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Elektronischer Heil- und Kostenplan: So läuft Zahnersatz zwischen Zahnarzt und Krankenkasse

vom 05.10.2026

Wo ist eigentlich der klassische rosa Heil- und Kostenplan geblieben? Wer heute gesetzlich versichert Zahnersatz benötigt, bekommt den früher üblichen Papier-HKP normalerweise nicht mehr selbst zur Krankenkasse mit.

Seit dem 1. Januar 2023 wird der Heil- und Kostenplan für gesetzlich Versicherte elektronisch erstellt und zwischen Zahnarztpraxis und Krankenkasse übertragen.

Der sogenannte elektronische Heil- und Kostenplan – eHKP ist inzwischen der normale Ablauf bei Kronen, Brücken und anderem Zahnersatz.

Für Patienten bedeutet das weniger Papier – aber nicht weniger Informationsbedarf.

Gerade bei hochwertigem Zahnersatz sollten Sie trotz digitalem Verfahren genau verstehen, was geplant ist, was die Krankenkasse übernimmt und welcher Eigenanteil verbleibt.

Kurzantwort: Was ist der elektronische Heil- und Kostenplan?

Der eHKP ist die digitale Form des Heil- und Kostenplans für gesetzlich krankenversicherte Patienten.

Die Zahnarztpraxis erstellt den Behandlungsplan elektronisch und übermittelt ihn nach Zustimmung des Patienten auf digitalem Weg an die Krankenkasse.

Die Krankenkasse prüft den Antrag, setzt den Festzuschuss fest und übermittelt die Genehmigung ebenfalls elektronisch an die Praxis.

Seit wann gibt es den elektronischen HKP?

Seit dem 1. Januar 2023 wird der Heil- und Kostenplan für gesetzlich versicherte Patienten grundsätzlich elektronisch zwischen Zahnarztpraxis und Krankenkasse übertragen.

Der frühere Ablauf, bei dem Patienten einen rosafarbenen HKP selbst per Post zur Krankenkasse schicken mussten, wurde damit ersetzt.

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Mir ist besonders wichtig:

Was steht im eHKP?

Der elektronische Heil- und Kostenplan enthält wichtige Angaben zu:

  • Zahnstatus beziehungsweise Befund,
  • vorgesehener Regelversorgung,
  • tatsächlich geplanter Therapie und
  • voraussichtlichen Gesamtkosten.

Auf dieser Grundlage entscheidet die Krankenkasse, wie hoch der Festzuschuss ausfällt.

Bekomme ich als Patient überhaupt noch etwas auf Papier?

Ja.

Die Zahnarztpraxis gibt dem Patienten eine ausgedruckte Zusammenfassung mit den wesentlichen Informationen zur geplanten Behandlung.

Das Formular trägt die Bezeichnung:

„Informationen zu Ihrem Zahnersatz“.

Darin finden sich unter anderem Therapie, Kosten und der voraussichtliche Festzuschuss.

Was passiert mit meinem Bonusheft?

Wenn die Zahnarztpraxis Kenntnis vom entsprechenden Bonus besitzt, kann der voraussichtliche erhöhte Festzuschuss bereits in den Informationen berücksichtigt werden.

Deshalb sollte vor Übermittlung des eHKP geklärt werden, ob fünf oder zehn Jahre regelmäßige Vorsorge nachgewiesen werden können.

Muss ich dem digitalen Versand zustimmen?

Die Praxis erstellt zunächst die Informationen zur geplanten Behandlung.

Wenn der Patient mit der Zahnersatzbehandlung einverstanden ist, unterschreibt er das entsprechende Formular.

Erst anschließend wird der elektronische Heil- und Kostenplan fertiggestellt und digital an die Krankenkasse übermittelt.

Wie läuft die Genehmigung ab?

