Kronen und Brücken: Was zahlt eine gute Zahnzusatzversicherung wirklich?
Welche Zahnzusatzversicherung zahlt gut für Kronen und Brücken? Für viele Verbraucher sind Implantate das bekannteste Kostenrisiko beim Zahnarzt. In der Praxis gehören Kronen und Brücken jedoch zu den klassischen Zahnersatzmaßnahmen, bei denen ebenfalls schnell hohe Eigenanteile entstehen können.
Eine hochwertige Keramikkrone kann vierstellig kosten. Werden mehrere Zähne gleichzeitig versorgt oder ist eine größere Brücke notwendig, summieren sich die Kosten entsprechend.
Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte deshalb nicht nur mit „Implantaten inklusive“ werben, sondern auch Kronen, Teilkronen, Brücken, Verblendungen sowie Material- und Laborkosten hochwertig absichern.
Besonders wichtig: 100 Prozent Zahnersatz bedeuten nur dann nahezu vollständige Kostensicherheit, wenn auch die zugrunde liegenden Rechnungsbestandteile tariflich anerkannt werden.
Kurzantwort: Wie viel zahlt Zahnzusatz bei einer Krone?
Das hängt vom Tarif ab.
Moderne Zahnzusatzversicherungen bieten beispielsweise:
- 80 Prozent Gesamterstattung,
- 90 Prozent Gesamterstattung oder
- bis zu 100 Prozent Gesamterstattung.
Bei AXA entsprechen diese drei Leistungsstrategien aktuell Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium.
Kronen und Brücken werden ausdrücklich als Zahnersatz erfasst.
Was ist eine Zahnkrone?
Eine Krone wird eingesetzt, wenn ein Zahn so stark geschädigt ist, dass eine einfache Füllung oder ein kleineres Inlay nicht mehr ausreichend ist, der natürliche Zahn aber noch erhalten werden kann.
Dabei wird der verbleibende Zahn entsprechend vorbereitet und anschließend mit einer künstlichen Krone überdeckt.
Ziel ist es, Funktion, Stabilität und möglichst auch Ästhetik wiederherzustellen.
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Wann braucht man eine Krone?
Typische Situationen sind beispielsweise:
- sehr große alte Füllungen,
- starker Verlust von Zahnsubstanz,
- Frakturen,
- stark geschwächte Zähne oder
- bestimmte Situationen nach einer Wurzelbehandlung.
Ob eine Krone medizinisch notwendig ist, entscheidet der behandelnde Zahnarzt anhand des konkreten Befundes.
Was ist eine Brücke?
Eine Zahnbrücke dient dazu, eine Zahnlücke zu schließen.
Bei einer klassischen Brücke werden benachbarte Zähne als Pfeiler genutzt.
Diese werden überkront und tragen das Brückenglied, das den fehlenden Zahn ersetzt.
Eine Alternative kann – je nach medizinischer Situation – ein Implantat sein.
Brücke oder Implantat: Was ist besser?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Ein Implantat hat den Vorteil, dass benachbarte gesunde Zähne nicht zwingend für die Versorgung beschliffen werden müssen.
Eine Brücke kann dagegen beispielsweise dann interessant sein, wenn die Nachbarzähne ohnehin bereits stark versorgt und überkronungsbedürftig sind.
Zusätzlich spielen Knochenangebot, allgemeine Gesundheit, Behandlungsdauer, Kosten und persönliche Wünsche eine Rolle.
Die Entscheidung sollte deshalb medizinisch getroffen werden und nicht danach, welche Variante die Versicherung lieber bezahlt.
Wie viel kostet eine Krone?
Die Kosten hängen stark von Material, Zahnarzthonorar, Labor und Art der Versorgung ab.
Eine hochwertige keramische Versorgung kann deutlich teurer sein als eine einfache Regelversorgung.
Zu den Rechnungsbestandteilen gehören typischerweise:
- zahnärztliche Präparation,
- Abformung oder digitaler Scan,
- provisorische Versorgung,
- zahntechnische Herstellung,
- Materialien sowie
- Einsetzen der endgültigen Krone.
Warum sind Material- und Laborkosten bei Kronen so wichtig?
Weil Zahntechnik einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten ausmachen kann.
Gerade bei:
- Vollkeramik,
- Zirkon,
- individueller Farbanpassung oder
- anspruchsvoller ästhetischer Gestaltung
kann die Laborrechnung mehrere hundert Euro betragen.
Deshalb sollte ein Zahntarif nicht nur nach dem großen Erstattungsprozentsatz beurteilt werden.
