AXA Zahn Premium: neuer 100%-Zahntarif 2026 im Check
AXA stellt ihre Zahnzusatzversicherung 2026 neu auf: Mit dem Tarif AXA Zahn Premium hat der Versicherer einen neuen leistungsstarken Zahntarif auf den Markt gebracht. Der Tarif richtet sich an gesetzlich Versicherte, die bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz suchen.
Besonders auffällig sind die 100-prozentige Erstattung bei Zahnersatz einschließlich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die weitreichende Erstattung von Zahnarzthonoraren. Damit positioniert AXA Zahn Premium den Tarif im leistungsstarken Segment der Zahnzusatzversicherungen.
AXA erneuert 2026 ihre Zahnzusatzversicherung
Die AXA hat ihr Angebot für gesetzlich Krankenversicherte 2026 neu geordnet. Zahn Premium bildet dabei die leistungsstärkste Variante neben AXA Zahn Komfort und AXA Zahn Klassik.
Die bisherigen AXA-Zahntarife werden für das Neugeschäft nicht mehr angeboten. Es handelt sich damit nicht nur um eine geringfügige Tarifüberarbeitung, sondern um eine neue Produktgeneration der AXA Zahnzusatzversicherung.
AXA Zahn Premium erstattet 100 Prozent für Zahnersatz
Das zentrale Leistungsmerkmal des AXA Zahn Premium ist die Erstattung von 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz einschließlich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum versicherten Zahnersatz gehören unter anderem:
- Kronen und Teilkronen
- Brücken und Prothesen
- Implantate und implantatgetragener Zahnersatz
- Knochenaufbau im Zusammenhang mit Implantaten
- Inlays und Onlays
- medizinisch notwendige Veneers und Verblendungen
- Funktionsanalyse und Funktionstherapie
- Material- und Laborkosten einschließlich CEREC-Behandlungen
Gerade bei Implantaten, hochwertiger Keramikversorgung oder umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen können schnell Kosten von mehreren Tausend Euro entstehen. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich am Zahnersatz dagegen grundsätzlich über das befundbezogene Festzuschusssystem.
Was leistet AXA Zahn Premium ohne GKV-Vorleistung?
Ein wichtiger Punkt im Bedingungswerk ist die Leistung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung für den zugrunde liegenden zahnmedizinischen Befund keine Leistung erbringt.
In diesem Fall übernimmt AXA Zahn Premium bei Zahnersatz grundsätzlich 60 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen.
Die Aussage „100 Prozent Zahnersatz“ bedeutet daher nicht, dass unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung in jeder Konstellation automatisch die komplette Rechnung erstattet wird.
Unsere leistungsstarken Top-Tarife erstatten einen Großteil der Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe. Überzeugen Sie sich selbst und vergleichen Sie jetzt.
Highlight des AXA Zahn Premium: starke GOZ-Erstattung
Eine der interessantesten Eigenschaften des Premiumtarifs ist die Regelung zur Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ.
Viele Zahnzusatzversicherungen begrenzen ihre Erstattung auf den 3,5-fachen Satz der GOZ. Gerade bei überdurchschnittlich schwierigen oder zeitaufwendigen Behandlungen können Zahnärzte jedoch mit dem Patienten eine Honorarvereinbarung treffen, durch die höhere Gebührensätze entstehen.
AXA Zahn Premium ist nicht auf den 5-fachen GOZ-Satz begrenzt. Auch darüber hinausgehende Mehrkosten können im tariflichen Rahmen erstattungsfähig sein, wenn insbesondere eine rechtswirksame Honorarvereinbarung nach den Vorgaben der Gebührenordnung getroffen wurde.
Das kann bei aufwendiger Implantologie, Endodontie oder anderen komplexen zahnmedizinischen Behandlungen ein erheblicher Vorteil sein.
100 Prozent für Zahnbehandlung
Auch bei zahnerhaltenden Maßnahmen ist AXA Zahn Premium umfassend ausgestattet. Für erstattungsfähige Zahnbehandlungen sieht der Tarif grundsätzlich 100 Prozent einschließlich einer möglichen GKV-Vorleistung vor.
Dazu gehören beispielsweise hochwertige Kunststoff- und Kompositfüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontitisbehandlungen sowie Aufbissbehelfe und Schienen.
