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Württembergische ZahnSchutz Premium im Test: 100 % Zahnersatz & starke Extras

vom 05.08.2026

Mit ZahnSchutz Premium bietet die Württembergische einen leistungsstarken 100-Prozent-Zahntarif an. Die Kombination aus ZZ100 und ZZBPlus übernimmt grundsätzlich 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für hochwertigen Zahnersatz einschließlich einer möglichen Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch bei der Zahnbehandlung ist das Leistungsniveau hoch: Hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontalbehandlungen werden grundsätzlich zu 100 Prozent abgesichert. Hinzu kommen Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Schmerzausschaltung, Schienentherapie und Kieferorthopädie.

Besonders interessant sind einige Details, die bei einem bloßen Blick auf die 100-Prozent-Erstattung schnell übersehen werden: Die Württembergische kann auch über die üblichen GOZ-Höchstsätze hinaus leisten, Veneers sind bis zum letzten Zahn berücksichtigt und bereits fehlende Zähne können unter bestimmten Voraussetzungen gegen Zuschlag mitversichert werden.

Wir haben ZahnSchutz Premium deshalb ausführlich analysiert und ordnen Leistungen, Schwächen, Beitrag und Preis-Leistungs-Verhältnis ein.

Württembergische ZahnSchutz Premium kurz zusammengefasst

Die kurze Antwort: ZahnSchutz Premium übernimmt grundsätzlich 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für hochwertigen Zahnersatz einschließlich einer möglichen GKV-Leistung.

Versichert sind beispielsweise Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Veneers und medizinisch notwendiger Knochenaufbau im Zusammenhang mit einer Implantatversorgung.

Auch hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontalbehandlungen werden grundsätzlich zu 100 Prozent abgesichert.

Für professionelle Zahnreinigung stehen im hier betrachteten ZZBPlus-Baustein bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Besondere schmerzlindernde Maßnahmen werden zu 100 Prozent bis maximal 200 Euro jährlich berücksichtigt. Zusätzlich stehen bis zu 500 Euro pro Jahr für Schienentherapie zur Verfügung.

Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche wird mit bis zu 3.000 Euro abgesichert.

Eine klassische Wartezeit gibt es nicht.

Wer ist die Württembergische?

Die Württembergische gehört zu den traditionsreichen deutschen Versicherungsmarken.

Ihre Unternehmensgeschichte reicht bis in das Jahr 1828 zurück. Die heutige Württembergische Krankenversicherung AG wurde 1998 gegründet und nahm Anfang 1999 ihr operatives Versicherungsgeschäft auf.

Seit 1999 gehört die Württembergische zur W&W-Gruppe – Wüstenrot & Württembergische.

Vertragspartner der Zahnzusatzversicherung ist die Württembergische Krankenversicherung AG mit Sitz in Kornwestheim.

Wie bewerten wir den Versicherer?

Bei einem Zahnzusatzvertrag betrachten wir nicht nur einzelne Leistungsprozentsätze, sondern auch den Versicherer hinter dem Tarif.

Die Württembergische Krankenversicherung ist Teil eines großen deutschen Finanz- und Versicherungskonzerns und kann auf die Infrastruktur der W&W-Gruppe zurückgreifen.

Die Krankenversicherung befindet sich weiterhin auf Wachstumskurs.

Die Württembergische selbst verweist außerdem auf eine sehr gute Unternehmensbewertung durch Assekurata, unter anderem mit hoher Bewertung für Sicherheit und Kundenorientierung.

Unsere Einordnung: Der Versicherer ist für uns institutionell solide aufgestellt. Die Krankenversicherung ist zwar deutlich jünger als die historische Marke Württembergische, ist aber in einen sehr traditionsreichen und großen deutschen Versicherungskonzern eingebettet.

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100 Prozent für hochwertigen Zahnersatz

Der wichtigste Leistungsbaustein des ZahnSchutz Premium ist die Absicherung hochwertigen Zahnersatzes.

Zusammen mit einer möglichen Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden grundsätzlich 100 Prozent der erstattungsfähigen Gesamtkosten übernommen.

Zum versicherten Zahnersatz gehören insbesondere:

  • Implantate
  • Kronen und Teilkronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • implantatgetragener Zahnersatz
  • Inlays und Onlays
  • Veneers
  • Knochenaufbau im Rahmen einer Implantatversorgung
  • Material- und Laborkosten im tariflichen Rahmen
  • medizinisch notwendige Vor- und Nachbehandlungen

Zahlt ZahnSchutz Premium wirklich 100 Prozent?

