Zweite Meinung beim Zahnarzt: Wann sie sich bei Zahnersatz wirklich lohnt
Der Zahnarzt empfiehlt zwei Implantate für mehrere Tausend Euro. Muss ich mich jetzt sofort entscheiden – oder darf ich mit dem Heil- und Kostenplan zu einem anderen Zahnarzt gehen?
Natürlich darf eine zweite Meinung eingeholt werden.
Gerade bei umfangreichem Zahnersatz ist das häufig sinnvoll.
Denn bei gleichem Ausgangsbefund können unterschiedliche Behandlungskonzepte möglich sein.
Das betrifft nicht nur die Kosten.
Auch die Frage, ob beispielsweise eine Brücke, ein Implantat oder herausnehmbarer Zahnersatz gewählt wird, kann unterschiedlich beurteilt werden.
Kurzantwort: Wann lohnt sich eine zweite Meinung?
Besonders sinnvoll ist sie, wenn:
- der Eigenanteil mehrere Tausend Euro beträgt,
- mehrere Zähne überkront oder entfernt werden sollen,
- Implantate geplant sind,
- ein umfangreicher Knochenaufbau vorgesehen ist,
- Sie die vorgeschlagene Behandlung nicht verstehen oder
- Sie wissen möchten, ob eine günstigere Alternative möglich ist.
Habe ich ein Recht auf eine zweite Meinung?
Ja.
Patienten können grundsätzlich einen weiteren Zahnarzt aufsuchen und eine zweite Einschätzung einholen.
Gerade bei Zahnersatz ist das sinnvoll, weil häufig verschiedene medizinisch vertretbare Versorgungsformen existieren.
Unsere leistungsstarken Top-Tarife erstatten einen Großteil der Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe. Überzeugen Sie sich selbst und vergleichen Sie jetzt.
Kostet die zweite Meinung Geld?
Für gesetzlich Versicherte ist eine zweite Zahnersatzplanung beziehungsweise ein zweiter Heil- und Kostenplan grundsätzlich kostenlos möglich.
Zusätzlich existieren Beratungsangebote der Zahnärzteschaft und teilweise der Krankenkassen.
Warum können zwei Zahnärzte unterschiedliche Lösungen empfehlen?
Zahnmedizin ist nicht immer eine Gleichung mit nur einer richtigen Lösung.
Angenommen, ein einzelner Zahn fehlt.
Mögliche Konzepte können beispielsweise sein:
- eine klassische Brücke,
- ein Implantat mit Krone oder
- abhängig von der Gesamtsituation eine andere prothetische Lösung.
Diese Lösungen unterscheiden sich in:
- Kosten,
- Behandlungsaufwand,
- Ästhetik,
- Belastung benachbarter Zähne,
- Behandlungsdauer und
- möglichen Risiken.
Beispiel: Brücke oder Implantat?
Fehlt ein Zahn zwischen zwei vorhandenen Zähnen, kann eine Brücke eine mögliche Versorgung darstellen.
Dafür müssen die angrenzenden Zähne typischerweise als Pfeiler dienen und entsprechend präpariert werden.
Bei einem Implantat wird dagegen eine künstliche Zahnwurzel in den Kiefer eingebracht.
Die Nachbarzähne müssen dadurch nicht allein zur Befestigung der Versorgung beschliffen werden.
Dafür ist ein Implantat chirurgisch aufwendiger und häufig erheblich teurer.
Warum unterscheiden sich auch die Preise?
Selbst wenn zwei Zahnärzte eine ähnliche Versorgung empfehlen, können die kalkulierten Kosten unterschiedlich sein.
Einfluss haben beispielsweise:
- GOZ-Steigerungsfaktoren,
- verwendete Materialien,
- zahntechnisches Labor,
- zusätzliche Diagnostik,
- Implantatsystem und
- notwendige Begleitmaßnahmen.
Eine zweite Meinung ist kein Misstrauensvotum
Manche Patienten haben Hemmungen, ihrem Zahnarzt zu sagen, dass sie eine zweite Meinung einholen möchten.
Dafür gibt es keinen Grund.
