ERGO Kieferorthopädie Sofortschutz im Test: Zahnspange sogar bei laufender Behandlung versichern
Die Zahnspange ist bereits angeraten oder die kieferorthopädische Behandlung des Kindes hat sogar schon begonnen? Genau für diese ungewöhnliche Situation wurde ERGO Kieferorthopädie Sofort entwickelt.
Während klassische Zahnzusatzversicherungen bereits bekannte, angeratene oder begonnene kieferorthopädische Behandlungen normalerweise ausschließen, kann ERGO Kieferorthopädie Sofort auch dann noch abgeschlossen werden, wenn der Kieferorthopäde den Behandlungsbedarf bereits festgestellt hat.
Ab Vertragsbeginn werden die zukünftigen Kosten der noch verbleibenden Behandlung im tariflichen Umfang berücksichtigt.
Bei einer KFO-Behandlung mit Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt ERGO grundsätzlich 50 Prozent der privaten Mehr- und Zusatzkosten. Wurde während der ersten vier Versicherungsjahre keine kieferorthopädische Behandlung begonnen, erhöht sich der Erstattungssatz auf 75 Prozent.
Bei kieferorthopädischen Behandlungen ohne GKV-Leistung stehen 250 Euro pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Der Tarif ist dabei überraschend viel mehr als eine reine Zahnspangenversicherung: Zahnersatz, Implantate, Zahnbehandlung, professionelle Zahnreinigung und Schmerzausschaltung sind ebenfalls versichert.
ERGO Kieferorthopädie Sofort kurz zusammengefasst
Die Kurzantwort: ERGO Kieferorthopädie Sofort ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche, die ausdrücklich auch bei bereits angeratener oder laufender kieferorthopädischer Behandlung abgeschlossen werden kann.
Bei GKV-leistungspflichtiger Kieferorthopädie übernimmt ERGO grundsätzlich 50 Prozent der privaten Mehr- und Zusatzkosten.
Beginnt in den ersten vier Versicherungsjahren keine KFO-Behandlung, erhöht sich die Leistung auf 75 Prozent.
Ohne GKV-Leistung stehen 250 Euro pro Versicherungsjahr für Kieferorthopädie zur Verfügung.
Für die KFO-Leistung gibt es keine klassische Zahnstaffel.
Zusätzlich sind unter anderem Zahnersatz, Implantate, hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontalbehandlungen, professionelle Zahnreinigung und Schmerzausschaltung versichert.
Eine Wartezeit gibt es nicht.
Was macht ERGO Kieferorthopädie Sofort besonders?
Der wichtigste Punkt steckt bereits im Namen: Sofortschutz.
Bei vielen Zahnzusatzversicherungen muss ein Vertrag abgeschlossen werden, bevor der Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Fehlstellung diagnostiziert und eine Behandlung anrät.
Ist die Behandlung bereits angeraten oder begonnen, ist es für einen klassischen KFO-Tarif normalerweise zu spät.
ERGO geht beim Kieferorthopädie Sofortschutz bewusst einen anderen Weg.
Auch eine bei Vertragsabschluss bereits angeratene oder laufende kieferorthopädische Behandlung ist für die ab Vertragsbeginn noch verbleibenden Behandlungskosten versichert.
Genau das ist aus unserer Sicht der entscheidende Mehrwert dieses Tarifs.
Unsere leistungsstarken Top-Tarife erstatten einen Großteil der Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe. Überzeugen Sie sich selbst und vergleichen Sie jetzt.
Kann man eine bereits begonnene Zahnspange noch versichern?
Ja – genau dafür ist ERGO Kieferorthopädie Sofort vorgesehen.
Die Behandlung darf bei Vertragsabschluss bereits angeraten sein oder sogar laufen.
ERGO beteiligt sich dann ab Vertragsbeginn an den künftig entstehenden erstattungsfähigen Kosten der restlichen Behandlung.
Bereits vor Versicherungsbeginn bezahlte Kosten werden dadurch natürlich nicht rückwirkend erstattet.
