CSS mit neuen Zahntarifen
Auch die beiden neuen CSS-Zahntarife gehören zu den Top-dental-Tarifen des deutschen Marktes. In der Kombination von zahngesundheit ideal und zahnersatz ideal bieten sie umfassenden Schutz bei Zahnbehandlung, Zahnreinigung und Zahnersatz. Und für Kinder, die zur Korrektur einer Zahnfehlstellung eine Zahnspange brauchen (kieferorthopädische Maßnahme), gewährt der Tarifbaustein zahngesundheit ideal ebenfalls Versicherungsschutz.
Bis zu 90% bei Zahnersatz
Patienten, die regelmäßig mindestens ein Mal pro Jahr zur Zahnvorsorge gehen und das Bonusheft der Krankenkasse für die letzten 10 Jahre vorlegen können, bekommen für Zahnersatzmaßnahmen 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages ersetzt. Kann die Vorsorge nur für 5 Jahre nachgewiesen werden, zahlt der Tarif 85%. Patienten, die die jährliche Vorsorge nicht in Anspruch nehmen, bekommen immer noch 80% erstattet.
Unsere leistungsstarken Top-Tarife erstatten einen Großteil der Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe. Überzeugen Sie sich selbst und vergleichen Sie jetzt.
100% für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe
Die Kosten für konservierende Leistungen (z.B. Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen), chirurgische Maßnahmen (z.B. Wurzelspitzenresektion) und Parodontitisbehandlungen werden zu 100% übernommen. Die Leistungen der Krankenkasse werden dabei angerechnet. Für die Zahnprophylaxe zahlt der Tarif zahngesundheit ideal max. 100 Euro pro Prophylaxe und max. 200 Euro pro Kalenderjahr.
Schutz der Versichertengemeinschaft
Eine wesentliche Neuerung haben beide Tarifbausteine: die sogenannte Zahnstaffel. Damit sind die Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss gemeint. Seit vielen Jahren ist es in der Zahnzusatzversicherung üblich, dass sich der Versicherungsschutz über drei bis fünf Jahre hinweg aufbaut. In den ersten Jahren gelten Erstattungsgrenzen, d.h. es werden Leistungen nur bis zu einem Höchstbetrag ausbezahlt. Die CSS hat bislang als einziger Versicherer auf die Zahnstaffel verzichtet. In den neuen Tarifen gelten in den ersten Jahren Erstattungsgrenzen von 500 Euro im ersten Jahr bis 2500 Euro in den ersten fünf Jahren.
Die Zahnstaffel dient dem Schutz der Versicherten. Patienten wird oftmals erst bei Behandlungsbedürftigkeit klar, dass die Krankenkasse nur eine Grundversorgung bietet. Steht eine Behandlung an, dann denken viele gesetzlich Versicherte erstmals über eine Zahnzusatzversicherung nach. Dann ist es allerdings zu spät – zumindest für die aktuell erforderliche Behandlung. Schließt der Patient vor Behandlungsbeginn eine Zahnzusatzversicherung ab und der Versicherer kann nicht nachweisen, dass die Behandlung schon vor Vertragsabschluss angeraten oder geplant war, dann muss der Versicherer Leistungen bezahlen, die aus den Beiträgen aller Versicherten finanziert werden. Und wenn dies mehrfach passiert, dann muss der Versicherer die Beiträge erhöhen – zum Nachteil aller Versicherten.
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