UKV ZahnPRIVAT 100 im Test: 100 % Zahnersatz, unbegrenzte PZR & 5.000 € KFO
UKV ZahnPRIVAT 100 gehört zu den leistungsstarken 100-Prozent-Zahnzusatzversicherungen am deutschen Markt. Der Tarif der Union Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für Zahnbehandlung und hochwertigen Zahnersatz einschließlich möglicher Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum Versicherungsschutz gehören unter anderem Implantate, Kronen, Brücken, Inlays, Veneers, Knochenaufbau, hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlungen. Hinzu kommen professionelle Zahnreinigung ohne festes jährliches Euro-Limit, Bleaching bis 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren und Kieferorthopädie für Kinder bis insgesamt 5.000 Euro.
Besonders interessant sind einige Details der Bedingungen: Es gibt keine klassische Wartezeit, die allgemeine Zahnstaffel endet bereits nach drei Kalenderjahren und auch bei einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung erfolgt die tarifliche Erstattung ohne pauschalen fiktiven GKV-Abzug.
Selbst bis zu drei bereits fehlende Zähne können gegen Beitragszuschlag in den zukünftigen Versicherungsschutz eingeschlossen werden, sofern deren Ersatz noch nicht angeraten oder beabsichtigt ist.
Wir haben uns deshalb genauer angesehen, wie gut UKV ZahnPRIVAT 100 wirklich ist – und wo trotz des sehr starken Leistungsbildes Grenzen bestehen.
UKV ZahnPRIVAT 100 kurz zusammengefasst
Wer nur die wichtigsten Leistungen wissen möchte: ZahnPRIVAT 100 übernimmt grundsätzlich 100 Prozent der erstattungsfähigen Gesamtkosten für hochwertigen Zahnersatz und Zahnbehandlung.
Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Veneers und Knochenaufbau gehören ebenso zum Versicherungsschutz wie hochwertige Füllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlungen.
Professionelle Zahnreinigung wird zu 100 Prozent ohne festes jährliches Euro-Limit erstattet.
Für zahnärztlich durchgeführtes oder begleitetes Bleaching stehen 100 Prozent bis insgesamt 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren zur Verfügung.
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche wird zu 100 Prozent bis maximal 5.000 Euro während der Vertragslaufzeit abgesichert.
Auch für Erwachsene kann Kieferorthopädie bis 5.000 Euro versichert sein, wenn die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine klassische Wartezeit gibt es nicht.
Wer ist die UKV?
Hinter dem Tarif steht die Union Krankenversicherung AG – kurz UKV.
Der rechtliche Sitz der Gesellschaft befindet sich in Saarbrücken. Die UKV ist auf private Kranken-, Pflege- und Krankenzusatzversicherungen spezialisiert.
Häufig begegnet Verbrauchern im Zusammenhang mit der UKV auch der Name Versicherungskammer beziehungsweise Versicherungskammer Bayern.
Ist die UKV die Versicherungskammer Bayern?
Nicht ganz.
Der Versicherungsvertrag wird bei diesem Tarif mit der Union Krankenversicherung AG geschlossen.
Die UKV gehört jedoch zum Konzern Versicherungskammer. Deshalb werden Produkte der UKV auch über Strukturen und Marken der Versicherungskammer angeboten.
Wer also nach „Versicherungskammer Zahnzusatzversicherung“ sucht, kann auf ZahnPRIVAT stoßen, obwohl auf dem Versicherungsschein die Union Krankenversicherung AG als Versicherer steht.
Wie groß ist die UKV?
Gemeinsam mit ihrer Schwestergesellschaft Bayerische Beamtenkrankenkasse bildet die UKV nach eigener Angabe gemessen an der Zahl der Versicherten die drittgrößte private Krankenversicherungsgruppe Deutschlands.
Die UKV ist außerdem Bestandteil des Konzerns Versicherungskammer, der sich als bundesweit größten öffentlichen Versicherer bezeichnet.
Unsere Einordnung: Hinter ZahnPRIVAT steht damit kein kleiner Spezialanbieter, sondern eine Krankenversicherung innerhalb einer großen öffentlich-rechtlich geprägten Versicherungsgruppe.
Unsere leistungsstarken Top-Tarife erstatten einen Großteil der Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe. Überzeugen Sie sich selbst und vergleichen Sie jetzt.