Grundsätzlich ja – allerdings immer bezogen auf die tariflich erstattungsfähigen Kosten.

Die Aussage bedeutet also nicht, dass jede beliebige Rechnung unabhängig von den Versicherungsbedingungen übernommen wird.

Zu berücksichtigen sind insbesondere die Zahnstaffel in den ersten Jahren, bereits vor Vertragsabschluss bestehender Behandlungsbedarf und die besondere Regelung, falls keine GKV-Leistung erfolgt.

Bei einem normalen gesetzlich Versicherten mit einer nach Vertragsbeginn neu notwendig werdenden und tarifgemäß abgerechneten Behandlung ist der Schutz jedoch sehr umfassend.

Implantate im ZahnSchutz Premium

Implantate gehören ausdrücklich zum hochwertigen Zahnersatz und werden grundsätzlich bis zum 100-Prozent-Niveau abgesichert.

Das ist gerade bei größeren Versorgungen relevant.

Ein einzelnes Implantat mit Krone kann bereits mehrere Tausend Euro kosten. Werden mehrere Zähne implantologisch versorgt, können Gesamtrechnungen von deutlich über 10.000 Euro entstehen.

Offizielles Beispiel der Württembergischen

Die Württembergische zeigt selbst ein Beispiel mit einem Implantat und Metallkeramikkrone für 3.500 Euro.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in diesem Beispiel 570 Euro.

Ohne Zusatzversicherung verbleiben damit 2.930 Euro Eigenanteil.

Im ZahnSchutz Premium reduziert sich der Eigenanteil bei vollständiger tariflicher Erstattungsfähigkeit auf 0 Euro.

Knochenaufbau mitversichert

Auch Knochenaufbau im Zusammenhang mit einer Implantatversorgung gehört zum Versicherungsschutz.

Das ist fachlich ein wichtiges Detail.

Ist der Kieferknochen zu schmal oder nicht hoch genug, kann ein Implantat nicht immer direkt gesetzt werden. Vorher kann beispielsweise ein Knochenaufbau beziehungsweise eine Augmentation erforderlich sein.

Die dadurch entstehenden Kosten können erheblich sein und sollten bei einer hochwertigen Implantatversicherung deshalb mitbetrachtet werden.

Inlays und Onlays zu 100 Prozent

Hochwertige Einlagefüllungen gehören ebenfalls zum Zahnersatzbereich.

Insbesondere Keramikinlays können deutlich teurer sein als einfache plastische Zahnfüllungen.

Im ZahnSchutz Premium werden erstattungsfähige Inlays grundsätzlich zum 100-Prozent-Niveau berücksichtigt.

Veneers bis Zahn 8

Auch medizinisch notwendige Keramikverblendschalen beziehungsweise Veneers sind versichert.

Nach der Tarifübersicht reicht die Leistung bis Zahn 8 und damit nicht nur in den klassischen sichtbaren Frontzahnbereich.

Eine ausschließlich kosmetisch gewünschte Versorgung gesunder Zähne ist davon jedoch zu unterscheiden.

100 Prozent Zahnbehandlung

Beim ZahnSchutz Premium gefällt uns, dass die starke Absicherung nicht beim Zahnersatz endet.

Auch wichtige zahnerhaltende Maßnahmen werden grundsätzlich zu 100 Prozent abgesichert.

Dazu zählen insbesondere:

  • hochwertige Kunststoff- und Kompositfüllungen
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontalbehandlungen
  • weitere tariflich versicherte Zahnerhaltungsmaßnahmen

Gerade diesen Bereich bewerten wir hoch.

Denn aus zahnmedizinischer Sicht ist es meist sinnvoller, einen natürlichen Zahn zu erhalten, als später den Verlust durch ein Implantat oder eine Brücke auszugleichen.

Wurzelbehandlung

Wurzelkanalbehandlungen gehören zum versicherten Leistungsbereich.

Das kann beispielsweise relevant sein, wenn die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund ihrer eigenen Leistungsvoraussetzungen nicht sämtliche Kosten einer modernen endodontischen Behandlung übernimmt.

