Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung AXA Zahn Komfort
Auf dieser Seite haben wir Ihnen die häufigen Fragen zu dem Tarif AXA Zahn Komfort zusammengestellt. Es gelten die allgemeinen tariflichen Bedingungen.
Hier finden Sie die vollständige Tarifbeschreibung AXA Zahn Komfort und die AVB_Zahn_Komfort.
Schließen Sie noch in 2026 eine Zahnzusatzversicherung ab. Viele Versicherungen berechnen die Zahnstaffeln anhand des Kalenderjahres. Für Sie bedeutet das, dass Sie ab Januar 2027 bereits im 2. Versicherungsjahr sind und dann von höheren Erstattungen profitieren.

Fragen zu den Leistungen dieser Zahnzusatzversicherung
1. Welche Leistungen sind versichert?
Versichert sind
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate, Inlays)
- Füllungstherapien (hochwertige Kunststoff-/Kompositfüllungen)
- Zahnbehandlungen (Wurzel- und Parodontosebehandlungen)
- Aufbissbehelfe und Knirscherschienen
- Zuschläge für Laser- und Operationsmikroskopanwendungen
- Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z. B. Vollnarkose, Lachgas, Akupunktur)
- Zahnvorsorge/Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung)
- Zahnaufhellung (Bleaching)
- Kieferorthopädie für Kinder sowie unfallbedingt für Erwachsene
2. In welcher Höhe erfolgt eine Erstattung für Zahnersatz?
Im Tarif Zahn Komfort werden 90 % der Gesamtkosten für hochwertigen Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Sofern die Behandlung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung ohne private Mehrkosten erfolgt, übernimmt der Tarif 100 % der Kosten.
Beispiel-Rechnung
| Zahnersatz (z. B. zwei Kronen) | |
|---|---|
| Rechnungsbetrag des Zahnarztes (GOZ-Honorar sowie Material- und Laborkosten) | 1.800,00 |
| Abzüglich Festzuschuss der GKV | 650,00 |
| Verbleibender Rechnungsbetrag | 1.150,00 |
| Erstattung durch Zahn Komfort (90 %) | 1.035,00 |
| Verbleibender Eigenanteil | 115,00 |
Die AXA würde in diesem Beispiel 1.035,00 € erstatten (90 % von 1.150,00 €). Der Eigenanteil des Versicherten würde in diesem Fall 115,00 € betragen. Sofern die Behandlung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung ohne private Mehrkosten erfolgt, erstattet der Tarif 100 % der erstattungsfähigen Kosten, sodass kein Eigenanteil verbleibt.
3. In welcher Höhe erfolgt eine Erstattung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Leistung erbringt?
Erbringt die GKV für einen medizinisch notwendigen Befund nachweislich keine Leistung, beträgt die Erstattung der erstattungsfähigen Aufwendungen im Tarif Zahn Komfort 50 %. Werden Behandlungen von Zahnärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, werden pauschal 40 % des Rechnungsbetrages als fiktive GKV-Leistung angerechnet und abgezogen, sofern kein Nachweis einer GKV-Vorleistung erbracht wird.
4. Was versteht die AXA unter „erstattungsfähigen Kosten“?
Erstattungsfähig sind Kosten für zahnärztliche und ärztliche Leistungen, die den Regeln der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) entsprechen und danach abgerechnet werden. Ebenfalls erstattungsfähig sind im direkten Zusammenhang stehende angemessene zahntechnische Material- und Laborkosten (inklusive CEREC-Behandlungen).
5. Wie erfolgt der Nachweis für die Vorleistung der GKV?
Vorleistungen der GKV bzw. der Heilfürsorge sind der AXA für die Leistungsbearbeitung und Erstattung nachzuweisen. Leistet die GKV nicht vor, wird zur Leistungsprüfung gegebenenfalls der Originalbeleg zusammen mit dem Ablehnungsschreiben der Krankenkasse verlangt.
