzt keine umfassende Absicherung hochwertiger Zahnmedizin.

Kann ich den Bonus rückwirkend retten?

Wenn ein Eintrag fehlt, obwohl die Untersuchung tatsächlich stattgefunden hat, sollte zuerst die Zahnarztpraxis kontaktiert werden.

Wenn dagegen tatsächlich kein Termin stattgefunden hat, sollte bei einer möglichen Ausnahme die Krankenkasse angesprochen werden.

Seit der aktuellen BSG-Rechtsprechung kann es sich besonders lohnen, eine einmalige Lücke nicht vorschnell als endgültigen Verlust des 75-Prozent-Bonus hinzunehmen.

Praxisfall 1: Fünf Jahre vollständig

Dann steigt der Festzuschuss grundsätzlich von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgungskosten.

Praxisfall 2: Zehn Jahre vollständig

Dann sind grundsätzlich 75 Prozent möglich.

Praxisfall 3: Neun Jahre vollständig, ein Jahr fehlt

Jetzt sollte nicht automatisch aufgegeben werden.

Nach der aktuellen Rechtsprechung kann ein einmaliges Versäumnis bei ausreichender Begründung unschädlich bleiben.

Die Krankenkasse muss den konkreten Fall prüfen.

Praxisfall 4: Die Lücke war 2020

Das Corona-Jahr 2020 wird besonders behandelt.

Das Ausbleiben der Untersuchung in diesem Jahr ist für die Bonusansprüche grundsätzlich unschädlich.

Praxisfall 5: Zahnzusatz plus zehn Jahre Bonus

Das kann eine besonders starke Kombination sein.

Die GKV zahlt den höheren Festzuschuss, während eine leistungsstarke Zusatzversicherung den verbleibenden Eigenanteil reduziert.

Bonusheft-Checkliste 2026

  1. Sind die letzten fünf Jahre vollständig?
  2. Sind die letzten zehn Jahre vollständig?
  3. Fehlt möglicherweise nur ein dokumentierter Eintrag?
  4. War die Lücke im Jahr 2020?
  5. Liegt eine einmalige Lücke mit nachvollziehbarem Grund vor?
  6. Wurde die Krankenkasse bereits um Prüfung gebeten?
  7. Ist der gewählte Zahnzusatztarif ebenfalls bonusabhängig?

FAQ: Bonusheft 2026

Wie hoch ist der Festzuschuss ohne Bonus?

Grundsätzlich 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung.

Wie viel gibt es nach fünf Jahren?

Bei entsprechend regelmäßig nachgewiesener Vorsorge steigt der Festzuschuss auf 70 Prozent.

Wie viel gibt es nach zehn Jahren?

Grundsätzlich 75 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgungskosten.

Ist eine Lücke im Bonusheft immer schädlich?

Nein. Seit der aktuellen BSG-Rechtsprechung kann ein einmaliges Versäumnis innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums bei ausreichender Begründung ausnahmsweise unschädlich bleiben.

Was gilt für 2020?

Ein ausgefallener Vorsorgetermin im Jahr 2020 ist für den Bonusanspruch grundsätzlich unschädlich.

Bringt das Bonusheft trotz Zahnzusatzversicherung etwas?

Ja. Es erhöht die GKV-Leistung. Bei Tarifen wie LKH ZahnUpgrade kann es zusätzlich auch die Leistung der Zahnzusatzversicherung erhöhen.

Zahlt die GKV mit zehn Jahren Bonus 75 Prozent eines Implantats?

Nein. Die 75 Prozent beziehen sich auf die durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung des jeweiligen Befundes.

Fazit: Das Bonusheft ist 2026 wichtiger – und eine Lücke nicht immer das Ende

Regelmäßige Vorsorge lohnt sich weiterhin deutlich.

Der Festzuschuss steigt von 60 Prozent ohne Bonus auf 70 Prozent nach fünf Jahren und 75 Prozent nach zehn Jahren.

Besonders verbraucherfreundlich ist die aktuelle Entwicklung bei einer einzelnen Lücke im Zehn-Jahres-Zeitraum.

Nach der BSG-Entscheidung vom 28. Mai 2026 kann ein einmalig versäumter Kontrolltermin bei ausreichender Begründung ausnahmsweise unschädlich bleiben.

Wer eine Lücke im Bonusheft entdeckt, sollte deshalb nicht vorschnell auf den höheren Zuschuss verzichten, sondern zunächst Praxisunterlagen und Krankenkasse prüfen.

Und selbst mit perfektem Bonusheft bleibt eine Zahnzusatzversicherung interessant, wenn hochwertiger Zahnersatz gewünscht wird – denn 75 Prozent Regelversorgung sind nicht 75 Prozent einer beliebig teuren Implantatrechnung.

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