Auch bestimmte moderne Behandlungs- und Diagnoseverfahren können bei medizinischer Notwendigkeit erstattungsfähig sein. Dazu gehören nach den AXA-Unterlagen beispielsweise elektrometrische Längenbestimmungen bei einer Wurzelkanalbehandlung, Laseranwendungen, digitale Volumentomographie und funktionsanalytische beziehungsweise funktionstherapeutische Leistungen.
Parodontitis und Wurzelbehandlung
Gerade bei einer Parodontitis oder einer aufwendigen Wurzelbehandlung können Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein.
AXA Zahn Premium kann im tariflichen Rahmen auch medizinisch notwendige privatärztliche Mehrleistungen übernehmen. Voraussetzung ist immer, dass die Behandlung erst nach Versicherungsbeginn eingetreten beziehungsweise nicht bereits vor Abschluss angeraten oder begonnen worden ist.
Professionelle Zahnreinigung im AXA Zahn Premium
Bei der professionellen Zahnreinigung hebt sich Zahn Premium von Zahn Komfort und Zahn Klassik ab.
Während die beiden niedrigeren Tarifstufen die professionelle Zahnreinigung grundsätzlich einmal pro Versicherungsjahr vorsehen, kann sie im Tarif AXA Zahn Premium mehrmals innerhalb eines Jahres erstattungsfähig sein.
Die Erstattung erfolgt im Rahmen der Zahnprophylaxe. AXA sieht hierbei grundsätzlich eine Einbeziehung beziehungsweise den Nachweis einer möglichen GKV-Beteiligung vor.
Zur Zahnvorsorge gehören außerdem beispielsweise:
- Fissurenversiegelungen
- Fluoridierungsmaßnahmen
- Zahnsteinentfernung
- Mundhygienestatus und Unterweisung
- Behandlung überempfindlicher Zähne
- weitere prophylaktische Maßnahmen
Bleaching: bis zu 200 Euro
Der AXA Zahn Premium enthält auch Leistungen für professionelles Bleaching.
Erstattet werden 100 Prozent bis maximal 200 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahme fachgerecht durch einen Zahnarzt beziehungsweise unter dessen ärztlicher Aufsicht durchgeführt wird.
Schmerzausschaltung bis 500 Euro pro Jahr
Für Maßnahmen zur Schmerzausschaltung sieht AXA Zahn Premium eine Erstattung bis maximal 500 Euro je Versicherungsjahr vor.
Dazu können im Zusammenhang mit einer versicherten Hauptleistung beispielsweise Lachgas-Sedierung, Analgo-Sedierung beziehungsweise Dämmerschlaf, Vollnarkose, Hypnose oder Akupunktur gehören.
Kieferorthopädie: 100 Prozent bis maximal 5.000 Euro
Für Familien mit Kindern kann AXA Zahn Premium aufgrund der KFO-Leistungen besonders interessant sein.
Der Tarif erstattet bei Kindern und Jugendlichen im tariflichen Rahmen 100 Prozent der erstattungsfähigen kieferorthopädischen Aufwendungen bis insgesamt maximal 5.000 Euro während der Vertragslaufzeit.
Die AXA unterscheidet dabei nicht ausschließlich nach der KIG-Einstufung. Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit. Auch medizinisch notwendige Leistungen bei KIG 1 und KIG 2 können grundsätzlich berücksichtigt werden.
Zum möglichen Leistungsspektrum gehören beispielsweise Mini-Brackets, Keramik- und Kunststoffbrackets, Damon- und Speed-Brackets, medizinisch notwendige Invisalign-Behandlungen, Lingualtechnik, Retainer, Lückenhalter und Minischrauben.
Für Erwachsene sind kieferorthopädische Leistungen dagegen grundsätzlich nur versichert, wenn die Behandlung auf einen Unfall zurückzuführen ist.
Keine Wartezeit beim AXA Zahn Premium
AXA Zahn Premium sieht keine tarifliche Wartezeit vor.
Das bedeutet allerdings nicht, dass bereits vor Vertragsabschluss bekannte Behandlungen nachträglich versichert werden können. Bereits laufende, angeratene oder konkret beabsichtigte Maßnahmen bleiben für die Annahme und den späteren Versicherungsschutz entscheidend.