6. Kürzt die AXA Material- und Laborkosten auf ein tarifliches Preis-/Leistungsverzeichnis?
Nein, die AXA arbeitet im Tarif Zahn Komfort mit keinem festen Preis- und Leistungsverzeichnis für Material- und Laborkosten; erstattet wird zu angemessenen Preisen im tariflichen Umfang.
7. Welche Leistungen sind bei Implantaten vorgesehen?
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für implantologische Leistungen einschließlich der Implantate selbst, chirurgischer Maßnahmen wie Knochenaufbau (Augmentation), Sinuslift, Vestibulumplastik sowie digitaler Volumentomographie (DVT/3D-Röntgen) und der darauf befestigten Suprakonstruktion, zu 90 %.
8. Gibt es eine Begrenzung bei Implantaten?
Nein, die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate ist tariflich nicht begrenzt und richtet sich rein nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.
9. Wann und in welcher Höhe leistet die AXA für Funktionsanalyse/-therapie?
Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen (FAL/FT nach GOZ 8000ff) sind erstattungsfähig, wenn sie im direkten Zusammenhang mit Zahnersatz, Füllungstherapien, Aufbissbehelfen/Schienen oder kieferorthopädischen Behandlungen erbracht werden. Die Übernahme erfolgt zum gleichen Prozentsatz wie die jeweilige Hauptleistung (bei Zahnersatz und KFO somit zu 90 %, bei Füllungen/Schienen zu 100 %).
10. Erstattet die AXA auch zahnfarbene Füllungen?
Ja, hochwertige Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen werden zu 100 % (inklusive Vorleistung der GKV) erstattet. Erbringt die GKV keine Leistung, erfolgt die Übernahme zu 60 %.
11. Werden Wurzelbehandlungen erstattet?
Ja, Wurzelkanalbehandlungen, Wurzelspitzenresektionen sowie elektrometrische Längenbestimmungen und elektrophysikalisch-chemische Methoden werden zu 100 % (inklusive GKV-Vorleistung) erstattet. Fällt eine Wurzelbehandlung gar nicht in den Leistungskatalog der GKV, übernimmt die AXA die Kosten der privaten Wurzelbehandlung ebenfalls.
12. Werden Parodontitisbehandlungen erstattet?
Ja, Parodontosebehandlungen und spezielle Verfahren (z. B. Schleimhauttransplantation, Früherkennung durch Bakterien-/DNA-Tests, Pado-Test) werden zu 100 % (inklusive GKV-Vorleistung) erstattet. Leistet die GKV bei Taschentiefen unter 3,5 mm nicht, übernimmt die AXA die Kosten der Privatbehandlung.
13. Werden die Kosten für Zahnprophylaxe (professionelle Zahnreinigung) übernommen?
Ja, Aufwendungen für die professionelle Zahnreinigung (PZR) werden zu 100 % übernommen, begrenzt auf maximal eine Behandlung pro Versicherungsjahr. Fehlt der Nachweis über eine GKV-Beteiligung, erfolgt eine pauschale Kürzung um 20 % (Erstattung zu 80 %).
14. Übernimmt die AXA Leistungen für die Schmerzausschaltung?
Ja, besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (Akupunktur, Analgo-Sedierung/Dämmerschlaf, Lachgas-Sedierung, Vollnarkose, Hypnose) werden zu 100 % erstattet, sofern sie unmittelbar zusammen mit einer versicherten Hauptleistung erbracht werden. Die Leistung ist auf maximal 500 € je Versicherungsjahr begrenzt.
15. Werden Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung (KFO) bei Kindern übernommen?
Ja, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde, leistet der Tarif Zahn Komfort 90 % (inklusive GKV-Vorleistung) bis zu einem Gesamthöchstbetrag von 5.000 € während der gesamten Vertragslaufzeit. In den ersten zwei Versicherungsjahren gilt eine KFO-Staffel (max. 500 € im 1. Jahr, max. 1.000 € im 1.–2. Jahr).
16. Werden Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung (KFO) bei Erwachsenen übernommen?
Kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene (Beginn nach Vollendung des 18. Lebensjahres) werden im Tarif Zahn Komfort zu 90 % bis maximal 5.000 € über die Vertragslaufzeit erstattet, sofern die Aufwendungen nachweislich auf einen nach Vertragsabschluss eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.
