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Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung uniVersa uni-dent|Top 100

Auf dieser Seite haben wir Ihnen die häufigen Fragen zu dem Tarif uniVersa uni-dent|Top 100 zusammengestellt. Es gelten die allgemeinen tariflichen Bedingungen.

Hier finden Sie die vollständige Tarifbeschreibung uniVersa uni-dent|Top 100 und die AVB_uni_dent_Top_100.

Unser Experten-Tipp

Schließen Sie noch in 2026 eine Zahnzusatzversicherung ab. Viele Versicherungen berechnen die Zahnstaffeln anhand des Kalenderjahres. Für Sie bedeutet das, dass Sie ab Januar 2027 bereits im 2. Versicherungsjahr sind und dann von höheren Erstattungen profitieren.

Top-Tarife der Universa

Fragen zu den Leistungen dieser Zahnzusatzversicherung

1. Welche Leistungen sind versichert?

Versichert sind

2. In welcher Höhe erfolgt eine Erstattung für Zahnersatz?

Die Erstattung für hochwertigen Zahnersatz beträgt 100 % der Gesamtrechnung inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung oder Heilfürsorge. Das Führen eines Bonusheftes ist für die 100%ige Erstattung nicht erforderlich.

Beispiel-Rechnung

Zahnersatz (z. B. zwei Kronen)
Rechnungsbetrag des Zahnarztes (GOZ-Honorar sowie Material- und Laborkosten) 1.800,00
Abzüglich Festzuschuss der GKV 650,00
Verbleibender Rechnungsbetrag 1.150,00
Erstattung durch uni-dent|Top 100 (100 %) 1.150,00
Verbleibender Eigenanteil 0,00

Die uniVersa würde in diesem Fall 1.150,00 EUR erstatten. Der Betrag ergibt sich aus 100 % des verbleibenden Rechnungsbetrages von 1.150,00 EUR, nachdem der Festzuschuss der GKV in Höhe von 650,00 EUR bereits abgezogen wurde. Ein Eigenanteil verbleibt in diesem Beispiel nicht.

3. In welcher Höhe erfolgt eine Erstattung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Leistung erbringt?

Erfolgt keine Vorleistung der GKV oder Heilfürsorge (z. B. bei einer Behandlung durch einen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder bei Behandlungen im Ausland), wird ein pauschaler Betrag von 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung angerechnet. Bei rein privaten Behandlungen ohne GKV-Festzuschuss leistet der Tarif im Rahmen der tariflichen Bestimmungen.

4. Was versteht die uniVersa unter „erstattungsfähigen Kosten“?

Darunter fallen die Aufwendungen für medizinisch notwendige zahnärztliche Leistungen an bei Vertragsabschluss vorhandenen Zähnen oder dauerhaftem Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten. Erstattungsfähig sind Gebühren nach den amtlichen Gebührenordnungen GOZ/GOÄ bis zu den Höchstsätzen (3,5-facher Satz).

5. Wie erfolgt der Nachweis für die Vorleistung der GKV?

Die Vorleistung der GKV bzw. Heilfürsorge wird durch einen entsprechenden Erstattungsvermerk oder Abrechnungsstempel auf der Originalrechnung nachgewiesen.

6. Kürzt die uniVersa Material- und Laborkosten auf ein tarifliches Preis-/Leistungsverzeichnis?

Nein, die uniVersa arbeitet nicht mit einem festgelegten Preis- und Leistungsverzeichnis für Material- und Laborkosten. Angemessene Material- und Laboraufwendungen werden im tariflichen Umfang voll erstattet.

7. Welche Leistungen sind bei Implantaten vorgesehen?

Implantologische Leistungen werden zu 100 % erstattet. Der Schutz umfasst die Implantate selbst, die Suprakonstruktion (z. B. Kronen auf Implantaten) sowie den medizinisch notwendigen Knochenaufbau (Augmentation, Sinuslift etc.).

8. Gibt es eine Begrenzung bei Implantaten?

Nein, die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate ist tariflich weder mengenmäßig noch betragsmäßig je Implantat begrenzt.

9. Wann und in welcher Höhe leistet die uniVersa für Funktionsanalyse/-therapie?

Maßnahmen zur Diagnose, Behebung oder Besserung von Funktionsstörungen der Kiefergelenke, Kaumuskulatur und Zähne werden zu 100 % erstattet.

10. Erstattet die uniVersa auch zahnfarbene Füllungen?

Ja, plastische Füllungen wie hochwertige, lichthärtende Composites und dentinadhäsive Füllungen werden zu 100 % übernommen.

