Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate richtig absichern
Welche Zahnzusatzversicherung bietet den besten Schutz für Zahnersatz? Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen gehören zu den wichtigsten Gründen für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an Zahnersatz über einen befundbezogenen Festzuschuss. Wer eine höherwertige Versorgung wünscht, muss die darüber hinausgehenden Kosten selbst tragen – sofern keine Zahnzusatzversicherung einspringt.
Besonders bei Implantaten, Vollkeramikkronen oder umfangreichen Brücken können dadurch hohe Eigenanteile entstehen.
Wir erklären, was 80, 90 oder 100 Prozent Zahnersatz wirklich bedeuten, wie Festzuschuss und Bonusheft funktionieren und welche Tarifkriterien bei hochwertigem Zahnersatz entscheidend sind.
Kurzantwort: Wie viel Zahnersatz sollte eine gute Zahnzusatzversicherung zahlen?
Für hochwertigen Zahnersatz halten wir ein Gesamtleistungsniveau von mindestens etwa 80 Prozent für sinnvoll. Leistungsstarke Tarife bieten 90 oder 100 Prozent der tariflich erstattungsfähigen Kosten einschließlich einer möglichen GKV-Leistung.
Der Erstattungssatz allein reicht allerdings nicht für die Bewertung.
Ebenso wichtig sind:
- Implantate
- Knochenaufbau
- Kronen
- Brücken
- Inlays
- Prothesen
- Material- und Laborkosten
- GOZ-Regelungen
- Zahnstaffel
Was zählt eigentlich als Zahnersatz?
Zum Zahnersatz gehören unter anderem:
- Kronen
- Teilkronen
- Brücken
- Implantate und implantatgetragener Zahnersatz
- Teilprothesen
- Vollprothesen
- Inlays und Onlays je nach Tarifdefinition
- Reparaturen vorhandenen Zahnersatzes
Unsere leistungsstarken Top-Tarife erstatten einen Großteil der Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe. Überzeugen Sie sich selbst und vergleichen Sie jetzt.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Zahnersatz?
Die GKV arbeitet mit einem Festzuschuss-System.
Für einen bestimmten Zahnbefund wird eine Regelversorgung definiert.
Die Krankenkasse beteiligt sich mit einem festgelegten Betrag an dieser Versorgung.
Der Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 Prozent der festgelegten Kosten der Regelversorgung.
Bonusheft: 70 oder 75 Prozent
Wer regelmäßige Vorsorge nachweist, erhält einen höheren Festzuschuss.
Nach fünf Jahren regelmäßiger Untersuchungen steigt er auf 70 Prozent der Regelversorgung.
Nach zehn Jahren sind es 75 Prozent.
Wichtig: Diese 75 Prozent beziehen sich nicht auf die tatsächlichen Kosten eines beliebig hochwertigen Zahnersatzes.
Sie beziehen sich weiterhin auf die Kosten der festgelegten Regelversorgung.
Beispiel: hochwertige Krone
Angenommen, für einen Befund ist eine einfache metallische Krone als Regelversorgung vorgesehen.
Der Patient möchte jedoch eine hochwertige vollkeramische Krone.
Die Krankenkasse zahlt ihren Festzuschuss.
Die Mehrkosten der hochwertigen Versorgung trägt der Patient ohne Zusatzversicherung selbst.
Was bedeutet Regelversorgung?
Die Regelversorgung ist die gesetzlich vorgesehene Standardversorgung für einen bestimmten Zahnbefund.
Sie ist medizinisch nicht automatisch schlecht oder minderwertig.
Viele Patienten möchten aber aus ästhetischen, funktionellen oder persönlichen Gründen eine höherwertige Versorgung.
Gleichartige Versorgung
Eine gleichartige Versorgung enthält die Regelversorgung, ergänzt sie aber um zusätzliche Leistungen.
Ein typisches Beispiel ist eine Krone oder Brücke mit einer aufwendigeren keramischen Verblendung.
Andersartige Versorgung
Bei einer andersartigen Versorgung wird eine andere Therapie gewählt als die vorgesehene Regelversorgung.
Ein klassisches Beispiel ist ein Implantat anstelle einer Brücke.
Der GKV-Festzuschuss bleibt grundsätzlich erhalten, die darüber hinausgehende Versorgung wird privat abgerechnet.
90 Prozent Zahnersatz – ist das ausreichend?
Für viele Verbraucher ja.
Bei 4.000 Euro erstattungsfähigen Gesamtkosten verbleiben bei 90 Prozent Schutz rechnerisch 400 Euro Eigenanteil.
Bei 8.000 Euro sind es 800 Euro.
Wer solche Eigenanteile problemlos aus Rücklagen tragen kann, kann mit einem hochwertigen 90-Prozent-Tarif ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis erreichen.
Wann sind 100 Prozent sinnvoll?