Bei einer Behandlung mit mehreren Tausend Euro Eigenanteil ist es nachvollziehbar, Therapiealternativen und Kosten vergleichen zu wollen.
Welche Unterlagen sollte ich mitnehmen?
Hilfreich sind insbesondere:
- Heil- und Kostenplan,
- vorhandene Kostenaufstellungen,
- Informationen über geplante Privatleistungen und
- gegebenenfalls vorhandene relevante Befunde.
Ob zusätzliche aktuelle Diagnostik erforderlich ist, entscheidet der zweite Zahnarzt.
Was sollte ich den zweiten Zahnarzt fragen?
Statt lediglich zu fragen „Geht es billiger?“ sind konkretere Fragen hilfreicher:
- Ist die vorgeschlagene Behandlung medizinisch nachvollziehbar?
- Welche Alternative gibt es?
- Was wäre die Regelversorgung?
- Welche Vor- und Nachteile haben die Alternativen?
- Wie hoch wäre mein Eigenanteil?
- Welche Kosten könnten zusätzlich entstehen?
Was ist das Zweitmeinungsmodell der Zahnärzteschaft?
Für Zahnersatz gibt es spezielle Patientenberatungsangebote der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen beziehungsweise Zahnärztekammern.
Ein interessanter Aspekt:
Beim entsprechenden Zweitmeinungsmodell soll die beratende Zahnärztin beziehungsweise der beratende Zahnarzt die geplante Behandlung nicht anschließend selbst übernehmen.
Damit soll ein eigener wirtschaftlicher Vorteil aus der Empfehlung vermieden werden.
Kann meine Krankenkasse helfen?
Ja.
Auch Krankenkassen können bei Fragen zu Zahnersatz und Heil- und Kostenplänen Ansprechpartner sein.
Bei Bedarf kann ein Behandlungsplan außerdem gutachterlich überprüft werden.
Kann ich einfach den günstigsten Zahnarzt auswählen?
Der Preis ist wichtig – aber er sollte nicht das einzige Kriterium sein.
Bei Zahnersatz sollte auch berücksichtigt werden:
- welche Versorgung tatsächlich angeboten wird,
- welche Materialien verwendet werden,
- welche Leistungen im Angebot enthalten sind,
- wie Nachsorge organisiert ist und
- ob die medizinischen Konzepte überhaupt vergleichbar sind.
Zwei Angebote über „ein Implantat“ können völlig unterschiedliche Leistungen enthalten.
Was bringt ein Vergleich bei 5.000 Euro Zahnersatz?
Angenommen, Praxis A kalkuliert eine hochwertige Versorgung mit 5.000 Euro Gesamtkosten.
Praxis B schlägt für denselben Ausgangsbefund eine andere medizinisch vertretbare Lösung mit 3.800 Euro vor.
Dann beträgt der Unterschied bereits 1.200 Euro.
Entscheidend ist aber nicht automatisch, Angebot B zu wählen.
Die Frage lautet:
Warum unterscheiden sich Behandlung und Preis?
Erst vergleichen, dann behandeln lassen
Eine Zweitmeinung ist naturgemäß besonders wertvoll, solange noch keine irreversible Behandlung begonnen wurde.
Ist ein Zahn bereits beschliffen oder entfernt, stehen bestimmte Alternativen anschließend möglicherweise nicht mehr zur Verfügung.
Und die Zahnzusatzversicherung?
Wer bereits eine Zahnzusatzversicherung besitzt, sollte einen größeren Heil- und Kostenplan möglichst vor Behandlungsbeginn beim Versicherer einreichen, wenn dies nach Tarif sinnvoll oder erforderlich ist.
So lässt sich besser einschätzen, welcher Eigenanteil tatsächlich verbleibt.
LKH ZahnUpgrade: interessant für planbaren Eigenanteil
LKH bietet aktuell drei Leistungsstufen mit 50, 70 beziehungsweise 90 Prozent für hochwertigen Zahnersatz.
Bei ZahnUpgrade 70+ und 90+ kann der Erstattungssatz durch BonusPlus mit entsprechendem Bonusheft steigen.
Gerade bei größeren Zahnersatzkosten zeigt sich der Unterschied zwischen den Tarifstufen deutlich.
