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Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung Union ZahnPRIVAT 100

Auf dieser Seite haben wir Ihnen die häufigen Fragen zu dem Tarif Union ZahnPRIVAT 100 zusammengestellt. Es gelten die allgemeinen tariflichen Bedingungen.

Hier finden Sie die vollständige Tarifbeschreibung Union ZahnPRIVAT 100 und die AVB_ZahnPRIVAT_100.

Unser Experten-Tipp

Schließen Sie noch in 2026 eine Zahnzusatzversicherung ab. Viele Versicherungen berechnen die Zahnstaffeln anhand des Kalenderjahres. Für Sie bedeutet das, dass Sie ab Januar 2027 bereits im 2. Versicherungsjahr sind und dann von höheren Erstattungen profitieren.

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Fragen zu den Leistungen dieser Zahnzusatzversicherung

1. Welche Leistungen sind versichert?

Versichert sind

2. In welcher Höhe erfolgt eine Erstattung für Zahnersatz?

Die Erstattung für Zahnersatz beträgt 100 % der erstattungsfähigen Gesamtkosten abzüglich der Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beispiel-Rechnung

Zahnersatz (z. B. zwei Kronen)
Rechnungsbetrag des Zahnarztes (GOZ-Honorar sowie Material- und Laborkosten) 1.800,00
Abzüglich Festzuschuss der GKV 650,00
Verbleibender Rechnungsbetrag 1.150,00
Erstattung durch ZahnPRIVAT 100 (100 %) 1.150,00
Verbleibender Eigenanteil 0,00

Union würde in diesem Fall 1.150,00 EUR erstatten. Der Betrag entspricht dem vollen Rechnungsbetrag von 1.800,- EUR abzüglich des Festzuschusses der GKV von 650,- EUR. Ein Eigenanteil verbleibt bei diesem Tarif nicht (Zahnstaffel in den ersten drei Kalenderjahren vorausgesetzt eingehalten, siehe Frage 18).

3. In welcher Höhe erfolgt eine Erstattung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Leistung erbringt?

Besteht für eine medizinisch notwendige Maßnahme kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV, leistet der Tarif dennoch die vollen 100 % der erstattungsfähigen Kosten.

4. Was versteht der Versicherer unter „erstattungsfähigen Kosten"?

Darunter fallen die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen, die nach den Grundsätzen der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden, abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistungen. Auch notwendige Material- und Laborkosten gehören zu den erstattungsfähigen Kosten.

5. Wie erfolgt der Nachweis für die Vorleistung der GKV?

Der Nachweis erfolgt durch Einreichung der Zahnarztrechnung zusammen mit dem Erstattungsvermerk bzw. dem Abrechnungsschreiben der gesetzlichen Krankenkasse. Aus dem Abrechnungsschreiben müssen die Einzelleistungen der GKV ersichtlich sein.

6. Kürzt Union Material- und Laborkosten auf ein tarifliches Preis-/Leistungsverzeichnis?

Nein. Der Tarif beinhaltet kein Preis- und Leistungsverzeichnis für Material- und Laborkosten. Anfallende Material- und Laborkosten werden im angemessenen Rahmen zu 100 % erstattet.

7. Welche Leistungen sind bei Implantaten vorgesehen?

Implantate werden zu 100 % erstattet. Mitversichert sind alle notwendigen Vorbehandlungen wie der Knochenaufbau (Augmentation), 3D-Röntgen (Dentale Volumentomografie), der Einsatz von Laser oder OP-Mikroskop sowie Behandlungen bei Periimplantitis (z. B. photodynamische Therapie).

8. Gibt es eine Begrenzung bei Implantaten?

Nein. Es gibt weder eine tarifliche Begrenzung der Stückzahl von Implantaten noch eine betragsmäßige Obergrenze pro Implantat.

9. Wann und in welcher Höhe leistet Union für Funktionsanalyse/-therapie?

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen (Gnathologie) werden im Rahmen von Zahnbehandlungen und Zahnersatz zu 100 % erstattet.

10. Erstattet Union auch zahnfarbene Füllungen?

Ja. Hochwertige Kunststofffüllungen in Mehrschichttechnik (Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen) sowie Kariesinfiltrationen (ICON-Behandlung) werden zu 100 % übernommen.

11. Werden Wurzelbehandlungen erstattet?

Ja. Wurzelbehandlungen, Wurzelkanalrevisionen und Wurzelspitzenresektionen werden zu 100 % erstattet – sowohl als Ergänzung bei GKV-Vorleistung als auch bei reinen Privatbehandlungen ohne GKV-Leistung.

12. Werden Parodontitisbehandlungen erstattet?

Ja. Parodontosebehandlungen (z. B. auch unter Einsatz von Laser oder Periochip) werden zu 100 % erstattet.

