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Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung Barmenia Gothaer Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D

Auf dieser Seite haben wir Ihnen die häufigen Fragen zu dem Tarif Barmenia Gothaer Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D zusammengestellt. Es gelten die allgemeinen tariflichen Bedingungen.

Hier finden Sie die vollständige Tarifbeschreibung Barmenia Gothaer Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D und die AVB_Mehr_Zahn_100_Bonus_D.

Unser Experten-Tipp

Schließen Sie noch in 2026 eine Zahnzusatzversicherung ab. Viele Versicherungen berechnen die Zahnstaffeln anhand des Kalenderjahres. Für Sie bedeutet das, dass Sie ab Januar 2027 bereits im 2. Versicherungsjahr sind und dann von höheren Erstattungen profitieren.

Top-Tarife der Barmenia Gothaer

Fragen zu den Leistungen dieser Zahnzusatzversicherung

1. Welche Leistungen sind versichert?

Versichert sind

2. In welcher Höhe erfolgt eine Erstattung für Zahnersatz?

Für Zahnersatz (z. B. Implantate, Brücken, Kronen, Inlays) erstattet Barmenia Gothaer 100% der Gesamtkosten inklusive der Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der Heilfürsorge.

Beispiel-Rechnung

Zahnersatz (z. B. zwei Kronen)
Rechnungsbetrag des Zahnarztes (GOZ-Honorar sowie Material- und Laborkosten) 1.800,00
Abzüglich Festzuschuss der GKV 650,00
Verbleibender Rechnungsbetrag 1.150,00
Erstattung durch Barmenia Gothaer (100% des Rechnungsbetrages abzüglich Festzuschuss der GKV) 1.150,00
Verbleibender Eigenanteil 0,00

Da Barmenia Gothaer 100% der Gesamtkosten inklusive der GKV-Vorleistung erstattet, ergeben sich 100% von 1.800,00 EUR = 1.800,00 EUR. Abzüglich des bereits von der GKV übernommenen Festzuschusses von 650,00 EUR verbleibt eine Erstattung durch Barmenia Gothaer von 1.150,00 EUR.

Ihr Eigenanteil beträgt in diesem Beispiel 0,00 EUR.

3. In welcher Höhe erfolgt eine Erstattung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Leistung erbringt?

Da Barmenia Gothaer für Zahnersatz ohnehin 100% der Gesamtkosten erstattet, ergibt sich unabhängig davon, ob die GKV oder Heilfürsorge eine Vorleistung erbringt, keine Kürzung: Sie erhalten auch dann 100% der erstattungsfähigen Kosten. Bei Zahnbehandlungen und Prophylaxe (z. B. Füllungen, Wurzelbehandlungen, PZR) leistet Barmenia Gothaer ebenfalls in voller vereinbarter Tarifhöhe, wenn die GKV keine Leistung erbringt.

4. Was versteht der Versicherer unter „erstattungsfähigen Kosten"?

Darunter fallen Rechnungsbeträge für medizinisch notwendige zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang, die im Gebührenrahmen der amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen. Material- und Laborkosten gehören ebenfalls dazu, soweit sie zu angemessenen Preisen berechnet werden.

5. Wie erfolgt der Nachweis für die Vorleistung der GKV?

Der Nachweis erfolgt, indem Sie auf allen eingereichten Kostenbelegen und Rechnungen die Höhe der Vorleistung bzw. die Abrechnung durch Ihre GKV oder Heilfürsorge bestätigen lassen.

6. Kürzt Barmenia Gothaer Material- und Laborkosten auf ein tarifliches Preis-/Leistungsverzeichnis?

Nein. Barmenia Gothaer verwendet kein starres Preis- und Leistungsverzeichnis oder Sachkostenverzeichnis für Material- und Laborkosten. Zahntechnische Leistungen sowie Material- und Laborkosten werden zu angemessenen Preisen erstattet.

7. Welche Leistungen sind bei Implantaten vorgesehen?

Implantate gehören zum Zahnersatz und werden zu 100% inklusive der GKV-Vorleistung erstattet. Notwendige Vor- und Nachbehandlungen wie funktionsanalytische Leistungen sowie ein Knochenaufbau (augmentative Leistungen) sind vollständig mitversichert.

8. Gibt es eine Begrenzung bei Implantaten?

Nein, es gibt im Tarif keine zahlenmäßige Begrenzung der Implantate pro Kiefer. Es gelten lediglich die allgemeinen Leistungsgrenzen der Zahnstaffel in den ersten vier Kalenderjahren.

9. Wann und in welcher Höhe leistet Barmenia Gothaer für Funktionsanalyse/-therapie?

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen werden als Vor- oder Nachbehandlung im Rahmen einer Zahnersatzmaßnahme zu 100% erstattet.

10. Erstattet Barmenia Gothaer auch zahnfarbene Füllungen?

Ja. Hochwertige zahnfarbene Kunststoff-Füllungen, Kompositfüllungen sowie Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen werden zu 100% übernommen.