Beispiel: Die Zahnspange läuft bereits
Ein elfjähriges Kind befindet sich bereits beim Kieferorthopäden in Behandlung.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die medizinisch notwendige Standardbehandlung, der Kieferorthopäde empfiehlt jedoch zusätzliche private Leistungen – beispielsweise hochwertigere Brackets, spezielle Bögen oder zusätzliche diagnostische Leistungen.
Ein klassischer Zahnzusatztarif würde eine bereits begonnene Behandlung normalerweise ausschließen.
ERGO Kieferorthopädie Sofort kann dagegen ab Vertragsbeginn grundsätzlich 50 Prozent der versicherten privaten Mehrkosten der restlichen Behandlung übernehmen.
Was zahlt ERGO bei KIG 3 bis 5?
Bei KIG 3 bis 5 liegt eine stärkere Zahn- oder Kieferfehlstellung vor, sodass die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich Leistungen für die medizinisch notwendige Standardbehandlung vorsieht.
Private Zusatzleistungen können dennoch erhebliche Kosten verursachen.
ERGO übernimmt grundsätzlich 50 Prozent der privaten Mehr- und Zusatzleistungen nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn die KFO-Behandlung beim Abschluss bereits angeraten war oder bereits lief.
Wann erhöht sich die KFO-Leistung auf 75 Prozent?
Wer den Vertrag frühzeitig abschließt und während der ersten vier Versicherungsjahre keine kieferorthopädische Behandlung beginnt, wird tariflich besser gestellt.
In diesem Fall steigt die Erstattung für private Mehr- und Zusatzleistungen bei entsprechender GKV-Vorleistung von 50 auf 75 Prozent.
Das Konzept ist nachvollziehbar: Wer den Tarif abschließt, bevor ein konkreter Behandlungsfall entsteht, erhält langfristig den höheren Erstattungssatz.
50 oder 75 Prozent – was gilt bei sofortiger Behandlung?
Ist bei Vertragsbeginn bereits bekannt, dass eine KFO-Behandlung notwendig ist oder läuft sie sogar schon, gilt grundsätzlich die Sofortleistung von 50 Prozent der versicherten privaten Mehr- und Zusatzkosten nach GKV-Vorleistung.
Die 75-Prozent-Leistung ist dagegen für Versicherte vorgesehen, die innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre keine KFO-Behandlung beginnen.
Für Eltern mit bereits laufender Zahnspangenbehandlung sollte deshalb mit 50 Prozent kalkuliert werden und nicht mit 75 Prozent.
KIG 1 und 2: Was zahlt ERGO ohne Leistung der Krankenkasse?
Bei KIG 1 und 2 handelt es sich um leichtere Zahn- und Kieferfehlstellungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hierfür normalerweise keine reguläre kieferorthopädische Behandlung.
ERGO sieht in diesem Fall eine eigene tarifliche Leistung vor:
Ohne GKV-Vorleistung stehen 250 Euro pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Auch hier können bereits bei Vertragsabschluss angeratene oder laufende Maßnahmen für die zukünftigen Kosten versichert sein.
Sind 250 Euro pro Jahr viel?
Bei einer vollständig privat zu bezahlenden mehrjährigen KFO-Behandlung sind 250 Euro jährlich keine Vollkostenabsicherung.
Bei drei Behandlungsjahren wären beispielsweise insgesamt bis zu 750 Euro möglich, sofern die jeweiligen tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Leistung sollte deshalb realistisch als Zuschuss und nicht als vollständige Absicherung einer umfangreichen KIG-1- oder KIG-2-Behandlung verstanden werden.
Keine Leistungsstaffel bei Kieferorthopädie
Eine besonders wichtige Eigenschaft des Soforttarifs ist, dass die normale Leistungsstaffel ausdrücklich nicht für Kieferorthopädie gilt.
Das ist logisch und notwendig, weil der Tarif gerade auch für bereits bestehende Behandlungsfälle konzipiert wurde.