Der typische Ablauf sieht so aus:

  1. Zahnarzt stellt Zahnersatzbedarf fest.
  2. Praxis erstellt den eHKP.
  3. Patient erhält die Informationen zur geplanten Versorgung.
  4. Patient stimmt der Planung zu.
  5. Praxis übermittelt den eHKP elektronisch.
  6. Krankenkasse prüft den Antrag.
  7. Krankenkasse legt den Festzuschuss fest.
  8. Genehmigung geht digital an die Praxis.
  9. Patient erhält zusätzlich ein Genehmigungsschreiben der Krankenkasse.
  10. Behandlung kann entsprechend der Planung durchgeführt werden.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Die KZBV beschreibt, dass die Genehmigung in der Regel nur wenige Tage benötigt.

Bei besonderen Fällen können natürlich zusätzliche Prüfungen oder Rückfragen notwendig sein.

Warum sollte man den Behandlungsplan trotzdem selbst lesen?

Digitalisierung ersetzt keine Kostenkontrolle.

Auf dem Behandlungsplan sollte nachvollziehbar sein:

  • welcher Zahnersatz notwendig ist,
  • welche Regelversorgung vorgesehen wäre,
  • welche Versorgung tatsächlich geplant ist,
  • wie hoch die geschätzten Gesamtkosten sind und
  • welcher GKV-Festzuschuss erwartet wird.

Gerade bei einer Rechnung über 3.000, 5.000 oder 10.000 Euro sollte kein Patient einfach nur unterschreiben, ohne die Kostenstruktur zu verstehen.

Warum kann sich eine zweite Zahnarztmeinung lohnen?

Bei Zahnersatz können sich Behandlungsplanung und Kosten erheblich unterscheiden.

Das gilt insbesondere bei:

  • Implantaten,
  • mehreren Kronen,
  • größeren Brücken,
  • Knochenaufbau und
  • umfangreichen Sanierungen.

Eine zweite Meinung kann nicht nur medizinische Alternativen zeigen, sondern auch helfen, die Kosten besser einzuordnen.

Barmenia: Zweitmeinung zum Zahnersatz

Barmenia bietet ihren Kunden beispielsweise Zugang zu einem Zahnersatz-Zweitmeinungsservice.

Dort kann ein Heil- und Kostenplan hochgeladen werden und es können alternative Kostenschätzungen von Zahnärzten eingeholt werden.

Auch wenn ein solcher Service kein Ersatz für die eigene medizinische Entscheidung ist, zeigt er sehr gut, wie wertvoll ein HKP als Vergleichsgrundlage sein kann.

Was hat der eHKP mit meiner Zahnzusatzversicherung zu tun?

Sehr viel.

Bei umfangreichem Zahnersatz sollte eine bestehende Zahnzusatzversicherung möglichst vor Behandlungsbeginn wissen, welche Versorgung geplant ist.

Der Heil- und Kostenplan ist dafür eine wichtige Grundlage.

Der Zusatzversicherer kann anhand des Plans unter anderem beurteilen:

  • welche Behandlung vorgesehen ist,
  • welche GKV-Leistung erwartet wird,
  • welcher private Rechnungsanteil entsteht und
  • welche tarifliche Erstattung voraussichtlich möglich ist.

Sendet die Krankenkasse meinen eHKP automatisch an die Zahnzusatzversicherung?

Nein.

Das elektronische Verfahren zwischen Zahnarztpraxis und gesetzlicher Krankenkasse ersetzt nicht automatisch die Kommunikation mit einer privaten Zahnzusatzversicherung.

Wer einen Zusatztarif besitzt, sollte deshalb klären, welche Unterlagen der private Versicherer für eine Vorabprüfung benötigt.

Was sollte ich der Zahnzusatzversicherung schicken?

Bei größeren Behandlungen können beispielsweise relevant sein:

  • Heil- und Kostenplanung beziehungsweise entsprechende Unterlagen,
  • Informationen zur geplanten Versorgung,
  • Kostenvoranschläge für implantologische Leistungen,
  • gegebenenfalls Laborplanung und
  • Genehmigung beziehungsweise Festzuschuss der GKV.

Die konkrete Anforderung richtet sich nach dem jeweiligen Versicherer.

Warum sollte die Zahnzusatzversicherung VOR der Behandlung prüfen?

Nehmen wir eine Implantatversorgung über 6.000 Euro.

Der Patient glaubt, sein Tarif übernehme 90 Prozent.