100 Prozent für hochwertigen Zahnersatz
Das zentrale Leistungsversprechen des ZahnPRIVAT 100 ist einfach: 100 Prozent der erstattungsfähigen Gesamtkosten für hochwertigen Zahnersatz werden im tariflichen Rahmen übernommen.
Zu den versicherten Leistungen gehören unter anderem:
- Implantate
- Kronen
- Brücken
- Prothesen
- Inlays und Onlays
- Veneers
- Knochenaufbau im Rahmen einer Implantatversorgung
- Material- und Laborkosten im tariflichen Rahmen
- vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Maßnahmen
Damit deckt ZahnPRIVAT 100 praktisch alle zentralen Bereiche moderner Zahnersatzversorgung ab.
Zahlt UKV ZahnPRIVAT 100 wirklich 100 Prozent?
Grundsätzlich ja – allerdings immer im Rahmen der Versicherungsbedingungen.
Die 100 Prozent beziehen sich auf den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag und beinhalten mögliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das bedeutet: Leistet beispielsweise die GKV einen Teil der Rechnung, übernimmt die UKV den verbleibenden erstattungsfähigen Anteil bis zum tariflichen Gesamtniveau.
Die Aussage „100 Prozent“ ist deshalb nicht mit einer unbegrenzten Kostengarantie für jede denkbare Rechnung gleichzusetzen. Die tariflichen Bedingungen, die Gebührenordnung und insbesondere in den ersten Jahren die Zahnstaffel bleiben zu beachten.
Implantate im ZahnPRIVAT 100
Implantate gehören ausdrücklich zum versicherten Zahnersatz.
Im ZahnPRIVAT 100 werden die erstattungsfähigen Gesamtkosten grundsätzlich zu 100 Prozent abgesichert.
Eine starre Begrenzung auf nur eine bestimmte geringe Anzahl von Implantaten ist im Leistungsbild nicht vorgesehen.
Zahlt die UKV auch Knochenaufbau?
Ja. Knochenaufbaumaßnahmen sind im Rahmen einer Implantatversorgung versichert.
Das ist bei hochwertigen Implantatversorgungen wichtig. Ist nicht genügend Kieferknochen vorhanden, kann zunächst ein Knochenaufbau erforderlich sein, bevor ein Implantat sicher eingesetzt werden kann.
Damit beschränkt sich der Tarif nicht lediglich auf die künstliche Zahnwurzel und die darauf befestigte Krone.
Inlays und Onlays
Auch Inlays und Onlays gehören zum versicherten Leistungsumfang.
Diese hochwertigen Einlagefüllungen werden außerhalb des Zahnes passgenau hergestellt und können insbesondere bei größeren Defekten eine langlebige Alternative zu einer direkt eingebrachten Kunststofffüllung darstellen.
Im ZahnPRIVAT 100 erfolgt die Erstattung grundsätzlich entsprechend dem 100-Prozent-Leistungsniveau.
Veneers bei der UKV
Auch Veneers beziehungsweise Keramikverblendschalen können zum versicherten Zahnersatz gehören.
Positiv fällt auf, dass die Tarifübersicht hierfür keine Beschränkung auf einzelne Zahnbereiche wie ausschließlich die Frontzähne ausweist.
Entscheidend bleibt jedoch die tarifliche Erstattungsfähigkeit. Eine medizinisch beziehungsweise zahnmedizinisch begründete Versorgung ist von einer rein kosmetischen Wunschbehandlung zu unterscheiden.
100 Prozent Zahnbehandlung
ZahnPRIVAT 100 bietet nicht nur hochwertigen Zahnersatz.
Auch erstattungsfähige Zahnbehandlungen werden grundsätzlich zu 100 Prozent abgesichert.
Dazu gehören insbesondere:
- hochwertige Kunststoff- und Kompositfüllungen
- Wurzelkanalbehandlungen
- Wurzelspitzenresektionen im tariflichen Rahmen
- Parodontalbehandlungen
- Aufbissbehelfe und Schienen im tariflichen Rahmen
Gerade der Zahnerhalt ist für uns ein wichtiger Qualitätsfaktor einer Zahnzusatzversicherung.
Eine gute Versicherung sollte nicht erst dann leistungsstark sein, wenn ein Zahn verloren gegangen ist. Sie sollte bereits hochwertige Maßnahmen unterstützen, die natürliche Zähne möglichst lange erhalten.