Die KFO-Leistung kann deshalb ab Vertragsbeginn nach den vereinbarten Erstattungssätzen beziehungsweise Jahresbeträgen genutzt werden.
Welche Zahnspangen und KFO-Mehrleistungen können versichert sein?
Der Tarif beschränkt sich nicht ausschließlich auf eine einfache Standard-Zahnspange.
Zum tariflichen Leistungsspektrum können unter anderem gehören:
- Mini-Brackets
- Kunststoffbrackets
- Keramikbrackets
- transparente Aligner beziehungsweise unsichtbare Zahnspangen
- farblose Bögen
- Lingualtechnik
- festsitzende Retainer
- kieferorthopädische Funktionsanalyse
Gerade private Mehrleistungen bei einer gesetzlich finanzierten Standardbehandlung sind einer der wichtigsten Anwendungsbereiche des Tarifs.
Zahlt ERGO Invisalign beziehungsweise Aligner?
Transparente herausnehmbare Schienen beziehungsweise Aligner gehören grundsätzlich zu den im Tarif berücksichtigungsfähigen kieferorthopädischen Maßnahmen.
Ob und in welcher Höhe im konkreten Fall geleistet wird, hängt vom Behandlungsplan, der medizinischen beziehungsweise tariflichen Erstattungsfähigkeit und einer möglichen GKV-Vorleistung ab.
Keramikbrackets und unsichtbare Zahnspangen
Auch ästhetisch hochwertigere Bracket-Systeme können berücksichtigt werden.
Das ist relevant, weil die gesetzliche Krankenversicherung bei KIG 3 bis 5 grundsätzlich nur die medizinisch notwendige Standardversorgung finanziert.
Mehr Komfort, ästhetisch unauffälligere Materialien oder bestimmte moderne Techniken können private Mehrkosten verursachen.
Lingualtechnik
Sogar die Lingualtechnik ist im Leistungskatalog aufgeführt.
Dabei werden die Brackets auf der Innenseite der Zähne befestigt und sind von außen kaum sichtbar.
Diese Technik kann deutlich teurer als eine klassische feste Zahnspange sein.
Retainer
Auch festsitzende Retainer werden berücksichtigt.
Nach einer erfolgreichen Zahnkorrektur halten sie die Zähne langfristig in ihrer neuen Position und können damit einen wichtigen Bestandteil der Nachbehandlung darstellen.
Heil- und Kostenplan bei KFO erforderlich
Bei Kieferorthopädie sollte ein wichtiger organisatorischer Punkt beachtet werden.
Für die Leistungsprüfung ist der kieferorthopädische Heil- und Kostenplan zusammen mit der Leistungszusage beziehungsweise dem Ablehnungsbescheid der gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen.
Gerade bei einer bereits laufenden Behandlung sollte deshalb sauber dokumentiert werden, welche Kosten erst nach Beginn des ERGO-Vertrags entstehen.
Der Tarif bietet viel mehr als Kieferorthopädie
Der Produktname kann leicht den Eindruck vermitteln, dass ausschließlich Zahnspangen versichert wären.
Das stimmt nicht.
Kieferorthopädie Sofort ist gleichzeitig eine umfangreiche Zahnzusatzversicherung für das Kind.
Zusätzlich zur KFO sind unter anderem Zahnbehandlung, Zahnersatz, Implantate, Prophylaxe und Schmerzausschaltung enthalten.
100 Prozent Zahnersatz
Für zukünftige, bei Vertragsabschluss noch nicht angeratene Zahnersatzmaßnahmen sieht der Tarif grundsätzlich 100 Prozent einschließlich der GKV-Vorleistung vor.
Versichert sind beispielsweise:
- Kronen
- Brücken
- Prothesen
- implantatgetragener Zahnersatz
- Implantate
- Verblendungen
- Reparaturen
- Provisorien
- Aufbissbehelfe und Schienen
- Funktionsanalyse und Funktionstherapie
- Material- und Laborkosten im tariflichen Rahmen
Das ist ein wichtiger Unterschied zur Kieferorthopädie: Bereits laufende KFO kann mitversichert sein, bereits vor Abschluss angeratener Zahnersatz dagegen nicht.