Nach der Behandlung stellt sich heraus:

  • die Zahnstaffel begrenzt die Leistung,
  • bestimmte Gebühren liegen oberhalb der tariflichen Grenze oder
  • bestimmte Rechnungsbestandteile werden anders bewertet als erwartet.

Dann kommt die Überraschung zu spät.

Bei großen Zahnersatzbehandlungen ist eine Vorabprüfung deshalb aus Verbrauchersicht deutlich sinnvoller.

SDK: Beispiel für langfristigen Zusatzschutz

Wer noch keinen konkreten Zahnersatzbedarf hat, kann frühzeitig einen leistungsstarken Zahntarif auswählen.

Die SDK bietet beispielsweise mehrere Leistungsstufen, sodass der gewünschte Umfang des Zahnersatzschutzes an den persönlichen Bedarf angepasst werden kann.

Der Sinn eines solchen Vertrags besteht darin, bereits zu bestehen, bevor der spätere Heil- und Kostenplan erstellt wird.

Was ist, wenn ich noch keine Zahnzusatzversicherung habe und der eHKP bereits erstellt wurde?

Dann ist die betreffende Behandlung bereits sehr konkret geplant.

Ein normaler Neuvertrag ist grundsätzlich nicht dazu gedacht, diese bereits vor Vertragsabschluss bekannte Behandlung nachträglich zu finanzieren.

Für zukünftige neue Behandlungen kann ein Abschluss trotzdem sinnvoll sein, sofern die Annahmebedingungen des gewählten Versicherers erfüllt werden.

Warum der digitale HKP auch für KI und Apps interessant wird

Die zunehmende Digitalisierung der Zahnarztpraxis verändert nicht die medizinische Behandlung selbst, aber den Informationsfluss.

Befund, Regelversorgung, geplante Therapie, Festzuschuss und Kosten werden strukturierter digital verarbeitet.

Für Patienten wird damit zunehmend wichtig, die eigenen Unterlagen digital zu verstehen und aufzubewahren.

Kann ich den HKP trotzdem für einen Preisvergleich verwenden?

Ja.

Die Informationen zur geplanten Behandlung können eine sehr gute Grundlage sein, um eine zweite Meinung oder alternative Kosteneinschätzung einzuholen.

Gerade die Material- und Laborkosten können bei Zahnersatz einen erheblichen Anteil an der Gesamtrechnung ausmachen.

Was passiert, wenn ich nach der Genehmigung die Versorgung ändern möchte?

Wenn sich die Therapieplanung wesentlich verändert, sollte die Zahnarztpraxis prüfen, ob eine Anpassung beziehungsweise neue Genehmigung durch die Krankenkasse notwendig ist.

Das gilt besonders, wenn sich Versorgungsart oder Kosten deutlich verändern.

Was passiert, wenn die tatsächliche Rechnung höher ist als geplant?

Ein Heil- und Kostenplan ist eine Planung und damit keine absolute Garantie, dass die Rechnung später centgenau identisch ausfällt.

Zusätzlicher Aufwand oder geänderte medizinische Anforderungen können Mehrkosten verursachen.

Bei erheblichen Änderungen sollte der Patient möglichst früh informiert werden.

Warum sollte ich GOZ-Faktoren prüfen?

Bei privaten beziehungsweise zusätzlichen zahnärztlichen Leistungen können Gebühren nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet werden.

Bei hochwertigem Zahnersatz kann ein höherer Steigerungsfaktor einen erheblichen Einfluss auf die Rechnung haben.

Besitzt der Patient eine Zahnzusatzversicherung, sollte deshalb geprüft werden, bis zu welchen Gebührenfaktoren der Tarif leistet.

Praxisfall 1: einfache Krone

Die Praxis erstellt den eHKP, der Patient erhält die Informationen, stimmt zu und die Krankenkasse genehmigt den Festzuschuss elektronisch.

Bei bestehender Zahnzusatzversicherung kann die geplante Versorgung zusätzlich zur Leistungsprüfung eingereicht werden.

Praxisfall 2: Implantat mit Knochenaufbau

Jetzt würde ich besonders sorgfältig vorgehen.