11. Werden Wurzelbehandlungen erstattet?

Ja, zu 100 %. Mitversichert sind auch spezielle moderne Behandlungsverfahren wie die elektrometrische Längenbestimmung, elektro-physikalisch-chemische Methoden, die Nutzung eines OP-Mikroskops oder Laserbehandlungen.

12. Werden Parodontitisbehandlungen erstattet?

Ja, zu 100 %. Erstattet werden auch spezielle Verfahren wie die VECTOR-Technologie, Bakterien-/DNA-Tests oder Medikamententrägerschienen.

13. Werden die Kosten für Zahnprophylaxe (professionelle Zahnreinigung) übernommen?

Ja, Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung (PZR) und Zahnprophylaxe werden zu 100 % bis zu 250 EUR pro Kalenderjahr erstattet.

14. Übernimmt die uniVersa Leistungen für die Schmerzausschaltung?

Ja, zu 100 % im Zusammenhang mit versicherten Zahnbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen. Versichert sind z. B. Vollnarkose, Analgosedierung (Dämmerschlaf), Lachgassedierung, Akupunktur und Hypnose.

15. Werden Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung (KFO) bei Kindern übernommen?

Ja, für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden 100 % der Kosten bis zu insgesamt 3.000 EUR während der Vertragslaufzeit erstattet. Die Leistung erfolgt unabhängig von der Einstufung in kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG 1–5).

16. Werden Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung (KFO) bei Erwachsenen übernommen?

Bei Erwachsenen ab dem 21. Lebensjahr besteht Versicherungsschutz für Kieferorthopädie ausschließlich dann, wenn die Behandlung infolge eines nach Vertragsschluss eingetretenen Unfalls erforderlich wird (ebenfalls 100 % bis max. 3.000 EUR).

17. Sind Verblendungen und Veneers versichert?

Ja, Kunststoff- und Keramikverblendungen sind für alle Zähne (bis Zahn 8) mitversichert. Auch Keramikverblendschalen (Veneers) zählen zu den erstattungsfähigen Leistungen.

18. Gibt es eine Höchstgrenze bei den Erstattungen für Zahnersatz (Zahnstaffel)?

Ja, in den ersten vier Kalenderjahren gilt eine anfängliche Summenstaffel für alle Maßnahmen insgesamt:

  • 1.500 EUR im 1. Kalenderjahr
  • 3.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
  • 4.500 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
  • 6.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren

Ab dem 5. Kalenderjahr entfällt die Begrenzung vollständig. Bei Unfällen gelten die Höchstsätze von Beginn an nicht.

19. Gibt es Wartezeiten?

Nein, der Tarif bietet sofortigen Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Beginn ganz ohne Wartezeiten.

20. Muss ich der uniVersa einen Heil- und Kostenplan vorlegen, bevor der Zahnarzt mit der Behandlung beginnt?

Nein, die Einreichung vor Behandlungsbeginn ist nicht zwingend vorgeschrieben und führt bei Fehlen nicht zu Leistungskürzungen. Bei größeren Behandlungen (ab ca. 1.000 EUR) wird eine vorherige Prüfung zur eigenen Kostensicherheit jedoch empfohlen.

21. Nach welchen Kriterien rechnet der Zahnarzt seine Leistungen ab?

Die Abrechnung erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ). Der Tarif erstattet Gebühren bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5-facher Satz).

22. Rechnet der Zahnarzt die Kosten direkt mit der uniVersa ab?

Nein, Sie erhalten die Rechnung von Ihrem Zahnarzt und reichen das Original bei der uniVersa ein. Die uniVersa überweist die Erstattung auf das Konto des Versicherungsnehmers.

23. Leistet die uniVersa für Behandlungen, die im Ausland durchgeführt werden?

Ja, bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt werden Aufwendungen zu den ortsüblichen Kosten im vereinbarten tariflichen Umfang erstattet. Erbringt die GKV/Heilfürsorge im Ausland keine Vorleistung, wird pauschal ein Abzug von 20 % als Kassenleistung angerechnet.

24. Kann die uniVersa eine Erstattung auch verweigern?

Ja, unter anderem in folgenden Fällen besteht kein Versicherungsschutz:

  • Behandlungen, die bereits vor Vertragsschluss begonnen oder angeraten wurden
  • bei Vertragsschluss bereits fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne
  • medizinisch nicht notwendige Maßnahmen

25. Gibt es besondere Zusatzleistungen (z. B. Bleaching, Schnarcherschienen)?

Ja, erstattet werden bis zu 250 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren für Bleaching (Zahnaufhellung), Aufbissbehelfe/Knirscherschienen, DROS-Schienen und Protrusionsschienen sowie schmerzlindernde Maßnahmen. Eine Innovations- und Zukunftsgarantie stellt zudem sicher, dass künftige Behandlungsmethoden automatisch mitversichert sind.