Zahlt die UKV eine Wurzelbehandlung?
Ja. Wurzelbehandlungen gehören zum versicherten Zahnbehandlungsbereich.
Im ZahnPRIVAT 100 werden die erstattungsfähigen Kosten grundsätzlich bis zum tariflichen 100-Prozent-Niveau berücksichtigt.
Das kann insbesondere bei Behandlungen interessant sein, bei denen die gesetzliche Krankenversicherung keine oder nicht sämtliche Kosten übernimmt.
Parodontitisbehandlung
Auch Parodontalbehandlungen gehören zum Leistungsumfang.
Allerdings ist die Gesundheitsprüfung zu beachten: Eine in den letzten zwei Jahren bereits zahnärztlich festgestellte Parodontose beziehungsweise Parodontitis wird bei Antragstellung ausdrücklich abgefragt.
Der Tarif sollte deshalb möglichst abgeschlossen werden, bevor ein entsprechender konkreter Behandlungsbedarf bekannt ist.
Professionelle Zahnreinigung ohne festes Euro-Limit
Ein auffälliger Vorteil des ZahnPRIVAT 100 ist die Zahnprophylaxe.
Professionelle Zahnreinigung wird zu 100 Prozent erstattet, ohne dass die aktuelle Leistungsbeschreibung ein festes jährliches Euro-Maximum wie 100, 150 oder 200 Euro vorsieht.
Das unterscheidet den Tarif von vielen Wettbewerbern.
Ist die PZR damit wirklich unbegrenzt?
„Ohne festes jährliches Euro-Limit“ ist die präzisere Formulierung als „unbegrenzt“.
Auch eine PZR-Rechnung muss tariflich erstattungsfähig sein und unterliegt den allgemeinen Bedingungen des Versicherungsvertrages.
Der entscheidende Vorteil besteht darin, dass nicht bereits nach einem festen jährlichen Budget von beispielsweise 150 oder 200 Euro Schluss ist.
Bleaching: 200 Euro in zwei Kalenderjahren
Auch kosmetische Zahnaufhellung ist im ZahnPRIVAT 100 ausdrücklich vorgesehen.
Die UKV übernimmt 100 Prozent bis insgesamt 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Voraussetzung ist, dass das Bleaching in einer Zahnarztpraxis stattfindet oder zahnärztlich begleitet wird.
Damit bietet der Tarif einen echten kosmetischen Zusatzbaustein, den längst nicht jede Zahnzusatzversicherung enthält.
Angst- und Schmerzausschaltung
Auch besondere Maßnahmen zur Angst- und Schmerzausschaltung gehören zum Versicherungsschutz.
Die UKV nennt in diesem Zusammenhang beispielsweise Akupunktur, Lachgas und Hypnose.
Im ZahnPRIVAT 100 erfolgt die tarifliche Absicherung grundsätzlich zu 100 Prozent einschließlich möglicher GKV-Vorleistungen.
Gerade für ausgeprägte Angstpatienten kann dieser Punkt einen praktischen Mehrwert haben.
Kieferorthopädie für Kinder: 100 Prozent bis 5.000 Euro
Ein weiterer starker Bereich des ZahnPRIVAT 100 ist die Kieferorthopädie.
Für Kinder und Jugendliche werden grundsätzlich 100 Prozent bis maximal 5.000 Euro während der Vertragslaufzeit übernommen.
Der Versicherungsschutz umfasst sowohl Behandlungen der KIG 1 und 2 ohne reguläre GKV-Leistung als auch tariflich erstattungsfähige private Mehrkosten bei KIG 3 bis 5.
Zum Leistungsspektrum können unter anderem gehören:
- Mini-Brackets
- Kunststoff- und Keramikbrackets
- transparente Aligner beziehungsweise Invisalign
- farblose Bögen
- Lingualtechnik
- festsitzende Retainer
- kieferorthopädische Funktionsanalyse
Damit gehört das KFO-Budget von 5.000 Euro zu den besonders interessanten Merkmalen des Tarifs.
Wann muss die KFO-Behandlung beginnen?
Für den regulären Kinder- und Jugendlichenschutz ist insbesondere entscheidend, dass die Behandlung rechtzeitig vor der tariflichen Altersgrenze beginnt.