ZahnSchutz Premium kann erstattungsfähige private Mehrkosten grundsätzlich vollständig absichern.

Parodontitisbehandlung

Auch die Behandlung einer Parodontitis gehört zum Zahnbehandlungsbereich.

Eine Parodontitis ist eine entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparats und kann unbehandelt zu Knochenabbau, Zahnlockerung und schließlich Zahnverlust führen.

Eine bereits bestehende oder bekannte Erkrankung kann allerdings für die Gesundheitsprüfung relevant sein.

GOZ: Leistung auch über dem 3,5-fachen Satz

Ein aus unserer Sicht starkes Detail ist die Gebührenregelung.

Die Württembergische kann bei entsprechender wirksamer Honorarvereinbarung auch Leistungen oberhalb der üblichen GOZ-Höchstsätze berücksichtigen.

Das unterscheidet den Tarif von vielen Wettbewerbern, bei denen grundsätzlich beim 3,5-fachen GOZ-Satz Schluss ist.

Ist eine GOZ-Leistung über 3,5 wirklich wichtig?

Für die durchschnittliche Zahnarztrechnung muss sie nicht ständig relevant sein.

Viele normale Behandlungen werden innerhalb der Gebührenhöchstsätze abgerechnet.

Wer aber bewusst hoch spezialisierte Zahnärzte oder komplexe implantologische beziehungsweise chirurgische Behandlungen nutzt, kann mit Rechnungen oberhalb des üblichen Höchstsatzes konfrontiert werden.

Wir betrachten die weitergehende Gebührenregelung deshalb als echten Qualitätsvorteil – auch wenn nicht jeder Versicherte sie regelmäßig benötigt.

Professionelle Zahnreinigung bis 150 Euro

Über den ZZBPlus-Baustein stehen für professionelle Zahnreinigung 100 Prozent bis maximal 150 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Das Budget kann je nach Zahnarzt eine vollständige PZR oder einen erheblichen Teil von zwei Behandlungen finanzieren.

Sind 150 Euro PZR ausreichend?

Das hängt vom individuellen Nutzungsverhalten ab.

Wer einmal jährlich eine normale professionelle Zahnreinigung durchführen lässt, dürfte mit 150 Euro häufig gut auskommen.

Bei zwei oder mehr teuren PZR-Terminen können Tarife mit einem höheren oder unbegrenzten Prophylaxebudget leistungsstärker sein.

Für unsere Gesamtbewertung ist das allerdings kein gravierender Schwachpunkt, weil der Tarif in den finanziell wesentlich größeren Bereichen Zahnersatz und Zahnbehandlung sehr stark ist.

Kein Bleaching

Eine eigenständige Leistung für kosmetisches Zahn-Bleaching ist nach der vorliegenden Tarifübersicht nicht Bestandteil des Tarifs.

Das ist gegenüber einigen modernen Wettbewerbstarifen formal ein Minuspunkt.

Wir gewichten diese Einschränkung allerdings gering, weil Bleaching keine medizinische Kernleistung einer Zahnzusatzversicherung ist.

Schmerzlindernde Maßnahmen bis 200 Euro jährlich

Interessanter ist aus unserer Sicht die Leistung für Angst- und Schmerzpatienten.

Für schmerzlindernde Maßnahmen stehen 100 Prozent bis maximal 200 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Dazu können je nach medizinischer Situation beispielsweise gehören:

  • Lachgas
  • Hypnose
  • Sedierung beziehungsweise Dämmerschlaf
  • Vollnarkose
  • weitere tariflich erstattungsfähige Maßnahmen

Schienentherapie bis 500 Euro jährlich

Ein weiterer Vorteil des ZZBPlus-Bausteins ist die Leistung für Schienentherapie.

Hier stehen bis zu 500 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Das kann beispielsweise bei medizinisch notwendigen Aufbiss- oder Knirscherschienen relevant werden.

Kieferorthopädie für Kinder: bis 3.000 Euro

Für Kinder und Jugendliche bietet ZahnSchutz Premium einen leistungsstarken KFO-Baustein.

Bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres stehen grundsätzlich bis zu 3.000 Euro während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung.

Der Schutz gilt sowohl für KIG 1 und 2 ohne reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung als auch für erstattungsfähige Mehrleistungen bei KIG 3 bis 5.