Implantate zu 100 Prozent
Auch Implantate gehören zum Zahnersatzschutz.
Das ist bei Kindern und Jugendlichen zwar wesentlich seltener erforderlich als im Erwachsenenalter, kann beispielsweise nach einem Unfall aber relevant werden.
Knochenaufbau
Medizinisch notwendiger Knochenaufbau im Rahmen einer Implantatversorgung ist ebenfalls mitversichert.
Keine Veneers
Keramikblendschalen beziehungsweise Veneers gehören nach dem vorliegenden Leistungsvergleich dagegen nicht zum Leistungsumfang.
Keine GOZ-Erstattung oberhalb des Höchstsatzes
Eine Erstattung oberhalb des 3,5-fachen Höchstsatzes der Gebührenordnung für Zahnärzte ist nicht vorgesehen.
Für normale Kinder- und Jugendbehandlungen dürfte diese Begrenzung häufig keine praktische Rolle spielen.
Bei individuellen Honorarvereinbarungen oberhalb des GOZ-Höchstsatzes können jedoch Eigenanteile entstehen.
35 Prozent Abzug ohne GKV-Leistung bei Zahnersatz
Auch die bereits aus anderen ERGO-Tarifen bekannte Regelung gilt beim Zahnersatz.
Wird eine eigentlich mögliche GKV-Leistung für eine Zahnersatzmaßnahme nicht erbracht oder nicht in Anspruch genommen, werden pauschal 35 Prozent der erstattungsfähigen Kosten als fiktive GKV-Vorleistung angesetzt.
Das kann beispielsweise bei einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder bestimmten Auslandsbehandlungen relevant sein.
100 Prozent Zahnbehandlung
Auch beim Zahnerhalt ist der Tarif stark.
ERGO übernimmt grundsätzlich 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten einschließlich einer möglichen GKV-Leistung.
Dazu gehören unter anderem:
- hochwertige Kunststofffüllungen
- Inlays
- Wurzelbehandlungen
- Parodontalbehandlungen
- Aufbiss- und Knirscherschienen
- weitere tariflich versicherte Zahnerhaltungsmaßnahmen
Wurzelbehandlung
Auch Wurzelbehandlungen sind versichert.
Gerade bei einem jungen Menschen ist der langfristige Erhalt eines natürlichen Zahns besonders wichtig.
Parodontalbehandlung
Parodontalbehandlungen werden ebenfalls grundsätzlich zum 100-Prozent-Niveau abgesichert.
Professionelle Zahnreinigung zu 100 Prozent
Der KFO-Sofortschutz enthält auch Zahnprophylaxe.
Individualprophylaxe einschließlich professioneller Zahnreinigung wird grundsätzlich zu 100 Prozent abgesichert.
Gerade bei Kindern mit fester Zahnspange ist professionelle Prophylaxe sinnvoll, weil Brackets und Drähte die tägliche Zahnpflege erheblich erschweren können.
Fluoridierung und Fissurenversiegelung
Auch Maßnahmen zur Zahnschmelzhärtung beziehungsweise Fissurenversiegelung können im Rahmen der Prophylaxe berücksichtigt werden.
Damit kombiniert der Tarif Korrektur einer Fehlstellung mit Maßnahmen zum langfristigen Zahnerhalt.
100 Prozent Schmerzausschaltung
Für Kinder kann die Art der Behandlung mindestens ebenso wichtig sein wie die reine Zahnarztrechnung.
ERGO berücksichtigt deshalb auch Maßnahmen zur Schmerzausschaltung beziehungsweise Schmerztherapie im Zusammenhang mit medizinisch notwendiger zahnärztlicher, kieferorthopädischer oder kieferchirurgischer Behandlung.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Vollnarkose
- Sedierung
- Akupunktur
- Hypnose
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden grundsätzlich zu 100 Prozent einschließlich möglicher GKV-Leistungen berücksichtigt.