Bei Abschluss für ein Kind sollte außerdem unbedingt beachtet werden, dass bereits laufende, notwendige, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behandlungen bei der Gesundheitsprüfung abgefragt werden.
Kieferorthopädie für Erwachsene
Bemerkenswert ist, dass ZahnPRIVAT auch einen KFO-Baustein für Erwachsene enthält.
Im ZahnPRIVAT 100 können grundsätzlich 100 Prozent bis maximal 5.000 Euro während der Vertragslaufzeit erstattet werden, wenn die Behandlung aufgrund eines Unfalls erforderlich wird oder die gesetzlichen Voraussetzungen beziehungsweise die tariflich geforderte GKV-Vorleistung erfüllt sind.
Eine gewöhnliche rein ästhetische Erwachsenen-KFO ohne die tariflichen Voraussetzungen ist davon zu unterscheiden.
Keine Wartezeit
UKV ZahnPRIVAT 100 verzichtet auf eine klassische Wartezeit.
Der Versicherungsschutz kann deshalb grundsätzlich unmittelbar mit Versicherungsbeginn greifen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass bereits vor Abschluss bekannte oder angeratene Behandlungen rückwirkend versichert werden.
Gerade deshalb sollte eine Zahnzusatzversicherung möglichst abgeschlossen werden, solange noch kein konkreter Behandlungsbedarf besteht.
Zahnstaffel: nur drei Kalenderjahre
In den ersten Kalenderjahren gelten folgende allgemeine Höchstbeträge:
- 1. Kalenderjahr: maximal 1.000 Euro
- 1. bis 2. Kalenderjahr: insgesamt maximal 3.000 Euro
- 1. bis 3. Kalenderjahr: insgesamt maximal 6.000 Euro
- anschließend: keine entsprechende allgemeine Zahnstaffel mehr
Aus unserer Sicht ist diese Staffel ein Pluspunkt.
Viele Zahnzusatzversicherungen begrenzen die Leistung über vier oder sogar fünf Jahre. Bei ZahnPRIVAT ist die allgemeine Einstiegsbegrenzung bereits nach drei Kalenderjahren überwunden.
Wie gut sind 1.000 Euro im ersten Jahr?
1.000 Euro sind im ersten Kalenderjahr ordentlich, aber nicht marktführend.
Interessanter wird die Staffel ab dem zweiten Jahr mit kumuliert 3.000 Euro und insbesondere mit 6.000 Euro innerhalb der ersten drei Kalenderjahre.
Für einen langfristig gedachten Versicherungsschutz halten wir die kurze Dauer der Staffel für wichtiger als eine besonders hohe Leistung ausschließlich im ersten Jahr.
Kann man UKV ZahnPRIVAT 100 mit fehlenden Zähnen abschließen?
Ja. Bis zu drei fehlende, noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sind grundsätzlich möglich.
Besonders wichtig ist dabei ein Unterschied zu einigen anderen Zahnzusatzversicherungen:
Die bereits fehlenden Zähne können bei der UKV tatsächlich in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, sofern deren Ersatz noch nicht angeraten oder beabsichtigt ist.
Im ZahnPRIVAT 100 fällt dafür nach den aktuellen Annahmerichtlinien ein Beitragszuschlag von 10,90 Euro pro fehlendem Zahn an.
Beispiel mit einem fehlenden Zahn
Fehlt bei Antragstellung ein Zahn, dessen Ersatz bislang weder angeraten noch beabsichtigt ist, kann dieser gegen den entsprechenden Beitragszuschlag mitversichert werden.
Wurde dagegen bereits festgestellt, dass genau diese Zahnlücke beispielsweise durch ein Implantat versorgt werden soll, handelt es sich um bereits bekannten Behandlungsbedarf.
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist keine Möglichkeit, eine bereits geplante Behandlung nachträglich zu versichern.
Was passiert bei vier fehlenden Zähnen?
Nach den aktuellen Annahmerichtlinien sind bis zu drei fehlende Zähne vorgesehen.
Bei einer größeren Zahl offener, nicht dauerhaft ersetzter Zahnlücken ist der reguläre Abschluss deshalb nicht vorgesehen.
Welche Gesundheitsfragen stellt die UKV?
Die UKV prüft nicht völlig ohne Gesundheitsfragen.