11. Werden Wurzelbehandlungen erstattet?

Ja, Wurzelbehandlungen einschließlich Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen werden über den Baustein Mehr Zahnvorsorge Bonus D zu 100% erstattet.

12. Werden Parodontitisbehandlungen erstattet?

Ja, Parodontose- und Parodontitisbehandlungen werden zu 100% übernommen.

13. Werden die Kosten für Zahnprophylaxe (professionelle Zahnreinigung) übernommen?

Ja, zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung (PZR) werden zu 80% bis zu einem Gesamtwert von 200 EUR pro Kalenderjahr erstattet.

14. Übernimmt Barmenia Gothaer Leistungen für die Schmerzausschaltung?

Ja, schmerzlindernde Maßnahmen beim Zahnarzt werden zu 100% ohne Höchstgrenze übernommen. Darunter fallen Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung (Dämmerschlaf) und Lachgassedierung.

15. Werden Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung (KFO) bei Kindern übernommen?

Ja, bei einem Behandlungsbeginn vor Vollendung des 21. Lebensjahres werden 100% der Kosten erstattet, bis zu insgesamt 2.000 EUR während der Vertragslaufzeit. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Altersgrenze von 21 Jahren. Eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene ist in diesem Tarif nicht versichert.

16. Sind Verblendungen und Veneers versichert?

Keramik- und Kunststoff-Verblendungen sind im Rahmen der Zahnersatzleistung zu 100% für alle Zähne versichert, auch im Seitenzahnbereich.

17. Gibt es eine Höchstgrenze bei den Erstattungen für Zahnersatz (Zahnstaffel)?

Ja, für Zahnersatz gilt in den ersten vier Kalenderjahren folgende Summenstaffel je versicherte Person:

  • 1. Kalenderjahr: max. 1.500 EUR
  • 1. und 2. Kalenderjahr zusammen: max. 3.000 EUR
  • 1. bis 3. Kalenderjahr zusammen: max. 4.500 EUR
  • 1. bis 4. Kalenderjahr zusammen: max. 6.000 EUR

Ab dem 5. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Für unfallbedingte Zahnersatzmaßnahmen gelten diese Höchstgrenzen von vornherein nicht, sofern sich der Unfall nach Vertragsabschluss ereignet hat. Für Zahnbehandlungen (z. B. Füllungen, Wurzel- und Parodontitisbehandlungen), Schmerzausschaltung und Aufbiss-Schienen gilt eine gesonderte, deutlich niedrigere Staffel im ersten und zweiten Kalenderjahr, danach ist auch hier die Leistung unbegrenzt.

18. Gibt es Wartezeiten?

Nein, es gibt keine Wartezeiten. Der Versicherungsschutz beginnt unmittelbar zum vereinbarten Zeitpunkt.

19. Muss ich Barmenia Gothaer einen Heil- und Kostenplan vorlegen, bevor der Zahnarzt mit der Behandlung beginnt?

Es besteht keine Pflicht zur Einreichung; bei Versäumnis erfolgt keine tarifliche Leistungskürzung. Barmenia Gothaer empfiehlt jedoch ausdrücklich, vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan vorzulegen, um die genaue Leistungsübernahme vorab abzuklären.

20. Nach welchen Kriterien rechnet der Zahnarzt seine Leistungen ab?

Der Zahnarzt rechnet nach den amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) ab.

21. Rechnet der Zahnarzt die Kosten direkt mit Barmenia Gothaer ab?

In der Regel begleichen Sie die Rechnung selbst und reichen diese anschließend zur Kostenerstattung ein. Eine direkte Abrechnung mit dem Leistungserbringer findet nur in Ausnahmefällen oder bei Vorliegen einer Abtretungserklärung statt.

22. Leistet Barmenia Gothaer für Behandlungen, die im Ausland durchgeführt werden?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa sowie bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland für mindestens einen Monat.

23. Kann Barmenia Gothaer eine Erstattung auch verweigern?

Ja, in folgenden Fällen besteht zum Beispiel kein Versicherungsschutz:

  • wenn die Behandlung bei Antragstellung bereits laufend, angeraten oder beabsichtigt war
  • wenn der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde
  • bei Schäden durch Kriegsereignisse

Außerdem ist der Versicherer leistungsfrei, wenn Beiträge nicht bezahlt sind und der Vertrag im Mahnverfahren ist.

24. Gibt es besondere Zusatzleistungen (z. B. Bleaching, Schnarcherschienen)?

Der Tarif enthält einen Bleaching-Bonus: Für zahnaufhellende Maßnahmen werden bis zu 200 EUR alle zwei Kalenderjahre erstattet. Aufbiss-Schienen (Knirscherschienen) werden zu 100% übernommen. Schnarcherschienen sind in den Bedingungen nicht explizit enthalten.