Neben dem eHKP können zusätzliche implantologische Kostenvoranschläge entstehen.

Vor Beginn sollte geklärt sein, wie GKV und Zusatzversicherung die einzelnen Leistungen behandeln.

Praxisfall 3: Behandlung kostet 8.000 Euro

Bei dieser Größenordnung sollte eine zweite Kostenprüfung zumindest in Betracht gezogen werden.

Zusätzlich sollte die Zahnzusatzversicherung vorab eine Einschätzung zur Erstattung abgeben.

Praxisfall 4: eHKP vorhanden, aber noch kein Zusatzschutz

Die geplante Behandlung ist bereits dokumentiert.

Für diese konkrete Versorgung ist der Neuabschluss einer normalen Zahnzusatzversicherung grundsätzlich zu spät.

Unsere eHKP-Checkliste

  1. Was ist der genaue Zahnbefund?
  2. Welche Regelversorgung ist vorgesehen?
  3. Welche Behandlung ist tatsächlich geplant?
  4. Wie hoch sind die voraussichtlichen Gesamtkosten?
  5. Wie hoch ist der Festzuschuss?
  6. Ist mein Bonus korrekt berücksichtigt?
  7. Welche privaten Mehrkosten entstehen?
  8. Sollte ich eine zweite Meinung einholen?
  9. Ist meine Zahnzusatzversicherung informiert?
  10. Wie hoch ist deren voraussichtliche Erstattung?

FAQ: elektronischer Heil- und Kostenplan

Was ist ein eHKP?

Der elektronische Heil- und Kostenplan ist die digitale Planung für Zahnersatz bei gesetzlich Versicherten und wird zwischen Zahnarztpraxis und Krankenkasse elektronisch übermittelt.

Seit wann gibt es den elektronischen HKP?

Seit dem 1. Januar 2023 wird das Verfahren für gesetzlich Versicherte elektronisch abgewickelt.

Bekomme ich keinen Heil- und Kostenplan mehr?

Patienten erhalten weiterhin eine ausgedruckte Zusammenfassung mit den wichtigen Informationen zu Zahnersatz, Kosten und voraussichtlichem Festzuschuss.

Muss ich den eHKP selbst an die Krankenkasse senden?

Nein. Nach Ihrer Zustimmung übermittelt die Zahnarztpraxis den Plan elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse.

Wie erfahre ich, ob die Krankenkasse genehmigt hat?

Die Genehmigung wird elektronisch an die Praxis übertragen. Zusätzlich erhalten Versicherte nach Angaben der KZBV ein Genehmigungsschreiben von der Krankenkasse.

Bekommt meine Zahnzusatzversicherung den eHKP automatisch?

Nein. Eine private Zahnzusatzversicherung muss unabhängig vom elektronischen GKV-Verfahren informiert werden.

Sollte ich den HKP vor der Behandlung an meine Zahnzusatzversicherung senden?

Bei größeren Zahnersatzmaßnahmen ist eine Vorabprüfung sehr sinnvoll, damit der voraussichtliche Eigenanteil vor Behandlungsbeginn bekannt ist.

Fazit: Der Heil- und Kostenplan ist digital – die Kostenentscheidung bleibt beim Patienten

Der elektronische Heil- und Kostenplan macht die Abstimmung zwischen Zahnarztpraxis und Krankenkasse schneller und papierärmer.

Seit 2023 wird der Plan digital übermittelt, die GKV prüft ihn und meldet den Festzuschuss elektronisch an die Praxis zurück.

Für Patienten ändert das aber nichts an einer wichtigen Aufgabe:

Sie sollten verstehen, was geplant ist und welchen Eigenanteil sie tatsächlich bezahlen müssen.

Gerade bei Implantaten, mehreren Kronen oder größeren Sanierungen lohnt es sich, Kosten, GKV-Leistung und Zahnzusatzversicherung vor der Behandlung gemeinsam zu betrachten.

Digital bedeutet einfacher – aber nicht automatisch günstiger. Ein guter Heil- und Kostenplan sollte deshalb immer auch als Instrument zur Kostenkontrolle genutzt werden.

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