Abgefragt wird insbesondere:
- ob noch nicht ersetzte Zähne fehlen
- ob aktuell eine Zahnersatz- oder Zahnbehandlung durchgeführt wird
- ob innerhalb der letzten zwei Jahre eine solche Behandlung zahnärztlich empfohlen wurde
- ob innerhalb der letzten zwei Jahre Parodontose beziehungsweise Parodontitis festgestellt wurde
- bei jungen Versicherten zusätzlich, ob eine kieferorthopädische Behandlung läuft, notwendig, angeraten oder beabsichtigt ist
Die Gesundheitsprüfung ist damit detaillierter als bei manchen Tarifen mit nur einer einzelnen Zahnfrage.
Kann ich trotz angeratener Behandlung abschließen?
Hier sollte sehr genau zwischen einem möglichen Vertragsabschluss und dem Versicherungsschutz für die bereits bekannte Maßnahme unterschieden werden.
Eine Zahnzusatzversicherung dient der Absicherung zukünftiger, bei Abschluss noch nicht konkret bekannter Risiken.
Wurde eine Krone, ein Implantat, ein Inlay, eine Wurzelbehandlung oder eine andere konkrete Maßnahme bereits empfohlen oder begonnen, sollte nicht davon ausgegangen werden, dass der neue Vertrag genau diese Maßnahme übernimmt.
Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung
Hier hat ZahnPRIVAT 100 einen interessanten Vorteil.
Auch bei einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung erfolgt die tarifliche Erstattung nach der aktuellen Tarifübersicht ohne Abzug eines pauschalen fiktiven GKV-Anteils.
Das ist keineswegs selbstverständlich.
Einige Zahnzusatzversicherungen rechnen bei einem reinen Privatzahnarzt beispielsweise 30 oder 35 Prozent so an, als hätte die gesetzliche Krankenversicherung diese Summe bezahlt – obwohl tatsächlich kein Geld von der GKV geflossen ist.
Eine solche pauschale Kürzung weist ZahnPRIVAT nach der aktuellen Vergleichsunterlage nicht auf.
Warum ist das wichtig?
Für den durchschnittlichen gesetzlich Versicherten mit einem normalen Kassenzahnarzt spielt dieser Punkt möglicherweise nur selten eine Rolle.
Wer jedoch bewusst Spezialisten oder reine Privatpraxen ohne Kassenzulassung nutzen möchte, kann davon erheblich profitieren.
Heil- und Kostenplan
Ein Heil- und Kostenplan muss nicht generell vor jeder Behandlung bei der UKV eingereicht werden.
Die UKV empfiehlt bei größeren Maßnahmen trotzdem ausdrücklich eine vorherige Einreichung.
Das halten wir für sinnvoll: Bei einer Implantatversorgung über mehrere Tausend Euro ist es besser, vor Behandlungsbeginn zu wissen, welche Kosten voraussichtlich übernommen werden.
Beiträge des UKV ZahnPRIVAT 100
- 0 bis 19 Jahre: 20,73 Euro monatlich
- 20 bis 29 Jahre: 21,55 Euro
- 30 bis 39 Jahre: 30,05 Euro
- 40 bis 49 Jahre: 45,69 Euro
- 50 bis 59 Jahre: 59,31 Euro
- ab 60 Jahre: 84,14 Euro
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen und ist nach Art der Schadenversicherung kalkuliert.
Der Beitrag steigt deshalb mit dem Erreichen der jeweiligen tariflichen Altersgruppe.
UKV ZahnPRIVAT 100 oder ZahnPRIVAT 90?
Für einen Versicherten zwischen 20 und 29 Jahren beträgt der Unterschied:
- ZahnPRIVAT 90: 16,94 Euro
- ZahnPRIVAT 100: 21,55 Euro
- Differenz: 4,61 Euro monatlich
Das entspricht 55,32 Euro Mehrbeitrag pro Jahr.
Dafür steigt die Absicherung für Zahnbehandlung und hochwertigen Zahnersatz von 90 auf 100 Prozent.
Auch Bleaching steigt von 90 Prozent bis 180 Euro auf 100 Prozent bis 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Bei der Kinder-KFO bleibt das maximale Gesamtbudget mit 5.000 Euro gleich, der Erstattungssatz steigt jedoch von 90 auf 100 Prozent.