Zum möglichen Leistungsspektrum gehören beispielsweise:

  • Mini-Brackets
  • Keramik- und Kunststoffbrackets
  • transparente Aligner beziehungsweise Invisalign
  • farblose Bögen
  • Lingualtechnik
  • festsitzende Retainer
  • kieferorthopädische Funktionsdiagnostik

Ist das KFO-Budget von 3.000 Euro ausreichend?

3.000 Euro sind ein gutes Budget, aber keine unbegrenzte KFO-Absicherung.

Bei einer über die GKV abgesicherten Behandlung können damit viele private Mehrleistungen finanziert werden.

Bei vollständig privat finanzierten umfangreichen Aligner- oder Lingualbehandlungen kann trotzdem ein Eigenanteil verbleiben.

Kieferorthopädie bei Erwachsenen

Für Erwachsene stehen unter den tariflichen Voraussetzungen bis zu 2.000 Euro zur Verfügung.

Beim Premiumtarif kann der Schutz nach der vorliegenden Tarifübersicht insbesondere bei unfallbedingter KFO beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen auch bei GKV-Vorleistung greifen.

Keine Wartezeit

ZahnSchutz Premium verzichtet vollständig auf eine klassische tarifliche Wartezeit.

Grundsätzlich kann damit ab Versicherungsbeginn Versicherungsschutz bestehen.

Wichtig bleibt jedoch: Eine bereits vor Abschluss angeratene, laufende oder beabsichtigte Behandlung wird dadurch nicht rückwirkend versicherbar.

Zahnstaffel: 1.500 / 3.000 / 4.500 / 6.000 Euro

In den ersten vier Kalenderjahren gelten folgende Leistungshöchstbeträge für Zahnersatz:

  • 1. Kalenderjahr: maximal 1.500 Euro
  • 1. bis 2. Kalenderjahr: insgesamt maximal 3.000 Euro
  • 1. bis 3. Kalenderjahr: insgesamt maximal 4.500 Euro
  • 1. bis 4. Kalenderjahr: insgesamt maximal 6.000 Euro
  • ab dem 5. Kalenderjahr: keine entsprechende allgemeine Begrenzung mehr

Bei einem versicherten Unfall können die tariflichen Anfangsbegrenzungen entfallen.

Wie bewerten wir diese Zahnstaffel?

1.500 Euro bereits im ersten Kalenderjahr sind ordentlich.

Mit jährlich weiteren 1.500 Euro steigt die maximale Anfangsleistung nachvollziehbar an.

Für eine sehr große Implantatversorgung kurz nach Vertragsabschluss können 1.500 oder 3.000 Euro trotzdem zu wenig sein.

Da bereits bekannte oder angeratene Maßnahmen ohnehin nicht versicherbar sind, halten wir den vollständigen Wegfall ab dem fünften Kalenderjahr für langfristig wichtiger.

Besonders interessant für Versicherungswechsler

Die Württembergische sieht für qualifizierte Vorversicherungen eine günstigere Anfangsstaffel vor.

Bestand zuvor mindestens 24 Monate eine Zahnzusatzversicherung, die bestimmte Mindestleistungen für Zahnersatz erfüllt, können höhere Grenzen gelten:

  • 1. Kalenderjahr: 3.000 Euro
  • 1. bis 2. Kalenderjahr: 4.500 Euro
  • 1. bis 3. Kalenderjahr: 6.000 Euro

Für bereits gut versicherte Kunden, die zur Württembergischen wechseln möchten, ist das ein interessantes Detail.

Kann ich ZahnSchutz Premium mit fehlenden Zähnen abschließen?

Ja. Bis zu drei fehlende Zähne können grundsätzlich angenommen und mitversichert werden.

Ab vier fehlenden Zähnen ist nach den aktuellen Annahmeregeln kein Neuabschluss mehr möglich.

Für einen bereits fehlenden Zahn wird ein Risikozuschlag erhoben.

Wie hoch ist der Zuschlag für fehlende Zähne?

Nach der vorliegenden Tarifübersicht beträgt der Zuschlag 25 Prozent des Grundbeitrags des ZZ-Tarifs je fehlendem Zahn.

Der genaue Eurobetrag hängt damit vom individuellen Grundbeitrag ab.

Bei zwei oder drei fehlenden Zähnen wird zusätzlich die Zahnstaffel in den ersten Jahren reduziert.