100-Prozent-Tarife sind besonders für Menschen interessant, die möglichst geringe Eigenanteile wünschen.
Je höher die Zahnersatzrechnung, desto größer wird der absolute Unterschied zu 90 Prozent.
Bei 15.000 Euro vollständig erstattungsfähigen Kosten entsprechen zehn Prozent bereits 1.500 Euro.
Aber: 100 Prozent bedeutet nicht zwangsläufig jede Rechnung komplett bezahlt
Das ist wichtig.
Der Tarif erstattet grundsätzlich 100 Prozent der nach seinen Bedingungen erstattungsfähigen Kosten.
Begrenzungen können beispielsweise entstehen durch:
- Zahnstaffeln
- GOZ-Höchstgrenzen
- Material- und Laborkostenverzeichnisse
- nicht versicherte Leistungen
- fehlende GKV-Vorleistung
Allianz MeinZahnschutz: 75, 90 oder 100 Prozent
Die Allianz bietet unterschiedliche Leistungsniveaus.
Dadurch kann der Versicherte selbst entscheiden, wie viel Eigenanteil er bei hochwertigem Zahnersatz langfristig übernehmen möchte.
MeinZahnschutz 100 kann im tariflichen Rahmen bis zu 100 Prozent für Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen und Inlays erreichen.
Barmenia Mehr Zahn 100
Barmenia Mehr Zahn 100 ist eine weitere leistungsstarke Option für Menschen, die besonders hohen Zahnersatzschutz suchen.
Der Versicherer nennt 100 Prozent Leistung bei Zahnersatz, Implantaten und Inlays im tariflichen Rahmen.
Damit sollte der Tarif bei einem Vergleich von Premium-Zahnersatzschutz ebenfalls berücksichtigt werden.
Kronen
Kronen gehören zu den häufigsten Formen von Zahnersatz.
Ist ein Zahn stark geschädigt, kann er mit einer Krone stabilisiert und funktionell wiederhergestellt werden.
Material und Ausführung beeinflussen die Kosten erheblich.
Eine hochwertige Vollkeramikkrone kann deutlich teurer sein als die jeweilige Regelversorgung.
Brücken
Mit einer Brücke können ein oder mehrere fehlende Zähne ersetzt werden.
Klassischerweise werden dafür Nachbarzähne als Pfeiler genutzt.
Auch hier können Material, Verblendung und Zahnarzthonorar den Eigenanteil deutlich erhöhen.
Implantate
Implantate ersetzen die natürliche Zahnwurzel und tragen anschließend den Zahnersatz.
Sie gehören nicht zur normalen GKV-Regelversorgung und können besonders hohe private Kosten verursachen.
Ein guter Zahnersatztarif sollte deshalb Implantate einschließlich notwendiger Begleitleistungen sinnvoll absichern.
Knochenaufbau
Ist nicht genügend Knochensubstanz vorhanden, kann vor einer Implantation ein Knochenaufbau notwendig sein.
Wer Implantate versichern möchte, sollte deshalb darauf achten, dass entsprechende chirurgische Maßnahmen tariflich berücksichtigt werden.
Prothesen
Teil- und Vollprothesen gehören ebenfalls zum Zahnersatz.
Auch bei herausnehmbarem Zahnersatz können private Mehrkosten entstehen, etwa durch hochwertigere Konstruktionen oder Materialien.
Inlays
Inlays werden tariflich häufig dem Zahnersatz zugeordnet.
Hochwertige Keramik- oder Goldinlays können erhebliche Mehrkosten gegenüber einer einfachen Füllung verursachen.
Ein guter Tarif sollte deshalb auch diesen Bereich ausreichend abdecken.
Reparatur bestehenden Zahnersatzes
Versicherungsschutz sollte nicht nur die erstmalige Herstellung betrachten.
Auch Reparaturen oder medizinisch notwendige Erneuerungen bestehender Kronen, Brücken oder anderer Versorgungen können langfristig relevant werden.
Zahnstaffel: besonders wichtig in den ersten Jahren
Viele Zahnzusatzversicherungen begrenzen ihre Leistungen zu Beginn.
Ein Tarif kann langfristig 100 Prozent Zahnersatz erstatten, im ersten Jahr aber beispielsweise nur 1.000 oder 1.500 Euro zur Verfügung stellen.
Wer früh nach Vertragsabschluss unerwartet Zahnersatz benötigt, kann dadurch trotz eines leistungsstarken Tarifs einen höheren Eigenanteil haben.
Wie lang sollte eine Zahnstaffel sein?
Je kürzer und höher die Anfangsbegrenzungen, desto besser.
Gleichzeitig sollte die langfristige Tarifqualität wichtiger bleiben als ein einzelnes erstes Versicherungsjahr.
Ein Vertrag kann mehrere Jahrzehnte bestehen.