Beispiel: Zahnersatz für 5.000 Euro
Bei vollständig erstattungsfähigen Gesamtkosten von 5.000 Euro können zwischen einer 90- und 100-Prozent-Absicherung bis zu 500 Euro Unterschied entstehen.
Dem steht bei einem jungen Erwachsenen derzeit ein Jahresbeitragsunterschied von 55,32 Euro gegenüber.
Das bedeutet nicht, dass ZahnPRIVAT 100 automatisch für jeden wirtschaftlicher ist. Es zeigt aber, dass der Aufpreis für Menschen, die möglichst wenig Eigenanteil wünschen, durchaus nachvollziehbar ist.
Was gefällt uns am ZahnPRIVAT 100 besonders?
- 100 Prozent Zahnersatz
- 100 Prozent Zahnbehandlung
- Implantate und Knochenaufbau
- Inlays und Onlays
- Veneers
- PZR zu 100 Prozent ohne festes jährliches Euro-Limit
- Bleaching bis 200 Euro in zwei Kalenderjahren
- KFO für Kinder bis 5.000 Euro
- KFO für Erwachsene unter den tariflichen Voraussetzungen bis 5.000 Euro
- Angst- und Schmerzausschaltung
- keine Wartezeit
- nur drei Jahre allgemeine Zahnstaffel
- kein pauschaler fiktiver GKV-Abzug beim reinen Privatzahnarzt
- bis zu drei fehlende Zähne gegen Zuschlag mitversicherbar
Welche Einschränkungen sollte man kennen?
Auch ein sehr leistungsstarker Tarif ist nicht grenzenlos.
Die ersten drei Kalenderjahre sind durch die Zahnstaffel begrenzt. Bereits laufende oder in den vergangenen zwei Jahren angeratene Behandlungen sind bei der Gesundheitsprüfung relevant.
Bei fehlenden Zähnen wird der Tarif zudem schnell deutlich teurer: 10,90 Euro Zuschlag pro fehlendem Zahn sind insbesondere bei zwei oder drei Zahnlücken ein erheblicher zusätzlicher Monatsbeitrag.
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Der Beitrag richtet sich deshalb nach Altersgruppen und kann mit zunehmendem Alter deutlich steigen.
Außerdem sollte bei außergewöhnlich hohen Honorarvereinbarungen immer vor Behandlungsbeginn geprüft werden, in welchem Umfang die konkrete Rechnung tariflich erstattungsfähig ist.
Für wen eignet sich UKV ZahnPRIVAT 100?
Der Tarif eignet sich besonders für Menschen, die möglichst wenig Eigenanteil bei hochwertigem Zahnersatz und Zahnbehandlungen wünschen.
Für Familien ist das KFO-Budget von bis zu 5.000 Euro interessant.
Für Personen, die regelmäßig reine Privatzahnärzte nutzen, ist der Verzicht auf einen pauschalen fiktiven GKV-Abzug ein starkes Detail.
Auch bei ein bis drei bereits fehlenden Zähnen kann ZahnPRIVAT interessant sein, sofern noch keine Versorgung angeraten ist und der zusätzliche Beitrag akzeptiert wird.
Unser Fazit zum UKV ZahnPRIVAT 100
UKV ZahnPRIVAT 100 ist ein sehr umfassender Premiumtarif mit mehreren Leistungen, die über einen bloßen 100-Prozent-Zahnersatzschutz hinausgehen.
Besonders gefallen uns die PZR ohne festes jährliches Euro-Limit, das KFO-Budget von 5.000 Euro, Bleaching, die kurze dreijährige Zahnstaffel und die Privatzahnarztregelung ohne pauschalen fiktiven GKV-Abzug.
Auch die Möglichkeit, bis zu drei bereits fehlende Zähne gegen Zuschlag tatsächlich mitzuversichern, ist ein wichtiger Vorteil für Kunden mit Zahnlücken.
Auf der anderen Seite ist der Tarif insbesondere in höheren Altersgruppen nicht billig. Wer einen Eigenanteil von zehn Prozent problemlos selbst tragen kann, sollte deshalb ZahnPRIVAT 90 gegenrechnen.
Unsere Preis-Leistungs-Bewertung: sehr gut – insbesondere für Kunden, denen umfassende Bedingungen wichtiger sind als der niedrigstmögliche Monatsbeitrag.
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