13. Werden die Kosten für Zahnprophylaxe (professionelle Zahnreinigung) übernommen?

Ja. Professionelle Zahnreinigungen (PZR), Fissurenversiegelungen, Fluoridierungen, Zahnsteinentfernungen und die Erstellung eines Mundhygienestatus werden zu 100 % ohne jährliches Euro-Limit übernommen.

14. Übernimmt Union Leistungen für die Schmerzausschaltung?

Ja. Anästhetische Leistungen und Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z. B. Vollnarkose, Dämmerschlaf, Lachgas, Akupunktur, Hypnose) werden zu 100 % erstattet, wenn sie zusammen mit einer versicherten Leistung oder beim Ziehen von Weisheitszähnen erfolgen.

15. Werden Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung (KFO) bei Kindern übernommen?

Ja. Bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 19. Lebensjahres erstattet der Tarif 100 % der Kosten bis zu insgesamt 5.000 € über die gesamte Vertragslaufzeit. Dies gilt unabhängig von der KIG-Einstufung (KIG 1–5) und schließt auch Mehrleistungen wie Invisalign (unsichtbare Schienen) oder Keramikbrackets ein.

16. Werden Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung (KFO) bei Erwachsenen übernommen?

Für Personen ab 19 Jahren leistet der Tarif 100 % (max. 5.000 € Gesamtlaufzeit) für kieferorthopädische Behandlungen, sofern diese durch einen Unfall oder eine Krankheit erforderlich werden, für die auch die GKV leistet.

17. Sind Verblendungen und Veneers versichert?

Ja. Verblendungen aus Keramik oder Kunststoff sind an allen Zähnen bis einschließlich Zahn 8 versichert. Auch Veneers (Verblendschalen) sind als erstattungsfähiger Zahnersatz zu 100 % abgedeckt.

18. Gibt es eine Höchstgrenze bei den Erstattungen für Zahnersatz (Zahnstaffel)?

Ja. In den ersten drei Kalenderjahren gilt für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, Schmerzausschaltung und Kieferorthopädie zusammen folgende Begrenzung:

  • 1. Kalenderjahr: max. 1.000 €
  • 1.–2. Kalenderjahr: max. 3.000 €
  • 1.–3. Kalenderjahr: max. 6.000 €

Ab dem 4. Kalenderjahr sind die Leistungen unbegrenzt. Bei Behandlungen aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Unfalls entfällt die Leistungsstaffel sofort.

19. Gibt es Wartezeiten?

Nein. Der Tarif ZahnPRIVAT 100 verzichtet vollständig auf Wartezeiten. Der Versicherungsschutz greift ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.

20. Muss ich Union einen Heil- und Kostenplan vorlegen, bevor der Zahnarzt mit der Behandlung beginnt?

Nein, die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans (HKP) ist nicht zwingend vorgeschrieben. Bei umfangreicheren Behandlungen (z. B. ab ca. 1.000 €) wird eine vorherige Einreichung jedoch empfohlen, um vorab eine verbindliche Leistungszusage zu erhalten.

21. Nach welchen Kriterien rechnet der Zahnarzt seine Leistungen ab?

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ). Erstattungsfähig sind Gebühren im Rahmen der Höchstsätze (in der Regel bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz).

22. Rechnet der Zahnarzt die Kosten direkt mit Union ab?

Nein. Die Versicherungsleistung wird immer auf das Konto des Versicherungsnehmers überwiesen. Die Begleichung der Zahnarztrechnung nehmen Sie selbst vor.

23. Leistet Union für Behandlungen, die im Ausland durchgeführt werden?

Ja. Versicherungsschutz besteht in allen europäischen Ländern sowie bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten außerhalb Europas zu den ortsüblichen Preisen.

24. Kann Union eine Erstattung auch verweigern?

Ja, in folgenden Fällen besteht zum Beispiel kein Versicherungsschutz:

  • Bei nicht medizinisch notwendigen Behandlungen
  • Bei vor Vertragsabschluss begonnenen oder bereits angeratenen Behandlungen
  • Bei vorsätzlich herbeigeführten Schadensfällen
  • Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

25. Gibt es besondere Zusatzleistungen (z. B. Bleaching, Schnarcherschienen)?

Ja. Bleaching (Zahnaufhellung) wird zu 100 % bis maximal 200 € innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattet. Aufbissbehelfe und Knirscherschienen gehören ebenfalls zum Leistungsumfang. Zudem profitieren Sie von einer Innovationsgarantie, durch die neue medizinische Behandlungsmethoden der Zukunft automatisch mitversichert sind.

Fragen zur Antragstellung

1. Welche Gesundheitsfragen werden im Antrag von Union gestellt?

Im Antrag werden folgende Fragen gestellt:

  1. Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind? (Anzahl anzugeben)
  2. Wird aktuell eine Zahnersatz- oder Zahnbehandlung durchgeführt, ist eine beabsichtigt oder wurde diese in den letzten zwei Jahren zahnärztlich empfohlen?
  3. Wurde in den letzten zwei Jahren eine Parodontose/Parodontitis festgestellt, behandelt oder angeraten?
  4. Nur bei Eintrittsalter bis 19 Jahre: Werden aktuell kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt?