Kein Bleaching
Eine Leistung für kosmetisches Zahn-Bleaching ist nicht vorgesehen.
Bei einem Kinder- und Jugendtarif mit Schwerpunkt Kieferorthopädie halten wir diese Einschränkung allerdings für praktisch wenig relevant.
Leistungsstaffel für Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe
Die Besonderheit des Tarifs besteht darin, dass die KFO-Leistung nicht unter diese Staffel fällt.
Für Zahnersatz, Zahnerhalt, Zahnprophylaxe und Schmerzausschaltung gelten dagegen insgesamt:
- 1. Versicherungsjahr: maximal 500 Euro
- 1. bis 2. Versicherungsjahr: zusammen maximal 1.000 Euro
- 1. bis 3. Versicherungsjahr: zusammen maximal 1.500 Euro
- 1. bis 4. Versicherungsjahr: zusammen maximal 2.000 Euro
- danach keine entsprechende allgemeine Anfangsbegrenzung
Bei einem Unfall entfallen diese Begrenzungen.
Ist die Staffel niedrig?
Für Zahnersatz ist 500 Euro im ersten Jahr vergleichsweise niedrig.
Bei Kindern ist großer Zahnersatz allerdings wesentlich seltener als im Erwachsenenalter.
Viel wichtiger für die Zielgruppe ist, dass ausgerechnet die Kieferorthopädie nicht unter diese Staffel fällt.
Kann man den Tarif ohne Gesundheitsfragen abschließen?
Die Annahme ist ungewöhnlich unkompliziert.
Der Tarif kann auch bei bereits laufender Kieferorthopädie abgeschlossen werden.
Bereits fehlende Zähne verhindern einen Abschluss ebenfalls nicht automatisch.
Die bereits vorhandenen Zahnlücken selbst sind für deren spätere Zahnersatzversorgung allerdings nicht mitversichert.
Fehlende Zähne
Nach dem aktuellen Tarifvergleich gibt es keine feste Annahmegrenze für die Anzahl bereits fehlender Zähne.
Auch ein Zuschlag je fehlendem Zahn wird nicht erhoben.
Für Zähne, die bei Vertragsschluss bereits fehlen und noch nicht dauerhaft ersetzt sind, besteht bei späteren Zahnersatzmaßnahmen jedoch kein Versicherungsschutz.
Bis zu welchem Alter kann ERGO Kieferorthopädie Sofort abgeschlossen werden?
Der Tarif kann für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre abgeschlossen werden.
Entscheidend für die kieferorthopädische Leistung ist, dass der Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres liegt.
Was passiert mit 21 Jahren?
Der Tarif ist bewusst als Kinder- und Jugendprodukt konstruiert.
Der Vertrag endet zum Monatsende, in dem die versicherte Person das 21. Lebensjahr vollendet.
Das gilt nach den Tarifinformationen sogar dann, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein laufender Leistungsfall besteht.
Umstellungsoption mit 21 Jahren
Das Vertragsende bedeutet allerdings nicht, dass anschließend komplett neuer Versicherungsschutz ohne Anschlussmöglichkeit gesucht werden muss.
Mit Beendigung des KFO-Soforttarifs besteht eine Umstellungsoption in andere zu diesem Zeitpunkt verkaufsoffene ERGO-Zahntarife, sofern dort Versicherungsfähigkeit besteht.
Die vorherige Versicherungszeit kann dabei berücksichtigt werden.
Hat bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine kieferorthopädische Behandlung stattgefunden, kann eine entsprechende Umstellung bereits früher möglich sein.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre.
Das sollte insbesondere berücksichtigt werden, wenn ein Vertrag gezielt während einer bereits laufenden Behandlung abgeschlossen wird.
