Zahnzusatzversicherung SDK ZP1
In der Tarifbeschreibung der Zahnzusatzversicherung SDK ZP1 haben wir die Details des Tarifs übersichtlich für Sie dargestellt. Überzeugen Sie sich von der hohen Qualität unserer Tarife und berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Top-Tarif.
Zahnersatz SDK ZP1
Erstattungshöhe
Zusammen mit der GKV-Leistung bekommen Sie 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige Behandlungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Der Tarif erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOZ.
Inlays
Zusammen mit der GKV-Leistung bekommen Sie 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige Behandlungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Der Tarif erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOZ.
Implantate
Zusammen mit der GKV-Leistung bekommen Sie 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Zu den implantologischen Leistungen gehören auch chirurgische Leistungen (z.B. für Aufbau des Kieferknochens) sowie Vor- und Nachbehandlungen. Der Tarif beschränkt die Anzahl der Implantate nicht.
Höchstgrenzen
Während der ersten 4 Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn des Tarifes gelten folgende Höchstgrenzen für die Erstattung: im ersten Kalenderjahr 1000 EUR, in den ersten 2 Kalenderjahren 2000 EUR, in den ersten 3 Kalenderjahren 3000 EUR und in den ersten 4 Kalenderjahren insgesamt 4000 EUR. Danach gibt es keine Höchstgrenzen mehr. Für unfallbedingte Zahnersatzmassnahmen gelten keine Höchstgrenzen.
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Zahnbehandlung SDK ZP1
Erstattungshöhe
100%. Zur Zahnbehandlung zählen konservierende und chirurgische Leistungen. Dazu gehören auch hochwertige Füllungen. Erstattet werden auch Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums sowie für die Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen. Alle genannten Aufwendungen werden zusammen mit einer eventuellen GKV-Leistung zu max. 100% erstattet.
Höchstgrenzen
In den ersten 4 Kalenderjahren gelten auch für Zahnbehandlung die unter Zahnersatz genannten Höchstgrenzen.
Zahnvorsorge SDK ZP1
Professionelle Zahnreinigung
Die erstattungsfähigen Aufwendungen für eine professionelle Zahnreinigung werden zu 100%, max. 200 EUR pro Kalenderjahr übernommen.
Kieferorthopädie SDK ZP1
Kieferorthopädie für Kinder (KfO)
Der Tarif ersetzt 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen max. 3000 EUR während der Vertragslaufzeit, sofern die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde.
Kieferorthopädie für Erwachsene (KfO)
nicht versichert
Sonstige Leistungen SDK ZP1
Wartezeit
In diesem Tarif gibt es keine Wartezeiten.
Fehlende Zähne
Es können bis zu drei fehlende mit einem Beitragszuschlag von jeweils 20% pro Zahn (max. also 60%) in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Preisverzeichnis für Material- und Labor
Dem Tarif liegt kein Preis-/Leistungsverzeichnis für Laborleistungen zugrunde.
Alterungsrückstellungen
In diesem Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Ab dem 20., 30., 40., 50., 60. und 70 Geburtstag steigt der Beitrag zum 01. Januar des nachfolgenden Kalenderjahres.
Zusatzleistungen
Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung, wie Lachgas-Sedierung, Vollnarkose, Hypnose und Akupunktur, werden zu 100% bis max. 200 EUR pro Jahr übernommen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit Zahnersatz- oder Zahnbehandlungsmaßnahmen stehen.
Sonstige Besonderheiten
Diesen Tarif können auch Heilfürsorgeberechtigte abschliessen. Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich auch bei Zahnärzten, die keine Kassenzulassung haben. Allerdings wird dann ein pauschaler Betrag in Höhe von 35% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung angerechnet. Bei umfangreichen Maßnahmen empfehlen wir, vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan vorzulegen.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie unter AVB_ZP1.
Häufige Fragen zum Tarif SDK ZP1
Die Antworten zu den häufigsten Fragen zum Tarif SDK ZP1 finden Sie unter FAQ SDK ZP1.
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Wechsel der Zahnzusatzversicherung
Am deutschen Markt gibt es eine große Bandbreite an Zahnzusatzversicherungen. Leider gibt es viele Versicherungen, die Ihnen im Leistungsfall wenig helfen. Wenn Sie bei einer Gesamtrechnung von 5.000,- Euro einen Eigenanteil von 2.500,- Euro haben, ist der Ärger schnell groß. Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Zahnzusatzversicherung sind, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Wir beraten Sie gern und bieten Ihnen leistungsstarke Alternativen an.
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Die Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung kann anspruchsvoll sein. Die Tarifbeschreibungen sind umfangreich und die Versicherungsbedingungen sind für Laien schwer verständlich. Beide enthalten Informationen, die für den Vergleich von Tarifen relevant sind. Zudem ist das Wissen von zahnmedizinischen Zusammenhängen für den Vergleich hilfreich. Unsere Experten kennen sich in diesen Bereichen aus und helfen Ihnen gern weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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