2. Wann gilt eine Behandlung als „laufend"?

Eine Behandlung gilt als laufend, wenn vor dem vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn bereits erste medizinische Behandlungsmaßnahmen (z. B. Abdrucknahme, Präparation) durchgeführt wurden und der Versicherungsfall noch nicht abgeschlossen ist.

3. Wann gilt eine Behandlung als „angeraten"?

Eine Behandlung gilt als angeraten, wenn ein Zahnarzt vor Vertragsabschluss (insbesondere im Abfragezeitraum der letzten zwei Jahre) eine Behandlungsbedürftigkeit diagnostiziert oder eine konkrete Maßnahme empfohlen hat.

4. Wann gilt eine Behandlung als „beabsichtigt"?

Eine Behandlung gilt als beabsichtigt, wenn die versicherte Person oder der Zahnarzt die Durchführung einer konkreten Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme bereits fest geplant hat.

5. Welche fehlenden Zähne sind im Antrag nicht anzugeben?

Nicht anzugeben sind Milchzähne, Weisheitszähne sowie Lücken, die bereits durch festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz geschlossen wurden oder bei denen ein vollständiger Lückenschluss vorliegt. Bei Kindern müssen fehlende Zähne erst ab einem Eintrittsalter von 15 Jahren angegeben werden.

6. Können fehlende, nicht ersetzte Zähne, deren Behandlung noch nicht begonnen oder angeraten ist, versichert werden?

Ja. Bis zu 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne können gegen einen monatlichen Risikozuschlag von 10,90 € pro Zahn im Tarif ZahnPRIVAT 100 mitversichert werden. Ab 4 fehlenden Zähnen ist eine Annahme nicht mehr möglich.

Fragen zum Vertrag

1. Wird der Beitrag mit zunehmendem Alter teurer?

Ja. Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag richtet sich nach Lebensaltersgruppen (0–19, 20–29, 30–39, 40–49, 50–59, 60+) und steigt jeweils zu Beginn des Kalenderjahres an, in dem die nächste Altersstufe vollendet wird.

2. Kann sich der Beitrag auch noch aus anderen Gründen erhöhen?

Ja. Neben den altersbedingten Sprüngen kann es zu allgemeinen Beitragsanpassungen kommen, wenn steigende Heilbehandlungskosten oder eine höhere Inanspruchnahme die Leistungsausgaben verändern und ein treuhänderisch geprüfter Abweichungsschwellenwert von mehr als 5 % erreicht wird.

3. Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht bezahlen kann?

Bei Zahlungsverzug werden gestundete Monatsraten fällig. Wird der Beitrag auch nach Mahnung nicht gezahlt, kann dies gemäß §§ 37, 38 VVG zum Verlust des Versicherungsschutzes sowie zur Kündigung oder zum Rücktritt durch den Versicherer führen.

4. Wie lange bin ich an den Vertrag gebunden?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Versicherungsjahre (das erste Kalenderjahr gilt als Rumpfjahr und endet am 31.12.). Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Kalenderjahr, wenn er nicht gekündigt wird.

5. Wie kann der Vertrag gekündigt werden?

Ordentliche Kündigung: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres in Textform (z. B. Brief, E-Mail).

Außerordentliche Kündigung: Bei einer Beitragserhöhung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirksamkeit zum Erhöhungszeitpunkt.

Sonstige Fragen

1. Ändert sich der Versicherungsschutz, wenn ich die gesetzliche Krankenkasse wechsle?

Nein. Solange Sie weiterhin in irgendeiner deutschen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, bleibt der Zusatzversicherungsschutz unverändert bestehen. Endet die GKV-Mitgliedschaft jedoch vollständig, endet auch der Versicherungsschutz im Tarif ZahnPRIVAT 100.

2. Kann Union einen Vertrag kündigen, wenn ich Leistungen in Anspruch nehme?

Nein. Union verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich lebenslang.

3. Kann ich den Zahnarzt frei wählen?

Ja. Sie haben die freie Wahl unter allen niedergelassenen, approbierten Zahnärzten.

4. Kann ich bei Union auch versichert werden, wenn ich heilfürsorgeberechtigt bin?

Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit ist das Bestehen einer Versicherung in der deutschen GKV. Personen mit reiner Heilfürsorge ohne GKV-Anbindung sind in diesem Tarif nicht versicherungsfähig bzw. erhalten Leistungen nur nachrangig.

5. Kann ich meine Kinder, meinen Ehepartner oder andere Familienmitglieder unter meinem Vertrag mitversichern?

Familienmitglieder können als mitversicherte Personen im Antrag aufgenommen werden, wobei für jede Person ein eigener Beitrag berechnet wird. Bei minderjährigen Kindern schließt ein Erziehungsberechtigter den Vertrag als Versicherungsnehmer ab.

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