Heil- und Kostenplan vor Behandlung prüfen
Bei umfangreichem Zahnersatz sollten Patienten einen Heil- und Kostenplan erhalten.
Dort werden Befund, geplante Versorgung und erwartete Kosten dargestellt.
Bei einer privaten Zusatzversicherung ist es bei größeren Rechnungen sinnvoll, die geplante Versorgung vor Behandlungsbeginn beim Versicherer einzureichen.
Zweitmeinung bei teurem Zahnersatz
Zahnersatzplanungen können sich preislich erheblich unterscheiden.
Gerade bei hohen Rechnungen kann es sinnvoll sein, eine zweite fachliche Einschätzung beziehungsweise einen weiteren Heil- und Kostenplan einzuholen.
GOZ bei hochwertigem Zahnersatz
Private Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet.
Ein höherer Gebührenfaktor kann den Eigenanteil beeinflussen, wenn der Tarif nur bis zu bestimmten Sätzen leistet.
Deshalb sollte die GOZ-Regelung im Vergleich berücksichtigt werden.
Material- und Laborkosten
Das Dentallabor kann einen erheblichen Teil der Zahnersatzrechnung ausmachen.
Gerade bei hochwertigen Keramikarbeiten oder umfangreicher Implantatprothetik können diese Kosten relevant sein.
Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte deshalb keine unnötig engen Laborgrenzen besitzen.
Bereits angeratener Zahnersatz
Wer bereits weiß, dass eine Krone, Brücke oder ein Implantat notwendig ist, sollte nicht davon ausgehen, diese bekannte Behandlung noch über einen normalen Neuvertrag absichern zu können.
Eine Zahnzusatzversicherung sollte idealerweise abgeschlossen werden, bevor der konkrete Behandlungsbedarf festgestellt wurde.
Fehlende Zähne
Auch Zahnlücken beeinflussen die Tarifwahl.
Manche Versicherer akzeptieren fehlende Zähne, andere verlangen Zuschläge oder schließen die spätere Versorgung der bestehenden Lücke aus.
Deshalb sollte der eigene Zahnstatus immer in den Vergleich einbezogen werden.
FAQ Zahnzusatzversicherung Zahnersatz
Wie viel zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz?
Der GKV-Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 Prozent der festgelegten Kosten der Regelversorgung und steigt bei regelmäßig geführtem Bonusheft auf 70 beziehungsweise 75 Prozent.
Zahlt die Krankenkasse 75 Prozent meiner Implantatrechnung?
Nein. Der Bonus-Prozentsatz bezieht sich auf die Kosten der jeweiligen Regelversorgung, nicht auf die gesamte Rechnung einer frei gewählten hochwertigen Versorgung.
Was ist besser: 90 oder 100 Prozent Zahnersatz?
100 Prozent bieten höhere Kostensicherheit. 90 Prozent können wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn ein begrenzter Eigenanteil problemlos selbst getragen werden kann.
Sind Implantate Zahnersatz?
Ja. Bei einem guten Zahnersatztarif sollten Implantation und der darauf sitzende Zahnersatz sowie möglichst notwendiger Knochenaufbau berücksichtigt werden.
Ist Zahnersatz versicherbar, wenn er schon geplant ist?
Bereits vor Vertragsabschluss bekannte oder angeratene Behandlungen werden von klassischen Zahnzusatzversicherungen in der Regel nicht nachträglich versichert.
Sind bestehende Kronen ein Problem?
Nicht automatisch. Entscheidend sind die konkreten Gesundheitsfragen und ob bereits eine Reparatur oder Erneuerung angeraten wurde.
Die wichtigsten Kriterien für Zahnersatz
- 90 oder 100 Prozent Gesamterstattung
- Implantate
- Knochenaufbau
- Kronen und Brücken
- Inlays
- Prothesen
- Zahnstaffel
- Material- und Laborkosten
- GOZ
- fehlende Zähne und Gesundheitsfragen
Fazit: Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz
Eine gute Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz sollte nicht ausschließlich anhand einer großen Prozentzahl ausgewählt werden.
90 oder 100 Prozent sind wichtig. Entscheidend ist aber, auf welche Kosten sich dieser Prozentsatz tatsächlich bezieht und welche tariflichen Grenzen bestehen.
Implantate, Knochenaufbau, hochwertige Kronen, Brücken, Material- und Laborkosten sowie die Zahnstaffel gehören deshalb zwingend in einen guten Vergleich.
Wer kleinere Eigenanteile selbst tragen kann, kann mit einem sehr guten 90-Prozent-Tarif wirtschaftlich gut fahren. Wer möglichst vollständige Kostensicherheit möchte, sollte leistungsstarke 100-Prozent-Tarife prüfen.
Die beste Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz ist letztlich der Tarif, der eine hochwertige Versorgung ermöglicht, ohne dass wichtige Kostenbestandteile erst im Leistungsfall überraschend ausgeschlossen oder begrenzt werden.
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