Beispiel: Krone kostet 1.200 Euro
Wir vereinfachen bewusst und unterstellen, dass die gesamten 1.200 Euro tariflich erstattungsfähig sind.
| Erstattungsniveau | Gesamterstattung | Eigenanteil |
|---|---|---|
| 80 % | 960 € | 240 € |
| 90 % | 1.080 € | 120 € |
| 100 % | 1.200 € | 0 € |
Das Beispiel zeigt: Bei einer einzelnen Krone kann bereits ein guter 90-Prozent-Tarif einen überschaubaren Eigenanteil hinterlassen.
Und wenn vier Kronen notwendig werden?
Jetzt verändert sich die Rechnung erheblich.
Bei vier vollständig erstattungsfähigen Kronen zu jeweils 1.200 Euro entstehen 4.800 Euro Gesamtkosten.
Rechnerisch verbleiben:
- bei 80 Prozent: 960 Euro Eigenanteil,
- bei 90 Prozent: 480 Euro Eigenanteil,
- bei 100 Prozent: kein prozentualer Eigenanteil.
Damit wird verständlich, warum der Unterschied zwischen 90 und 100 Prozent vor allem bei mehreren größeren Behandlungen relevant wird.
AXA Zahn Komfort: 90 Prozent als Preis-Leistungs-Strategie
AXA Zahn Komfort ist gerade für dieses Thema ein interessantes Beispiel.
Der Tarif bietet aktuell:
- 90 Prozent Zahnersatz,
- 100 Prozent Zahnbehandlung,
- 100 Prozent Inlays und Füllungen sowie
- Honorarschutz bis zum 5-fachen GOZ-Satz.
Zu den versicherten Zahnersatzmaßnahmen gehören ausdrücklich Kronen, Brücken und Implantate.
Wer einen Eigenanteil von zehn Prozent bei größeren Zahnersatzmaßnahmen finanziell problemlos tragen kann, erhält damit ein sehr hohes Leistungsniveau.
AXA Zahn Premium: maximale prozentuale Absicherung
Wer möglichst keinen prozentualen Eigenanteil bei hochwertigem Zahnersatz möchte, kann Zahn Premium prüfen.
AXA sieht hier 100 Prozent für Zahnersatz einschließlich Kronen und Brücken vor.
Hinzu kommt die besonders weitgehende GOZ-Regelung ohne normale Begrenzung auf einen bestimmten Höchstsatz.
Gerade bei umfangreichen Versorgungen kann diese Kombination interessant werden.
Was passiert ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse?
Auch das ist ein wichtiges Tarifdetail.
AXA unterscheidet bei seiner aktuellen Tarifgeneration zwischen Erstattungen mit und ohne GKV-Vorleistung.
Bei Zahnersatz nennt AXA aktuell:
- Zahn Klassik: 80 Prozent mit GKV, 40 Prozent ohne GKV-Vorleistung,
- Zahn Komfort: 90 Prozent mit GKV, 50 Prozent ohne GKV-Vorleistung,
- Zahn Premium: 100 Prozent mit GKV, 60 Prozent ohne GKV-Vorleistung.
Für gesetzlich Versicherte ist deshalb wichtig, den vorgesehenen Kassenanteil beziehungsweise Festzuschuss tatsächlich in Anspruch zu nehmen.
Was ist eine Teilkrone?
Eine Teilkrone bedeckt nur den geschädigten Teil des Zahnes und kann dadurch mehr natürliche Zahnsubstanz erhalten als eine vollständige Krone.
Je nach Ausführung und Tarif kann auch sie als hochwertiger Zahnersatz beziehungsweise indirekte Versorgung erstattungsfähig sein.
Was ist eine Verblendung?
Bei einer Verblendung wird eine sichtbare Fläche des Zahnersatzes mit einem zahnfarbenen Material versehen.
Dadurch kann die Versorgung ästhetisch natürlicher wirken.
Hochwertige Zahntarife sollten Verblendungen nicht nur in sehr engen sichtbaren Bereichen sinnvoll absichern.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Kronen?
Die GKV arbeitet auch hier mit dem befundbezogenen Festzuschuss.
Sie beteiligt sich also an der vorgesehenen Regelversorgung.
Wer eine hochwertigere keramische oder ästhetische Lösung wählt, trägt die darüber hinausgehenden Kosten ohne Zusatzversicherung selbst.
Warum ist das Bonusheft relevant?
Regelmäßige Vorsorge erhöht den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse.
Das reduziert den verbleibenden Eigenanteil.
Bei einer hochwertigen Zahnzusatzversicherung wird der Rest anschließend entsprechend der tariflichen Erstattungslogik berücksichtigt.
Bereits vorhandene Kronen: Sind spätere Erneuerungen versichert?
Das ist für viele Menschen wichtiger als die erste Krone.
Eine heute intakte Krone ist nicht dasselbe wie eine bereits erneuerungsbedürftige Krone.
Wird erst Jahre nach Abschluss erstmals festgestellt, dass eine vorhandene intakte Versorgung erneuert werden muss, kann ein neuer Versicherungsfall vorliegen.