Beim Premiumtarif gelten dann zunächst:

  • 1. Kalenderjahr: 750 Euro
  • 1. bis 2. Kalenderjahr: 1.500 Euro
  • 1. bis 3. Kalenderjahr: 2.250 Euro
  • 1. bis 4. Kalenderjahr: 3.000 Euro

Ist die Regelung für fehlende Zähne gut?

Der Zuschlag ist nicht gering.

Gleichzeitig ist entscheidend, dass der bereits fehlende Zahn grundsätzlich in den zukünftigen Schutz einbezogen werden kann.

Bei einigen Wettbewerbern ist zwar ein Vertragsabschluss trotz Zahnlücke möglich, die spätere Versorgung genau dieses fehlenden Zahnes bleibt jedoch dauerhaft ausgeschlossen.

Wer ein späteres Implantat für eine bestehende Zahnlücke absichern möchte, sollte deshalb nicht nur den Zuschlag, sondern auch den tatsächlichen Einschluss miteinander vergleichen.

Gesundheitsprüfung

Die Württembergische stellt Gesundheitsfragen zum Zahnstatus.

Dazu gehören unter anderem Fragen nach:

  • fehlenden Zähnen
  • bestehenden Kronen, Brücken, Implantaten und Stiftzähnen
  • Zahnbetterkrankungen wie Parodontitis beziehungsweise Parodontose
  • gegebenenfalls kieferorthopädischem Behandlungsbedarf bei Kindern und Jugendlichen

Bei mehr als drei fehlenden Zähnen ist kein Neuabschluss möglich.

Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung: wichtiger Punkt

Hier besitzt die Württembergische eine Einschränkung, die man kennen sollte.

Wird ein reiner Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung genutzt und leistet die GKV deshalb nicht, wird beim ZZ100 grundsätzlich ein fiktiver GKV-Anteil berücksichtigt.

Dadurch entspricht die tatsächliche Erstattung nicht automatisch 100 Prozent der Rechnung.

Nach der vorliegenden Tarifübersicht verbleibt ohne GKV-Vorleistung im Zahnersatzbereich grundsätzlich ein niedrigerer Leistungswert.

Ist das für normale Versicherte ein großer Nachteil?

Für gesetzlich Versicherte, die gewöhnlich Zahnärzte mit Kassenzulassung besuchen und mögliche GKV-Leistungen in Anspruch nehmen, dürfte diese Regelung nur selten relevant sein.

Wer dagegen bewusst dauerhaft reine Privatpraxen ohne Kassenzulassung nutzen möchte, sollte diesen Punkt deutlich stärker gewichten.

Wir würden die Einschränkung deshalb nicht pauschal als gravierende Schwäche für jeden Kunden ansehen, aber für einen bestimmten Kundentyp ist sie sehr relevant.

Kooperationslabor beim Premiumtarif

Im ZahnSchutz Premium spielt das Kooperationslabor vor allem bei fehlender GKV-Vorleistung eine Rolle.

Nach der vorliegenden Tarifübersicht kann der fiktive GKV-Anteil bei Nutzung eines kooperierenden Dentallabors günstiger ausfallen.

Für den normalen Leistungsfall mit GKV-Vorleistung ist der Tarif ohnehin auf 100 Prozent ausgelegt.

Heil- und Kostenplan

Die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans ist nicht zwingend Voraussetzung für eine Erstattung.

Ab einem Rechnungsbetrag von rund 1.500 Euro empfiehlt die Württembergische die vorherige Einreichung allerdings ausdrücklich.

Das halten auch wir bei größeren Zahnersatzmaßnahmen für sinnvoll.

Vor einer Implantatversorgung über mehrere Tausend Euro sollte möglichst klar sein, welche Rechnungsbestandteile der Versicherer anerkennt.

Beiträge des ZahnSchutz Premium

Die Tarife bilden keine Alterungsrückstellungen. Der Beitrag steigt deshalb mit den tariflichen Altersgruppen.

  • 0 bis 20 Jahre: 29,51 Euro monatlich
  • 21 bis 30 Jahre: 23,89 Euro
  • 31 bis 40 Jahre: 33,19 Euro
  • 41 bis 50 Jahre: 43,93 Euro
  • 51 bis 60 Jahre: 56,47 Euro
  • ab 61 Jahre: 65,91 Euro

Die angegebenen Beiträge beziehen sich auf die Tarifkombination ohne zusätzliche Zuschläge für fehlende Zähne.