Beiträge ERGO Kieferorthopädie Sofort
Nach dem aktuellen Tarifvergleich gelten folgende Monatsbeiträge:
- 0 bis 10 Jahre: 12,70 Euro
- 11 bis 17 Jahre: 24,90 Euro
Alterungsrückstellungen werden nicht gebildet.
Preis-Leistungs-Verhältnis
Die Bewertung des Preis-Leistungs-Verhältnisses hängt bei diesem Produkt stärker von der konkreten Situation ab als bei einer normalen Zahnzusatzversicherung.
Für ein fünfjähriges Kind ohne bekannten KFO-Bedarf kostet der Tarif 12,70 Euro monatlich. Dafür erhält es nicht nur KFO-Schutz, sondern auch Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe und Schmerzausschaltung.
Für einen 13- oder 14-Jährigen mit bereits laufender kieferorthopädischer Behandlung beträgt der Beitrag 24,90 Euro monatlich beziehungsweise 298,80 Euro pro Jahr.
Hier ist der entscheidende Vorteil nicht der niedrige Beitrag, sondern überhaupt noch Versicherungsschutz für eine bereits bekannte Behandlung erhalten zu können.
Wie viel kann sich der Tarif bei laufender Zahnspange lohnen?
Ein einfaches Beispiel verdeutlicht die Größenordnung:
Entstehen nach Vertragsabschluss noch 2.000 Euro versicherte private Mehrkosten, kann eine 50-prozentige Tarifleistung theoretisch 1.000 Euro ausmachen.
Dem stehen bei einem 11- bis 17-Jährigen 24,90 Euro Monatsbeitrag gegenüber.
Ob sich der Vertrag individuell finanziell rechnet, hängt selbstverständlich von der noch verbleibenden Behandlungsdauer, den erstattungsfähigen privaten Mehrkosten und den Versicherungsbedingungen ab.
Aber gerade bei einer bereits laufenden mehrjährigen Behandlung kann der Sofortschutz wirtschaftlich wesentlich interessanter sein als ein normaler Tarif, der überhaupt nicht mehr leistet.
ERGO nennt selbst ein konkretes Kostenbeispiel
ERGO zeigt auf der eigenen Produktseite eine KIG-5-Behandlung mit Gesamtkosten von mehr als 5.600 Euro.
Nach Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben in diesem Beispiel rund 2.330 Euro private Kosten.
Bei einer 50-prozentigen Beteiligung reduziert sich der verbleibende Eigenanteil laut ERGO auf ungefähr die Hälfte.
Das Beispiel zeigt gut, wofür der Tarif gedacht ist: nicht unbedingt für die vollständige Übernahme jeder Zahnspangenrechnung, sondern für eine deutliche Reduzierung privater Mehrkosten.
Was gefällt uns besonders?
- bereits angeratene KFO mitversicherbar
- bereits laufende KFO mitversicherbar
- Leistung ab Vertragsbeginn
- keine klassische KFO-Leistungsstaffel
- 50 Prozent private Mehrkosten bei GKV-Vorleistung
- 75 Prozent bei vier Jahren ohne KFO-Behandlung
- 250 Euro jährlich ohne GKV-Leistung
- Mini- und Keramikbrackets
- Aligner
- Lingualtechnik
- Retainer
- 100 Prozent Zahnersatz für zukünftige Versicherungsfälle
- Implantate
- 100 Prozent Zahnbehandlung
- 100 Prozent Prophylaxe
- 100 Prozent Schmerzausschaltung
- keine Wartezeit
Welche Schwächen sollte man realistisch kennen?
Bei einer bereits laufenden KFO-Behandlung übernimmt der Tarif nicht einfach 100 Prozent der privaten Mehrkosten, sondern grundsätzlich 50 Prozent bei GKV-Vorleistung.
Bei KIG 1 und 2 beziehungsweise ohne GKV-Leistung sind 250 Euro pro Versicherungsjahr eher ein Zuschuss als eine Vollkostenabsicherung.
