Zahnzusatzversicherung DKV KDTK85 + KDBP
In der Tarifbeschreibung der Zahnzusatzversicherung DKV KDTK85 + KDBP haben wir die Details des Tarifs übersichtlich für Sie dargestellt. Überzeugen Sie sich von der hohen Qualität unserer Tarife und berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Top-Tarif.
Zahnersatz DKV KDTK85 + KDBP
Erstattungshöhe
Sie bekommen 85% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Davon wird die GKV-Pflichtleistung abgezogen. Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige Behandlungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Der Tarif erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOZ.
Inlays
Sie bekommen 85% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Davon wird die GKV-Pflichtleistung abgezogen.Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige Behandlungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Der Tarif erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOZ.
Implantate
Sie bekommen 85% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Davon wird die Pflichtleistung der GKV abgezogen. Zu den implantologischen Leistungen gehören auch chirurgische Leistungen (z.B. für Aufbau des Kieferknochens) sowie Vor- und Nachbehandlungen. Der Tarif beschränkt die Anzahl der Implantate nicht.
Höchstgrenzen
Während der ersten 3 Versicherungsjahre gelten folgende Höchstgrenzen für die Erstattung: im ersten Versicherungsjahr 500 EUR, in den ersten beiden Versicherungsjahren insgesamt 1000 EUR und in den ersten 3 Versicherungsjahren insgesamt 1500 EUR. Danach gibt es keine Höchstgrenzen mehr. Für unfallbedingte Zahnersatzmaßnahmen gelten keine Höchstgrenzen.
Finden Sie heraus, ob der Tarif KDTK85 + KDBP für Sie der beste ist. Vergleichen Sie hier unsere Top-Tarife.
Zahnbehandlung DKV KDTK85 + KDBP
Erstattungshöhe
Sie bekommen 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für Wurzel- und Parodontitisbehandlungen, für die keine Leistungspflicht der GKV besteht und für Zusatzleistungen. Für Kunststoffüllungen werden 100% inkl. GKV-Leistungen übernommen.
Höchstgrenzen
keine
Zahnvorsorge DKV KDTK85 + KDBP
Professionelle Zahnreinigung
Die erstattungsfähigen Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung werden zu 100%, max. 300 EUR pro Jahr übernommen.
Kieferorthopädie DKV KDTK85 + KDBP
Kieferorthopädie für Kinder (KfO)
Der Tarif ersetzt bei KIG 1 bis 5 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen max. 3000 EUR je Versicherungsfall, sofern die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde.
Kieferorthopädie für Erwachsene (KfO)
nicht versichert
Sonstige Leistungen DKV KDTK85 + KDBP
Wartezeit
Für Zahnvorsorge gibt es keine Wartezeit. Für Zahnbehandlung, Zahnersatzmaßnahmen und Kieferorthopädie beträgt die Wartezeit 6 Monate.
Fehlende Zähne
Der Versicherer verlangt pro fehlendem Zahn derzeit 4 EUR Zusatzbeitrag. Es können höchstens 3 fehlende Zähne mitversichert werden, wenn die Behandlung vor Vertragsabschluss weder geplant noch von einem Zahnarzt angeraten worden ist.
Preisverzeichnis für Material- und Labor
Den Tarifen liegt kein Preis-/Leistungsverzeichnis für Laborleistungen zugrunde.
Alterungsrückstellungen
Bei diesem Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.Für den Tarifteil KDTK85 zahlt man ab Vollendung des 19. Lebensjahres alle 10 Jahre den für die neue Altersgruppe höheren Beitrag.
Zusatzleistungen
Bei zahnaufhellenden Maßnahmen (Bleaching) werden die erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100% bis max. 300 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet, sofern das 18. Lebensjahr vollendet ist und die Maßnahme unter Aufsicht eines Zahnarztes durchgeführt wird.
Sonstige Besonderheiten
Lehnt die GKV ihre Pflichtleistung ab, z.B. weil ein Privatzahnarzt aufgesucht wurde, dann werden für Zahnersatz die erstattungsfähigen Aufwendungen zu 50% übernommen. Die Ablehnung der GKV muss nachgewiesen werden.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie unter AVB_KDTK85_KDBP.
Häufige Fragen zum Tarif DKV KDTK85 + KDBP
Die Antworten zu den häufigsten Fragen zum Tarif DKV KDTK85 + KDBP finden Sie unter FAQ DKV KDTK85 + KDBP.
...oder für später einen Beratungstermin buchen!
Verwandte Themen zu diesem Artikel
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann könnten folgende Empfehlungen für Sie auch von Interesse sein.
Deutsche Krankenversicherung (DKV)
Hier finden Sie alle Themen rund um die Deutsche Krankenversicherung (DKV).
- Häufige Fragen zum Zahnzusatztarif DKV KDTP100+KDBP
- Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung DKV KDTK85+KDBP
- Tarifbeschreibung Zahnzusatztarif DKV KDTP100+KDBP
Wechsel der Zahnzusatzversicherung
Am deutschen Markt gibt es eine große Bandbreite an Zahnzusatzversicherungen. Leider gibt es viele Versicherungen, die Ihnen im Leistungsfall wenig helfen. Wenn Sie bei einer Gesamtrechnung von 5.000,- Euro einen Eigenanteil von 2.500,- Euro haben, ist der Ärger schnell groß. Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Zahnzusatzversicherung sind, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Wir beraten Sie gern und bieten Ihnen leistungsstarke Alternativen an.
- Wechsel der Zahnzusatzversicherung: Das ist zu beachten
- Sind Sie unzufrieden mit ihrer Zahnzusatzversicherung?
Kieferorthopädie bei Kindern
Heutzutage ist es normal, dass Kinder eine Zahnspange tragen. Vielen Eltern ist es wichtig, dass Ihre Kinder schöne und gesunde Zähne haben. Leider sind die Behandlungskosten sehr hoch. Gute Zahnzusatzversicherungen für Kinder tragen die Kosten für die Kieferorthopädie, damit auch Sie Ihr Lächeln nicht verlieren.
- Zahnerhalt und Kieferorthopädie spielen bei Stiftung Warentest keine Rolle
- Kieferorthopädie (KfO) - gerade für Kinder wichtig
- Zahnzusatzversicherung: Zahnspangen können teuer werden
- Kieferorthopädie: Zahnzusatzversicherungen für Kinder
- Aligner - Unsichtbare, herausnehmbare Zahnschienen
- Brackets - Plättchen gegen Zahnfehlstellungen
- Retainer
Zurück zur Startseite: Vergleichsportal für Zahnzusatzversicherungen.