Bei einer Rechnung von beispielsweise 4.000 Euro können zehn oder zwanzig Prozentpunkte Unterschied beim Erstattungssatz einen erheblichen Betrag ausmachen.
uniVersa: 75, 90 oder 100 Prozent als Alternative
Auch uniVersa uni-dent|Top bietet unterschiedliche Absicherungsniveaus.
Aktuell stehen Top 75, Top 90 und Top 100 zur Verfügung.
Damit kann ebenfalls bewusst zwischen Beitrag und gewünschtem Schutz bei hochwertigem Zahnersatz abgewogen werden.
Achtung: Nicht erst nach dem Heil- und Kostenplan versichern
Ein besonders wichtiger Punkt:
Eine zweite Meinung macht aus einer bereits angeratenen Behandlung keinen neuen Versicherungsfall.
Wenn Zahnersatz bereits vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung medizinisch angeraten oder geplant war, lässt er sich durch einen normalen Neuabschluss nicht einfach nachträglich versichern.
Eine neue Planung bei einem anderen Zahnarzt ändert daran grundsätzlich nichts.
Praxisfall: Zahnarzt empfiehlt vier Kronen
Bei mehreren geplanten Überkronungen kann eine zweite Meinung sinnvoll sein – insbesondere wenn unklar ist, warum jeder einzelne Zahn überkront werden soll.
Praxisfall: Zahn soll gezogen und durch Implantat ersetzt werden
Hier ist die Frage nach möglichen zahnerhaltenden Alternativen besonders wichtig.
Ist der Zahn einmal entfernt, lässt sich diese Entscheidung nicht rückgängig machen.
Praxisfall: 8.000 Euro Eigenanteil
Bei einem so hohen Betrag sollte die Planung besonders gründlich verstanden werden.
Eine zweite Meinung und ein zweiter Kostenplan sind hier naheliegend.
FAQ: Zweite Meinung beim Zahnarzt
Darf ich bei Zahnersatz eine zweite Meinung einholen?
Ja. Patienten können grundsätzlich einen weiteren Zahnarzt aufsuchen und Behandlungsvorschlag sowie Kosten vergleichen.
Kostet ein zweiter Heil- und Kostenplan Geld?
Für gesetzlich Versicherte ist auch ein zweiter Heil- und Kostenplan im Rahmen einer Zweitmeinung grundsätzlich kostenfrei.
Muss ich meinem Zahnarzt sagen, dass ich eine zweite Meinung möchte?
Patienten dürfen ihre Behandlungsentscheidung selbstverständlich prüfen. Gerade bei umfangreichem Zahnersatz ist eine zweite Einschätzung nichts Ungewöhnliches.
Lohnt sich eine zweite Meinung bei Implantaten?
Gerade bei teuren Implantatversorgungen kann sie sinnvoll sein, weil sowohl Behandlungskonzept als auch Kosten erheblich variieren können.
Kann ich nach dem ersten Heil- und Kostenplan noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Ein Abschluss kann möglich sein, aber bereits angeratener oder geplanter Zahnersatz wird durch einen normalen Neuabschluss nicht automatisch mitversichert.
Fazit: Je größer die Behandlung, desto wertvoller kann eine zweite Meinung sein
Bei einer kleinen Standardfüllung braucht kaum jemand drei Kostenvoranschläge. Bei mehreren Tausend Euro Zahnersatz sieht das anders aus.
Eine zweite Meinung kann zeigen, ob eine andere Therapie möglich ist, welche Kosten realistisch sind und welche Vor- und Nachteile verschiedene Versorgungen haben.
Die Entscheidung sollte anschließend nicht automatisch für das billigste Angebot fallen.
Die beste zweite Meinung ist diejenige, nach der der Patient versteht, warum er sich für eine bestimmte Behandlung entscheidet.
...oder für später einen Beratungstermin buchen!
Fragen zur News?
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Artikel? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Unsere Experten freuen sich auf Sie und unterstützen Sie gern.
Zurück zu den Neuigkeiten rund um Zahnzusatzversicherungen
...oder für später einen Beratungstermin buchen!
Zurück zur Startseite: Vergleichsportal für Zahnzusatzversicherungen.