War die Erneuerung dagegen bereits vor Abschluss angeraten, sollte nicht mit einer nachträglichen Übernahme gerechnet werden.
Kronen halten nicht unbegrenzt
Gerade bei Menschen mit mehreren vorhandenen Kronen sollte deshalb langfristig gedacht werden.
Im Laufe vieler Jahre können unter anderem auftreten:
- Karies am Kronenrand,
- Materialschäden,
- Lockerungen,
- Probleme am darunterliegenden Zahn oder
- notwendige Erneuerungen.
Mehrere intakte Kronen können deshalb sogar ein gutes Argument für langfristig hochwertigen Zahnersatzschutz sein.
Praxisfall 1: 35 Jahre, keine Kronen
Hier kann ein hochwertiger 90-Prozent-Tarif ein besonders attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis besitzen.
Das unmittelbare Zahnersatzrisiko ist gering, während frühzeitig eine gute langfristige Absicherung aufgebaut wird.
Praxisfall 2: 48 Jahre, bereits vier intakte Kronen
Jetzt gewinnt 100-Prozent-Schutz an Attraktivität.
Über die kommenden Jahrzehnte können mehrere Erneuerungen relevant werden.
Gleichzeitig sollte geprüft werden, dass aktuell keine dieser Versorgungen bereits behandlungsbedürftig ist.
Praxisfall 3: Krone ist bereits angeraten
Ein normaler Neuvertrag übernimmt diese bekannte Maßnahme regelmäßig nicht rückwirkend.
Dann geht es bei einem Neuabschluss primär um andere zukünftige neue Versicherungsfälle.
Praxisfall 4: Brücke oder Implantat?
Hier sollte zuerst medizinisch entschieden werden.
Anschließend lässt sich anhand des Heil- und Kostenplans prüfen, welche Eigenanteile bei beiden Varianten entstehen und wie der bestehende Tarif leistet.
Was sollte ein guter Kronen- und Brückentarif bieten?
- mindestens 90 Prozent, wenn hoher Zahnersatzschutz gewünscht ist,
- Kronen und Teilkronen,
- Brücken,
- hochwertige Verblendungen,
- Material- und Laborkosten,
- Implantate als alternative Versorgung,
- gute GOZ-Regelung und
- ausreichende Anfangsstaffel.
FAQ: Kronen, Brücken und Zahnzusatzversicherung
Zahlt eine Zahnzusatzversicherung Kronen?
Bei guten Tarifen gehören Kronen zum versicherten Zahnersatz. Je nach Tarif sind beispielsweise 80, 90 oder 100 Prozent Gesamterstattung möglich.
Zahlt Zahnzusatz eine Keramikkrone?
Leistungsstarke Tarife können auch hochwertigen keramischen Zahnersatz absichern. Relevant bleiben Material- und Laborkosten sowie die übrigen Tarifbedingungen.
Zahlt Zahnzusatz eine Brücke?
Ja, Brücken gehören in hochwertigen Tarifen grundsätzlich zum versicherten Zahnersatz.
Sind 90 Prozent für Kronen ausreichend?
Für viele Verbraucher ja. Bei einer vollständig erstattungsfähigen Krone über 1.200 Euro entsprechen zehn Prozent beispielsweise 120 Euro Eigenanteil.
Wann sind 100 Prozent sinnvoll?
Vor allem bei hohem Sicherheitsbedürfnis oder wenn im Laufe der Jahre mehrere größere Zahnersatzmaßnahmen erwartet werden können.
Ist eine bereits vorhandene Krone mitversichert?
Vorhandener intakter Zahnersatz ist nicht automatisch ein Ausschlussgrund. Entscheidend ist, ob bei Vertragsabschluss bereits Reparatur- oder Erneuerungsbedarf bekannt beziehungsweise angeraten war.
Fazit: Kronen und Brücken sind ein echtes Langzeitrisiko
Implantate bekommen viel Aufmerksamkeit – Kronen und Brücken gehören aber genauso zu den wichtigen Kostenrisiken einer Zahnzusatzversicherung.
AXA Zahn Komfort bietet aktuell eine interessante 90-Prozent-Lösung mit sehr starken Zahnbehandlungsleistungen und GOZ-Schutz bis Faktor 5. Zahn Premium erhöht den Zahnersatzschutz auf 100 Prozent und bietet eine noch weitergehende Honorarregelung.
Wer einzelne Eigenanteile problemlos tragen kann, kann mit 90 Prozent wirtschaftlich sehr gut fahren. Bei mehreren vorhandenen Kronen oder maximalem Sicherheitswunsch wird 100 Prozent attraktiver.
Der beste Tarif ist deshalb nicht der mit der größten Werbezahl, sondern derjenige, der Kronen, Brücken, Labor, GOZ und spätere Erneuerungen als zusammenhängendes Langzeitrisiko sinnvoll abbildet.
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