Preis-Leistungs-Verhältnis

Ein Versicherter zwischen 21 und 30 Jahren zahlt 23,89 Euro monatlich beziehungsweise 286,68 Euro pro Jahr.

Dafür erhält er einen echten 100-Prozent-Zahnersatzschutz, 100 Prozent Zahnbehandlung, Leistungen über die GOZ-Höchstsätze hinaus, 150 Euro PZR, 500 Euro Schienentherapie, 200 Euro Schmerzausschaltung und bis zu 3.000 Euro KFO.

Das ist aus unserer Sicht ein umfangreiches Gesamtpaket.

Ist ZahnSchutz Premium günstig?

Nein, zu den billigsten 100-Prozent-Tarifen gehört die Kombination nicht.

Der Tarif versucht allerdings auch nicht primär über einen Minimalpreis zu überzeugen.

Insbesondere die weitergehende GOZ-Regelung, die Möglichkeit zur Mitversicherung fehlender Zähne sowie die Zusatzleistungen des ZZBPlus machen den Leistungsumfang breiter als bei manchen preisaggressiven Tarifen.

Was gefällt uns besonders?

  • 100 Prozent hochwertiger Zahnersatz
  • 100 Prozent Zahnbehandlung
  • Implantate und Knochenaufbau
  • Inlays und Veneers
  • Leistung über den GOZ-Höchstsatz hinaus möglich
  • keine Wartezeit
  • 150 Euro PZR jährlich
  • 200 Euro Schmerzausschaltung jährlich
  • 500 Euro Schienentherapie jährlich
  • KFO bis 3.000 Euro
  • starke Zahnstaffel
  • Besserstellung bei geeigneter Vorversicherung
  • bis zu drei fehlende Zähne können mitversichert werden

Welche Schwächen sollte man kennen?

Für PZR existiert ein Jahreslimit von 150 Euro. Für die typische Nutzung ist dieses Budget meist brauchbar, Vielnutzer können jedoch darüber liegen.

Bleaching ist nicht versichert.

Die Behandlung beim reinen Privatzahnarzt kann wegen der fiktiven GKV-Anrechnung zu einer niedrigeren tatsächlichen Erstattung führen.

Bei vorhandenen Zahnlücken wird ein zusätzlicher Risikozuschlag erhoben, und ab zwei fehlenden Zähnen reduziert sich außerdem die Anfangsstaffel.

Der Tarif besitzt keine Alterungsrückstellungen. Die Beiträge steigen daher mit zunehmendem Alter.

Für wen eignet sich ZahnSchutz Premium?

Der Tarif eignet sich aus unserer Sicht besonders für Versicherte, die hohe Zahnersatzkosten möglichst vollständig absichern möchten.

Auch Menschen, die Wert auf eine weitergehende GOZ-Regelung legen, finden einen interessanten Leistungsbaustein.

Für Familien können die KFO-Leistungen relevant sein.

Menschen mit bis zu drei bestehenden Zahnlücken sollten den Tarif ebenfalls genauer betrachten, weil eine tatsächliche Mitversicherung möglich sein kann.

Unser Fazit zum Württembergische ZahnSchutz Premium

ZahnSchutz Premium ist ein sehr leistungsstarker 100-Prozent-Tarif mit einigen Eigenschaften, die über reine Werbeprozentsätze hinausgehen.

100 Prozent Zahnersatz und Zahnbehandlung sind bereits stark. Besonders gefallen uns zusätzlich die GOZ-Regelung über dem Höchstsatz, der Einschluss von Implantaten und Knochenaufbau, die Schienentherapie sowie die Möglichkeit, fehlende Zähne tatsächlich mitzuversichern.

Die fiktive GKV-Anrechnung beim reinen Privatzahnarzt sollte bekannt sein. Für den typischen gesetzlich Versicherten mit einem Kassenzahnarzt wird sie jedoch häufig keine alltägliche Einschränkung darstellen.

Der Preis liegt nicht im absoluten Niedrigpreissegment, erscheint angesichts des Leistungsumfangs aber nachvollziehbar.

Unsere Preis-Leistungs-Bewertung: sehr gut.

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