Fragen zur Antragstellung

1. Welche Gesundheitsfragen werden im Antrag der uniVersa gestellt?

Im Antrag für den Tarif uni-dent|Top 100 werden keine Gesundheitsfragen gestellt.

2. Wann gilt eine Behandlung als „laufend“?

Eine Behandlung gilt als laufend, wenn vor Beginn des Versicherungsschutzes bzw. vor Vertragsschluss bereits mit der zahnärztlichen Maßnahme begonnen wurde oder der Versicherungsfall noch andauert.

3. Wann gilt eine Behandlung als „angeraten“?

Eine Behandlung gilt als angeraten, sobald ein Zahnarzt oder Arzt vor Vertragsschluss die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme festgestellt, mit dem Patienten besprochen oder im Befund dokumentiert hat.

4. Wann gilt eine Behandlung als „beabsichtigt“?

Als beabsichtigt gilt eine Behandlung, wenn zwischen Patient und Zahnarzt konkrete Pläne zur Durchführung einer zahnärztlichen Maßnahme gefasst wurden.

5. Welche fehlenden Zähne sind im Antrag nicht anzugeben?

Da der Antrag keine Gesundheitsfragen enthält, müssen fehlende Zähne im Antragsformular nicht angegeben werden.

6. Können fehlende, nicht ersetzte Zähne, deren Behandlung noch nicht begonnen oder angeraten ist, versichert werden?

Nein, bei Vertragsschluss bereits fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sind von der Leistungspflicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Fragen zum Vertrag

1. Wird der Beitrag mit zunehmendem Alter teurer?

Ja, der Tarif wird ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag steigt planmäßig bei Erreichen der im Tarif festgelegten Altersgruppen (alle 5 Jahre ab Alter 21).

2. Kann sich der Beitrag auch noch aus anderen Gründen erhöhen?

Ja, im Rahmen jährlicher Überprüfungen können allgemeine Beitragsanpassungen (BAP) erforderlich werden, wenn z. B. die Heilbehandlungskosten branchenweit steigen.

3. Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht bezahlen kann?

Bei Zahlungsverzug mahnt der Versicherer. Bei anhaltendem Rückstand fallen Säumniszuschläge an und es droht das Ruhen des Versicherungsschutzes bzw. im gesetzlichen Rahmen eine Vertragsbeendigung.

4. Wie lange bin ich an den Vertrag gebunden?

Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre.

5. Wie kann der Vertrag gekündigt werden?

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren kann der Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform gekündigt werden.

Sonstige Fragen

1. Ändert sich der Versicherungsschutz, wenn ich die gesetzliche Krankenkasse wechsle?

Nein, solange Sie Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse bleiben, besteht der Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang unverändert fort.

2. Kann die uniVersa einen Vertrag kündigen, wenn ich Leistungen in Anspruch nehme?

Nein, die uniVersa verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht für diesen Tarif.

3. Kann ich den Zahnarzt frei wählen?

Ja, es besteht die freie Wahl unter allen niedergelassenen oder in MVZ bzw. Krankenhaus-Ambulanzen tätigen approbierten Zahnärzten und Ärzten.

4. Kann ich bei der uniVersa auch versichert werden, wenn ich heilfürsorgeberechtigt bin?

Ja, Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (z. B. Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei) sind nach den Tarifbedingungen ausdrücklich versicherungsfähig.

5. Kann ich meine Kinder, meinen Ehepartner oder andere Familienmitglieder unter meinem Vertrag mitversichern?

Familienangehörige können zusammen in einem Antrag mitversichert werden; für jede Person wird ein eigener Beitrag gemäß Eintrittsalter berechnet.

Ihr direkter Draht zur unseren Experten:  040 / 357 358 48
...oder für später einen  Beratungstermin  buchen!

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Die Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung kann anspruchsvoll sein. Die Tarifbeschreibungen sind umfangreich und die Versicherungsbedingungen sind für Laien schwer verständlich. Beide enthalten Informationen, die für den Vergleich von Tarifen relevant sind. Zudem ist das Wissen von zahnmedizinischen Zusammenhängen für den Vergleich hilfreich. Unsere Experten kennen sich in diesen Bereichen aus und helfen Ihnen gern weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.


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