17. Sind Verblendungen und Veneers versichert?
Ja, Verblendungen, Lumineers und Veneers (Verblendschalen) zählen zu den versicherten Zahnersatzmaßnahmen. Keramikverblendungen werden im Seitenzahnbereich bis einschließlich Zahn 6 erstattet.
18. Gibt es eine Höchstgrenze bei den Erstattungen für Zahnersatz (Zahnstaffel)?
Ja, für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Füllungstherapien, Zahnbehandlung, Aufbissbehelfe/Schienen sowie Laser/Mikroskop gilt in den ersten vier Kalenderjahren eine gemeinsame Leistungsstaffel:
- 1. Versicherungsjahr: max. 1.500 €
- 1.–2. Versicherungsjahr zusammen: max. 3.000 €
- 1.–3. Versicherungsjahr zusammen: max. 4.500 €
- 1.–4. Versicherungsjahr zusammen: max. 6.000 €
Ab dem 5. Versicherungsjahr leistet der Tarif unbegrenzt. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsstaffel sofort.
19. Gibt es Wartezeiten?
Nein, im Tarif Zahn Komfort gibt es keine Wartezeiten. Der Versicherungsschutz steht ab Vertragsbeginn sofort zur Verfügung.
20. Muss ich der AXA einen Heil- und Kostenplan vorlegen, bevor der Zahnarzt mit der Behandlung beginnt?
Nein, die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans (HKP) ist nicht verpflichtend vorgeschrieben und führt bei Nichteinreichung zu keiner Leistungskürzung. Die AXA empfiehlt die Vorlage vor Behandlungsbeginn bei Zahnersatz und KFO jedoch zur eigenen Kostensicherheit. Die Erstellungskosten des HKP werden erstattet, wenn dieser vorab vorgelegt wird.
21. Nach welchen Kriterien rechnet der Zahnarzt seine Leistungen ab?
Der Zahnarzt rechnet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) ab. Im Tarif Zahn Komfort werden Kosten bis zum 5-fachen Satz der GOZ/GOÄ erstattet. Bei Überschreitung des Höchstsatzes werden Mehrkosten erstattet, sofern eine rechtsgültige Honorarvereinbarung gemäß § 2 GOZ getroffen wurde.
22. Rechnet der Zahnarzt die Kosten direkt mit der AXA ab?
Nein, der Zahnarzt stellt die Rechnung an den Patienten. Der Versicherte reicht die Originalrechnung bei der AXA ein und begleicht die Rechnung des Zahnarztes selbst.
23. Leistet die AXA für Behandlungen, die im Ausland durchgeführt werden?
Voraussetzung für die Versicherung ist eine Mitgliedschaft in der deutschen GKV und ein deutscher Wohnsitz. Anerkannt werden Behandlungen von approbierten, niedergelassenen Zahnärzten/Ärzten nach deutschem Recht sowie Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).
24. Kann die AXA eine Erstattung auch verweigern?
Ja, in folgenden Fällen besteht beispielsweise kein Versicherungsschutz:
- Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen, medizinisch notwendig oder vom Zahnarzt angeraten waren
- Nicht wissenschaftlich anerkannte Verfahren (z. B. ICON-Füllungen)
- Reine Kosmetik ohne Unfall oder medizinische Notwendigkeit
25. Gibt es besondere Zusatzleistungen (z. B. Bleaching, Schnarcherschienen)?
Ja, unter anderem:
- Bleaching (Zahnaufhellung): 100 % Erstattung bis max. 200 € innerhalb von zwei Versicherungsjahren
- Aufbissbehelfe und Knirscherschienen: 100 % Erstattung (inklusive GKV)
- Schmerzausschaltung: Vollnarkose, Lachgas, Dämmerschlaf oder Akupunktur bis zu 500 € pro Jahr
Fragen zur Antragstellung
1. Welche Gesundheitsfragen werden im Antrag der AXA gestellt?
Die AXA führt bei Antragstellung eine Online-Gesundheitsprüfung mit vier Fragen durch. Abgefragt werden der Gebisszustand, geplante, angeratene oder laufende Behandlungen, Parodontosebehandlungen der letzten 3 Jahre sowie fehlende Zähne.