Die 75-Prozent-KFO-Leistung wird erst relevant, wenn während der ersten vier Versicherungsjahre keine kieferorthopädische Behandlung begonnen wurde.
Für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe und Schmerzausschaltung gilt in den ersten vier Jahren eine Leistungsstaffel.
Eine Erstattung oberhalb des 3,5-fachen GOZ-Höchstsatzes ist nicht vorgesehen.
Der Vertrag endet spätestens mit Vollendung des 21. Lebensjahres.
Bleaching und Veneers gehören nicht zum Leistungsumfang.
Ist der Tarif sinnvoll, wenn die Zahnspange schon läuft?
Genau in dieser Situation ist der Tarif besonders interessant.
Bei einer normalen Zahnzusatzversicherung wäre eine bereits begonnene KFO-Behandlung praktisch immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
ERGO Kieferorthopädie Sofort wurde ausdrücklich dafür konzipiert, auch noch während einer bereits angeratenen oder laufenden Behandlung einzusteigen.
Entscheidend ist deshalb die Frage, welche privaten Mehrkosten ab Vertragsbeginn noch entstehen.
Je länger die Behandlung noch läuft und je höher die verbleibenden privaten Zusatzkosten sind, desto interessanter kann der Tarif werden.
Ist ERGO Kieferorthopädie Sofort sinnvoll, wenn noch keine Zahnspange angeraten wurde?
Auch dann kann der Tarif interessant sein.
Wer früh abschließt und während der ersten vier Versicherungsjahre keine KFO-Behandlung beginnt, kann später sogar einen höheren Erstattungssatz von 75 Prozent für private Mehrkosten erreichen.
Zusätzlich besteht bereits während dieser Zeit umfangreicher Versicherungsschutz für Zahnerhalt, Zahnersatz, Prophylaxe und Schmerzausschaltung.
Für wen eignet sich der Tarif besonders?
Besonders interessant ist ERGO Kieferorthopädie Sofort für Eltern, deren Kind bereits eine KFO-Empfehlung erhalten hat oder sich schon mitten in einer Zahnspangenbehandlung befindet.
Auch bei Kindern, bei denen ein hoher KFO-Bedarf wahrscheinlich erscheint, kann ein frühzeitiger Abschluss sinnvoll sein.
Weniger attraktiv ist der Tarif für jemanden, der ausschließlich eine möglichst hohe Leistung für KIG 1 und 2 sucht. Die 250 Euro pro Versicherungsjahr sind hier nicht marktführend.
Unser Fazit zum ERGO Kieferorthopädie Sofortschutz
ERGO Kieferorthopädie Sofort ist kein gewöhnlicher KFO-Tarif – und genau darin liegt seine Stärke.
Dass eine bereits angeratene oder sogar laufende Zahnspangenbehandlung ab Vertragsbeginn für die verbleibenden Kosten noch versicherbar ist, ist ein außergewöhnliches Leistungsmerkmal.
Bei KIG 3 bis 5 werden grundsätzlich 50 Prozent der privaten Mehr- und Zusatzkosten nach GKV-Vorleistung übernommen. Wer vier Jahre ohne KFO-Behandlung bleibt, kann später 75 Prozent erhalten.
Bei KIG 1 und 2 stehen 250 Euro pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Das ist solide, aber keine Vollkostenabsicherung.
Sehr positiv bewerten wir, dass der Tarif zusätzlich 100 Prozent Zahnerhalt, Zahnersatz, Prophylaxe und Schmerzausschaltung enthält.
Für Familien, bei denen die KFO-Behandlung bereits angeraten oder begonnen wurde, ist dieser Tarif deshalb weniger mit einer normalen Zahnzusatzversicherung zu vergleichen. Die eigentliche Alternative lautet häufig: ERGO Sofortschutz oder gar keine Absicherung der bereits bekannten KFO-Behandlung.
Unsere Preis-Leistungs-Bewertung: sehr gut in seiner speziellen Zielgruppe – besonders stark bei bereits angeratener oder laufender Kieferorthopädie.
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