Zahnstaffel in den ersten vier Versicherungsjahren
- 1. Versicherungsjahr: maximal 1.500 Euro
- 1. bis 2. Versicherungsjahr: insgesamt maximal 3.000 Euro
- 1. bis 3. Versicherungsjahr: insgesamt maximal 4.500 Euro
- 1. bis 4. Versicherungsjahr: insgesamt maximal 6.000 Euro
- ab dem 5. Versicherungsjahr: Wegfall dieser allgemeinen Begrenzung
Für die Kieferorthopädie besteht eine separate Begrenzung. In den ersten beiden Versicherungsjahren gelten zunächst 500 Euro im ersten und insgesamt 1.000 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren.
Vorversicherung kann bei einem Wechsel berücksichtigt werden
Interessant ist AXA Zahn Premium auch für Kunden, die bereits eine Zahnzusatzversicherung besitzen.
Bestand unmittelbar vor Versicherungsbeginn eine Zahnzusatzversicherung bei einem anderen deutschen Versicherer mit mindestens 80 Prozent Erstattung für Zahnersatz und wurde diese für den erforderlichen Zeitraum ununterbrochen geführt, kann die Vorversicherung bei der anfänglichen Leistungsbegrenzung berücksichtigt werden.
Auch bei einem Wechsel aus bestehenden AXA-Zahntarifen werden bereits zurückgelegte Versicherungszeiten und bisherige Leistungen bei der neuen Leistungsbegrenzung berücksichtigt.
Gesundheitsfragen beim AXA Zahn Premium
AXA Zahn Premium wird nicht ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen.
Unter anderem fragt AXA nach aktuellen oder angeratenen Behandlungen, fehlenden Zähnen, diagnostizierten Zahn- oder Kieferfehlstellungen und Zahnbetterkrankungen wie Parodontitis beziehungsweise Parodontose innerhalb der letzten drei Jahre.
AXA Zahn Premium und fehlende Zähne
Bis zu drei fehlende, noch nicht endgültig ersetzte Zähne können grundsätzlich versicherbar sein. AXA erhebt hierfür einen Risikozuschlag.
- 1 fehlender Zahn: 25 Prozent Risikozuschlag
- 2 fehlende Zähne: 50 Prozent Risikozuschlag
- 3 fehlende Zähne: 75 Prozent Risikozuschlag
Ab vier fehlenden Zähnen sieht die aktuelle Annahmeregelung grundsätzlich eine versicherungsmedizinische Ablehnung vor.
AXA Zahn Premium trotz Parodontitis?
Bei einer behandelten oder ärztlich festgestellten Parodontitis ist die Gesundheitsprüfung besonders wichtig. AXA fragt Zahnbetterkrankungen drei Jahre rückwirkend ab.
Auch eine bereits abgeschlossene Parodontitisbehandlung kann innerhalb dieses abgefragten Zeitraums noch anzugeben sein. Eine lediglich angeratene professionelle Zahnreinigung ist dagegen nach den vorliegenden AXA-Informationen nicht als angeratene Zahnbehandlung anzugeben.
Beiträge und Alterungsrückstellungen
AXA Zahn Premium bildet keine Alterungsrückstellungen. Der Tarif ist nach Art der Schadenversicherung kalkuliert.
Dadurch gelten altersabhängige Beitragsgruppen. Beim Erreichen einer neuen Altersgruppe kann sich der Beitrag entsprechend verändern.
Unser Fazit zum AXA Zahn Premium
AXA Zahn Premium ist der leistungsstärkste Tarif der neuen AXA-Zahnproduktlinie.
Besonders überzeugen die 100-prozentige Erstattung für hochwertigen Zahnersatz einschließlich GKV-Leistung, die umfassende Zahnbehandlung, die umfangreiche GOZ-Regelung, mehrfach mögliche professionelle Zahnreinigung und die Kieferorthopädie mit 100 Prozent bis maximal 5.000 Euro.
Zu beachten sind die Gesundheitsprüfung, die Zahnstaffel in den ersten Versicherungsjahren, die gesonderten Erstattungssätze ohne GKV-Leistung und das Beitragsmodell ohne Alterungsrückstellungen.
...oder für später einen Beratungstermin buchen!
Fragen zur News?
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Artikel? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Unsere Experten freuen sich auf Sie und unterstützen Sie gern.
Zurück zu den Neuigkeiten rund um Zahnzusatzversicherungen
...oder für später einen Beratungstermin buchen!
Zurück zur Startseite: Vergleichsportal für Zahnzusatzversicherungen.