2. Wann gilt eine Behandlung als „laufend“?
Eine Behandlung gilt als laufend, wenn die Maßnahme durch Diagnosestellung oder ersten Behandlungsakt begonnen wurde und noch nicht vollständig abgeschlossen ist (z. B. eine Parodontosebehandlung über mehrere Termine).
3. Wann gilt eine Behandlung als „angeraten“?
Eine Behandlung gilt als angeraten, wenn der Zahnarzt vor Antragstellung zu einer konkreten Behandlungsmaßnahme geraten hat. Eine lediglich angeratene professionelle Zahnreinigung muss im Antrag nicht angegeben werden.
4. Wann gilt eine Behandlung als „beabsichtigt“?
Eine Behandlung gilt als beabsichtigt oder geplant, wenn der Patient selbst die Maßnahme konkret vorbereitet oder bereits einen Heil- und Kostenplan hat erstellen lassen.
5. Welche fehlenden Zähne sind im Antrag nicht anzugeben?
Nicht als fehlende Zähne anzugeben sind Zähne in einer durch lückenlosen Zahnersatz geschlossenen Zahnreihe, fehlende Weisheitszähne sowie fehlende Milchzähne bei Erwachsenen, solange die Zahnreihe komplett ist.
6. Können fehlende, nicht ersetzte Zähne, deren Behandlung noch nicht begonnen oder angeraten ist, versichert werden?
Ja, bis zu 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. Je fehlendem Zahn wird ein Risikozuschlag von 25 % auf den Beitrag berechnet.
Fragen zum Vertrag
1. Wird der Beitrag mit zunehmendem Alter teurer?
Ja, der Tarif Zahn Komfort ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Die Beiträge steigen automatisch bei Erreichen der festgelegten Altersgruppen jeweils zum 1. Januar des Folgejahres.
2. Kann sich der Beitrag auch noch aus anderen Gründen erhöhen?
Ja, unabhängig von den altersbedingten Sprüngen besteht das allgemeine Risiko kostenbedingter Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen.
3. Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht bezahlen kann?
Bei Zahlungsverzug greifen die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen (Mahnverfahren und Kündigung). Eine beitragsfreie Anwartschaft bei Arbeitslosigkeit ist nicht möglich.
4. Wie lange bin ich an den Vertrag gebunden?
Es gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Versicherungsjahren ab Versicherungsbeginn.
5. Wie kann der Vertrag gekündigt werden?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit zum Ende eines jeden Monats mit einer Frist von 15 Tagen kündigen. Bei Beitragsanpassungen steht dem Kunden zudem ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu.
Sonstige Fragen
1. Ändert sich der Versicherungsschutz, wenn ich die gesetzliche Krankenkasse wechsle?
Nein, solange die Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bestehen bleibt, ändert ein Kassenwechsel nichts an der Versicherungsfähigkeit und den Leistungen.
2. Kann die AXA einen Vertrag kündigen, wenn ich Leistungen in Anspruch nehme?
Nein, die AXA verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
3. Kann ich den Zahnarzt frei wählen?
Ja, es besteht freie Arztwahl unter allen nach deutschem Recht approbierten, niedergelassenen Zahnärzten, Ärzten sowie Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).
4. Kann ich bei der AXA auch versichert werden, wenn ich heilfürsorgeberechtigt bin?
Ja, Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge sind Mitgliedern der GKV gleichgestellt und voll versicherungsfähig.
5. Kann ich meine Kinder, meinen Ehepartner oder andere Familienmitglieder unter meinem Vertrag mitversichern?
Ja, der Tarif kann für Erwachsene und Kinder abgeschlossen werden, wobei Kinder auch eigenständig versichert werden können. Jedes Familienmitglied wird mit einem eigenen Beitrag geführt.
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