Fragen zur Antragstellung

1. Welche Gesundheitsfragen werden im Antrag von Barmenia Gothaer gestellt?

Im Antrag werden zwei Gesundheitsfragen gestellt: Erfolgt zurzeit eine Zahnersatzbehandlung, eine Wurzelbehandlung und/oder eine Behandlung wegen Parodontose bzw. Parodontitis, oder ist eine solche Behandlung angeraten oder beabsichtigt? Und: Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen), die noch nicht ersetzt sind?

2. Wann gilt eine Behandlung als „laufend"?

Eine Behandlung gilt als laufend, wenn sie vor dem vertraglichen Versicherungsbeginn bereits begonnen wurde und noch nicht medizinisch abgeschlossen ist.

3. Wann gilt eine Behandlung als „angeraten"?

Eine Behandlung gilt als angeraten, sobald ein Zahnarzt die Behandlungsnotwendigkeit festgestellt, mit Ihnen besprochen oder in der Patientenakte dokumentiert hat.

4. Wann gilt eine Behandlung als „beabsichtigt"?

Eine Behandlung gilt als beabsichtigt, wenn bereits konkrete Pläne zur Durchführung einer zahnärztlichen Maßnahme gefasst worden sind.

5. Welche fehlenden Zähne sind im Antrag nicht anzugeben?

Weisheitszähne sowie Zähne, die bereits dauerhaft durch Zahnersatz (z. B. Brücken, Kronen, Implantate) ersetzt wurden, müssen nicht als fehlend angegeben werden. Zähne mit einem vollständigen physiologischen Lückenschluss zählen ebenfalls nicht als fehlende Zähne.

6. Kann ein fehlender, nicht ersetzter Zahn, dessen Behandlung noch nicht begonnen oder angeraten ist, versichert werden?

Bei genau einem fehlenden Zahn kann der Tarif abgeschlossen werden; der Zahn ist ohne Beitragszuschlag im Rahmen der normalen Staffel mitversichert. Fehlen bei Antragstellung mehr als ein Zahn, ist ein Vertragsabschluss in dieser Tarifkombination nicht möglich.

Fragen zum Vertrag

1. Wird der Beitrag mit zunehmendem Alter teurer?

Ja, die Beiträge sind in Altersgruppen unterteilt (0-20, 21-30, 31-40, 41-50, 51-60, ab 61 Jahre). Beim Erreichen der nächsten Altersgruppe steigt der Beitrag automatisch ab dem Folgemonat an. Altersrückstellungen werden nicht gebildet.

2. Kann sich der Beitrag auch noch aus anderen Gründen erhöhen?

Ja, Beiträge können im Rahmen allgemeiner Beitragsanpassungen aufgrund steigender Gesamtausgaben im Gesundheitswesen angepasst werden. Kommt es zu einer Beitragserhöhung, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.

3. Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht bezahlen kann?

Bei Zahlungsverzug mahnt der Versicherer unter Fristsetzung. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ruht der Versicherungsschutz, und der Versicherer ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

4. Wie lange bin ich an den Vertrag gebunden?

Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.

5. Wie kann der Vertrag gekündigt werden?

Nach Ablauf der 12-monatigen Mindestdauer können Sie den Tarif ohne Frist täglich kündigen. Die Kündigung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei Barmenia Gothaer eingeht, oder zu einem von Ihnen gewünschten späteren Termin.

Sonstige Fragen

1. Ändert sich der Versicherungsschutz, wenn ich die gesetzliche Krankenkasse wechsle?

Nein, solange Sie weiterhin in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben, bleibt der Versicherungsschutz vollumfänglich bestehen.

2. Kann Barmenia Gothaer einen Vertrag kündigen, wenn ich Leistungen in Anspruch nehme?

Nein. In der Krankheitskostenversicherung ist das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers nach Leistungsinanspruchnahme gesetzlich ausgeschlossen.

3. Kann ich den Zahnarzt frei wählen?

Ja, Sie haben freie Wahl unter den zur Versorgung gesetzlich Versicherter zugelassenen Zahnärzten. Da Barmenia Gothaer bei Zahnersatz ohnehin 100% der Kosten erstattet, wirkt sich die Wahl eines Privatzahnarztes ohne Kassenzulassung nicht mindernd auf den Erstattungssatz aus.

4. Kann ich bei Barmenia Gothaer auch versichert werden, wenn ich heilfürsorgeberechtigt bin?

Ja, Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge können den Tarif problemlos abschließen.

5. Kann ich meine Kinder, meinen Ehepartner oder andere Familienmitglieder unter meinem Vertrag mitversichern?

Jede Person wird einzeln versichert und kalkuliert, allerdings ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Familienmitglieder können jedoch im selben Vertragsverhältnis als versicherte Personen aufgenommen werden.

Ihr direkter Draht zur unseren Experten:  040 / 357 358 48
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